10 Den Ehelichen aber gebiete nicht Ich, sondern der Herr, daß das Weib sich vom Manne nicht scheiden soll;
11 wenn sie sich aber auch scheidet, so bleibe sie ohne Ehe oder versöhne sich mit dem Manne; und daß der Mann das Weib nicht (von sich) lasse.
12 Den übrigen aber sage Ich, nicht der Herr, wenn ein Bruder ein ungläubiges Weib hat, und Sie läßt es sich gefallen, mit ihm zu hausen, so lasse er sie nicht (von sich);