15 Sündigt aber dein Bruder an dir, so gehe hin und strafe ihn zwischen dir und ihm allein. Hört er dich, so hast du deinen Bruder gewonnen.

16 Hört er dich aber nicht, so nimm mit dir noch einen oder zwei, auf daß auf dem Munde zweier oder dreier Zeugen alle Sache bestehe.

17 Gibt er ihnen aber kein Gehör, so sage es der Gemeine; gibt er aber auch der Gemeine kein Gehör, so soll er dir wie der Heide und der Zöllner sein.