1 "Folgende Aufteilung ist für die einzelnen Stämme vorgesehen: Ganz im Norden liegt der Anteil des Stammes Dan. Die Grenze verläuft entlang dem Weg von Hetlon nach Hamat und Hazar-Enan. Das Gebiet von Damaskus bleibt dabei nördlich liegen. Dann verläuft die Grenze vom Osten wieder ganz nach Westen.
2 Darunter liegt der Anteil des Gebietes von Ascher, ein Streifen von Ost nach West,
3 darunter der von Naftali,
4 dann der von Manasse,
5 von Efraďm,
6 von Ruben
7 und von Juda.
8 An das Gebiet von Juda schließt sich nach Süden zu der 13500 Meter breite Landstreifen von Ost nach West an, den ihr mir weihen sollt. Mitten darin liegt das Heiligtum.
9 Das mir geweihte Stück misst in Ost-West-Richtung 13500 Meter und in Nord-Süd-Richtung 10 800 Meter.
10 Es soll den Priestern gehören; in seiner Mitte liegt ja das Heiligtum Jahwes.
11 Die Priester aus der Nachkommenschaft Zadoks, die sich nicht wie die Leviten von mir abwandten, als sich Israel von mir abwandte, sondern treu ihren Dienst versahen,
12 sollen eine Sonderweihgabe von diesem mir geweihten Land erhalten, ein höchst heiliges Stück Land neben dem Gebiet der Leviten.
13 Die Leviten haben daneben ein Gebiet von 13500 Metern Länge und 5400 Metern Breite zur Verfügung.
14 Es darf nichts davon verkauft werden, denn es ist der Erstteil des Landes, der Jahwe gehört.
15 Der Streifen von 2700 Metern Breite, der längs der 13500 Meter übrig bleibt, ist kein geweihtes Land. Er soll der Stadt als Wohngebiet und Weideland dienen.
16 Die Nordseite der Stadt ist 2430 Meter lang, ebenso ihre Süd-, Ost- und Westseite,
17 und sie ist ringsherum von einem 135 Meter breiten Streifen Weideland umgeben.
18 Daran schließt sich nach Westen und Osten je ein 5400 Meter langes Stück Land an, das an den geweihten Bezirk grenzt. Von seinem Ertrag sollen die, die in der Stadt arbeiten, leben.
19 Es sind Menschen aus allen Stämmen Israels, die dieses Land bebauen werden.
20 Die ganze Weihgabe zusammen mit dem Grundbesitz der Stadt ist ein Viereck von 13500 Metern Länge und 13500 Metern Breite.
21 Das Gebiet, das sich nach beiden Seiten an das geweihte Gebiet und den Grundbesitz der Stadt bis zur Ost- und Westgrenze anschließt, soll dem Fürsten gehören. Das geweihte Gebiet mit dem Heiligtum und dem Tempel liegt in seiner Mitte.
22 Der Grundbesitz der Leviten und der Stadt liegen mitten in dem Gebiet, das dem Fürsten gehört, und beide zusammen liegen zwischen den Gebieten Judas und Benjamins.
23 Nach Süden zu schließt sich also der Anteil des Gebiets von Benjamin an, ein Landstreifen in ganzer Breite von Ost nach West,
24 daneben der Anteil von Simeon,
25 der von Issachar,
26 Sebulon,
27 und Gad.
28 Die Südgrenze des Stammesgebietes von Gad fällt mit der Landesgrenze zusammen. Sie verläuft von Tamar bis zum Haderwasser von Kadesch und folgt dann dem Bachtal bis zum großen Meer.
29 Dieses Land sollt ihr den einzelnen Stämmen als Grundbesitz verlosen, das sind ihre Anteile, spricht Jahwe, der Herr."
30 "Die Stadt hat folgende Ausgänge: Auf der Nordseite - sie ist 2430 Meter lang -
31 sind es drei Tore, das Ruben-, das Juda- und das Levi-Tor. Sie sind alle nach den Stämmen Israels benannt.
32 Auf der Ostseite befinden sich das Josef-, das Benjamin- und das Dan-Tor,
33 auf der Südseite das Simeon-, das Issachar- und das Sebulon-Tor
34 und auf der Westseite das Gad-, das Ascher- und das Naftali-Tor.
35 Der ganze Umfang der Stadt beträgt 9720 Meter. Ihr Name heißt künftig: 'Hier ist Jahwe'."
1 Und dies sind die Namen der Stämme: Vom Nordende an, zur Seite des Weges nach Hethlon, gegen Hamath hin, und nach Hazar-Enon hin, der Grenze von Damaskus {Vergl. Kap. 47,17}, nordwärts, zur Seite von Hamath - die Ost- und die Westseite sollen Dan gehören: ein Los.
2 Und an der Grenze Dans, von der Ostseite bis zur Westseite: Aser eines.
3 Und an der Grenze Asers, von der Ostseite bis zur Westseite: Naphtali eines.
4 Und an der Grenze Naphtalis, von der Ostseite bis zur Westseite: Manasse eines.
5 Und an der Grenze Manasses, von der Ostseite bis zur Westseite: Ephraim eines.
6 Und an der Grenze Ephraims, von der Ostseite bis zur Westseite: Ruben eines.
7 Und an der Grenze Rubens, von der Ostseite bis zur Westseite: Juda eines.
8 Und an der Grenze Judas, von der Ostseite bis zur Westseite soll das Hebopfer sein, welches ihr heben sollt: 25000 Ruten Breite, und die Länge wie eines der Stammteile von der Ostseite bis zur Westseite: und das Heiligtum soll in dessen Mitte sein.
9 Das Hebopfer, welches ihr für Jahwe heben sollt, soll 25000 Ruten in die Länge, und 10000 in die Breite sein.
10 Und diesen soll das heilige Hebopfer gehören, den Priestern: gegen Norden 25000 Ruten in die Länge, und gegen Westen 10000 in die Breite, und gegen Osten 10000 in die Breite und gegen Süden 25000 in die Länge; und das Heiligtum Jahwes soll in dessen Mitte sein.
11 Den Priestern, - wer geheiligt ist von den Söhnen Zadoks - die meiner Hut gewartet haben, welche, als die Kinder Israel abirrten, nicht abgeirrt sind, wie die Leviten abgeirrt sind,
12 ihnen soll ein Gehobenes von dem Hebopfer des Landes gehören, ein Hochheiliges an der Grenze der Leviten.
13 Und die Leviten sollen, gleichlaufend dem Gebiete der Priester, 25000 Ruten in die Länge und 10000 in die Breite erhalten; die ganze Länge {d.h. die beiden Langseiten von Osten nach Westen} soll 25000 und die Breite 10000 sein.
14 Und sie sollen nichts davon verkaufen noch vertauschen; und der Erstling des Landes soll nicht an andere übergehen, denn er ist Jahwe heilig.
15 Und die 5000 Ruten, die in der Breite übrig sind, längs der 25000, soll gemeines Land sein für die Stadt zur Wohnung und zum Freiplatz; und die Stadt soll in der Mitte desselben sein.
16 Und dies sollen ihre Masse sein: die Nordseite 4500 Ruten, und die Südseite 4500, und an der Ostseite 4500, und die Westseite 4500.
17 Und der Freiplatz der Stadt soll sein: gegen Norden 250 Ruten, und gegen Süden 250, und gegen Osten 250, und gegen Westen 250.
18 Und das Übrige in der Länge, gleichlaufend dem heiligen Hebopfer, 10000 Ruten, gegen Osten und 10000 gegen Westen (es ist gleichlaufend dem heiligen Hebopfer), dessen Ertrag soll den Arbeitern der Stadt zur Nahrung dienen.
19 Und die Arbeiter der Stadt, die sollen es bebauen aus allen Stämmen Israels.
20 Das ganze Hebopfer soll 25000 Ruten bei 25000 sein. Den vierten Teil des heiligen Hebopfers sollt ihr heben zum Eigentum der Stadt {d.h. vom ganzen Hebopfer soll der vierte Teil vom Flächenraum des heiligen Hebopfers (des Anteils der Priester und der Leviten) der Stadt gegeben werden}.
21 Und das Übrige soll dem Fürsten gehören; auf dieser und auf jener Seite des heiligen Hebopfers und des Eigentums der Stadt, längs der 25000 Ruten des Hebopfers bis zur Ostgrenze, und gegen Westen längs der 25000, nach der Westgrenze hin, gleichlaufend den Stammteilen {Das Gebiet des Fürsten soll demnach auf beiden Seiten des Gebietes der Priester, der Leviten und der Stadt liegen, und zwar westlich bis zum Meere und östlich bis zum Jordan hin reichen, indem es sich westlich und östlich so...}
22 Und von dem Eigentum der Leviten und von dem Eigentum der Stadt ab, welche in der Mitte dessen liegen, was dem Fürsten gehört, was zwischen der Grenze Judas und der Grenze Benjamins ist, soll dem Fürsten gehören.
23 Und die übrigen Stämme: Von der Ostseite bis zur Westseite: Benjamin ein Los.
24 Und an der Grenze Benjamins, von der Ostseite bis zur Westseite: Simeon eines.
25 Und an der Grenze Simeons, von der Ostseite bis zur Westseite: Issaschar eines.
26 Und an der Grenze Issaschars, von der Ostseite bis zur Westseite: Sebulon eines.
27 Und an der Grenze Sebulons, von der Ostseite bis zur Westseite: Gad eines.
28 Und an der Grenze Gads, nach der Mittagseite hin südwärts, da soll die Grenze sein von Thamar nach dem Wasser Meriba-Kades, nach dem Bache Ägyptens hin bis an das grosse Meer.
29 Das ist das Land, welches ihr den Stämmen Israels als Erbteil verlosen sollt; und das sind ihre Teile, spricht der Herr, Jahwe.
30 Und dies sollen die Ausgänge {d.h. die vier äussersten Seiten} der Stadt sein: Von der Nordseite an 4500 Ruten Mass;
31 und die Tore der Stadt, nach den Namen der Stämme Israels: drei Tore gegen Norden: das Tor Rubens eines, das Tor Judas eines, das Tor Levis eines.
32 Und nach der Ostseite hin, 4500 Ruten, und drei Tore: das Tor Josephs eines, das Tor Benjamins eines, das Tor Dans eines.
33 Und an der Südseite, 4500 Ruten Mass, und drei Tore: das Tor Simeons eines, das Tor Issaschars eines, das Tor Sebulons eines.
34 An der Westseite, 4500 Ruten, ihrer Tore drei: das Tor Gads eines, das Tor Asers eines, das Tor Naphtalis eines.
35 Ringsum 18000 Ruten. Und der Name der Stadt soll von nun an heissen: Jahwe daselbst {H. Jahwe-Schammah}.