1 So spricht Jahwe, der Herr: "Das Osttor des inneren Vorhofs soll die Woche über geschlossen bleiben, nur am Sabbat und am Neumondstag soll es geöffnet werden.
2 Der Fürst soll von außen her eintreten und an der Schwelle der Vorhalle zum Innenhof stehen bleiben. Von dort sieht er, wie die Priester sein Brand- und Freudenopfer bringen. Dann soll er sich auf der Schwelle zur Anbetung niederwerfen und anschließend wieder hinausgehen. Das Tor soll erst am Abend geschlossen werden.
3 Die Israeliten sollen an den Sabbaten und Neumondstagen Jahwe am äußeren Eingang dieses Tores anbeten.
4 Das Brandopfer, das der Fürst Jahwe bringen lässt, soll am Sabbat aus sechs Lämmern und einem Schafbock bestehen, fehlerfreien Tieren.
5 Das Speisopfer beträgt 12 Kilogramm Mehl pro Schafbock und bei den Lämmern, so viel er geben will, 30 Prozent Ölanteil zur Mehlmenge.
6 Am Neumondstag soll das Opfer aus einem jungen Stier, sechs Lämmern und einem Schafbock bestehen, fehlerfreien Tieren.
7 Das Speisopfer beträgt 12 Kilogramm Mehl pro Stier und Schafbock und bei den Lämmern, so viel er geben kann.
8 Der Fürst soll durch das Osttor bis zu seinem Platz in der Vorhalle gehen und auf dem gleichen Weg wieder hinausgehen.
9 Und wenn die Israeliten an den Festtagen kommen, um Jahwe anzubeten, sollen die, die durch das Nordtor kommen, wieder zum Südtor hinausgehen, und die durch das Südtor kommen, durch das Nordtor. Sie sollen den Vorhof immer durch das gegenüberliegende Tor wieder verlassen.
10 Der Fürst soll mitten unter ihnen sein, wenn sie hineingehen und wenn sie herauskommen.
11 An den Festtagen und während der großen Feste soll das Speisopfer 12 Kilogramm Mehl pro Stier und Schafbock betragen und bei den Lämmern, so viel er geben will, 30 Prozent Ölanteil zur Mehlmenge.
12 Will der Fürst eine freiwillige Gabe für Jahwe bringen, ein Brand- oder Freudenopfer, dann soll man ihm das Osttor öffnen, und das Opfer soll so wie am Sabbat dargebracht werden. Wenn er wieder hinausgegangen ist, soll man das Tor schließen.
13 Jeden Morgen muss Jahwe ein fehlerfreies einjähriges Lamm als Brandopfer dargebracht werden.
14 Dazu jeden Morgen ein Speisopfer für Jahwe, das aus zwei Kilogramm Mehl und einem Liter Olivenöl besteht, das über das Mehl gegossen wird. Diese Ordnung gilt für immer.
15 Jeden Morgen soll das Lamm, das Mehl und das Öl Jahwe als regelmäßiges Brandopfer dargebracht werden."
16 So spricht Jahwe, der Herr: "Wenn der Fürst einem seiner Söhne etwas aus seinem Grundbesitz schenkt, geht es für immer in dessen Besitz über.
17 Schenkt er es aber einem seiner Beamten, dann gehört es diesem nur bis zum nächsten Erlassjahr, und kommt dann an den Fürsten zurück. Nur bei seinen Söhnen verbleibt es als Erbbesitz.
18 Der Fürst darf sich nichts vom Erbbesitz des Volkes aneignen, er darf niemand mit Gewalt von seinem Eigentum verdrängen. Seine Söhne müssen ihren Teil aus seinem eigenen Grundbesitz bekommen, damit mein Volk nicht von seinem Grundbesitz verdrängt wird."
19 Dann brachte er mich durch den Eingang des Nordtors zu den dort gelegenen geheiligten Priesterzimmern. Ganz hinten, in westlicher Richtung, war ein besonderer Raum.
20 Er sagte zu mir: "Das ist der Ort, wo die Priester das Fleisch vom Schuld- und Sündopfer kochen, das ihnen zusteht. Hier backen sie auch ihr Brot aus dem Speisopfer, damit man es nicht in den äußeren Vorhof hinaustragen muss und das Volk mit dem Heiligen in Berührung kommt."
21 Dann führte er mich in den äußeren Vorhof hinaus und zeigte mir die vier Ecken des Hofes. In jeder Ecke war ein kleiner Hof.
22 Jeder dieser Höfe war 21,60 Meter lang und 16,20 Meter breit.
23 Und um jeden war eine Steinreihe mit Feuerstellen auf der Innenseite.
24 Er sagte: "Das sind die Küchen, wo die Tempeldiener das Fleisch für die Opfermahlzeit des Volkes kochen."
1 So spricht Gott, der HERR: Das Tor des innern Vorhofs, welches gegen Osten sieht, soll während der sechs Werktage geschlossen bleiben; aber am Sabbattage und am Tage des Neumonds soll es geöffnet werden.
2 Und der Fürst soll alsdann durch die Halle des Tores von außen her eintreten, aber an den Pfosten des Tores stehen bleiben. Dann sollen die Priester seine Brandopfer und seine Dankopfer verrichten; er aber soll auf der Schwelle des Tores anbeten und alsdann wieder hinausgehen, und das Tor soll nicht geschlossen werden bis an den Abend.
3 Auch das Volk des Landes soll beim Eingang dieses Tores an den Sabbaten und Neumonden vor dem HERRN anbeten.
4 Dies ist das Brandopfer, welches der Fürst dem HERRN am Sabbattage darbringen soll: sechs tadellose Lämmer und einen tadellosen Widder.
5 Und als Speisopfer ein Epha zum Widder; und als Speisopfer zu den Lämmern, was seine Hand geben kann, und ein Hin Öl zu einem Epha.
6 Und am Tage des Neumonds soll er einen jungen, tadellosen Farren und sechs Lämmer und einen Widder geben, die tadellos sein sollen.
7 Und zum Farren soll er ein Epha und zum Widder auch ein Epha geben als Speisopfer; zu den Lämmern aber, soviel seine Hand vermag und je ein Hin Öl auf ein Epha.
8 Und wenn der Fürst kommt, so soll er durch die Torhalle eintreten und auf demselben Wege wieder hinausgehen.
9 Wenn aber das Volk des Landes an den hohen Festen vor den HERRN kommt, so soll, wer zum nördlichen Tor hineingeht, um anzubeten, durch das südliche Tor wieder hinausgehen; wer aber zum südlichen Tor hineingeht, soll zum nördlichen Tor wieder hinausgehen; man soll nicht durch das gleiche Tor, durch welches man eingetreten ist, zurückkehren, sondern gerade vor sich hinausgehen.
10 Und der Fürst soll mit ihnen eintreten, und sie sollen zusammen hinausgehen.
11 Und an den Festen und Feiertagen soll das Speisopfer bestehen in einem Epha zu dem Farren und einem Epha zu dem Widder, zu den Lämmern aber, soviel seine Hand vermag, und in einem Hin Öl auf ein Epha.
12 Wenn aber der Fürst dem HERRN ein freiwilliges Brandopfer oder freiwillige Dankopfer bringen will, so soll man ihm das östliche Tor auftun, daß er seine Brandopfer und seine Dankopfer bringe, wie er am Sabbat zu tun pflegt. Wenn er aber hinausgeht, so soll man das Tor schließen, nachdem er hinausgegangen ist.
13 Du sollst dem HERRN täglich ein einjähriges tadelloses Lamm als Brandopfer zurichten; jeden Morgen sollst du das darbringen.
14 Und dazu sollst du jeden Morgen als Speisopfer ein Sechstel Epha geben und ein Drittel Hin Öl, zur Besprengung des Semmelmehls als Speisopfer für den HERRN. Das sind ewig gültige Satzungen!
15 Also sollen sie das Lamm, das Speisopfer und das Öl alle Morgen als ein beständiges Brandopfer darbringen.
16 So spricht Gott, der HERR: Wenn der Fürst einem seiner Söhne von seinem Erbbesitz ein Geschenk gibt, so soll es seinen Söhnen verbleiben als ihr erblicher Besitz!
17 Wenn er aber einem seiner Knechte etwas von seinem Erbbesitz schenkt, so soll es diesem bis zum Freijahr gehören und alsdann wieder an den Fürsten zurückfallen. Nur seinen Söhnen soll es als Erbbesitz verbleiben.
18 Der Fürst soll auch nichts von dem Erbteil des Volkes nehmen, daß er sie mit Gewalt von ihrer Besitzung verstoße. Er soll von seinem eigenen Besitztum seinen Söhnen ein Erbe geben, daß nicht jemand von meinem Volke aus seinem Besitz verdrängt werde!
19 Und er führte mich durch den Eingang an der Seite des Tores zu den heiligen Kammern, welche den Priestern gehören und gegen Norden liegen. Und siehe, daselbst war ein Raum zuhinterst, nach Westen zu.
20 Da sprach er zu mir: Dies ist der Ort, wo die Priester das Schuldopfer und das Sündopfer kochen und das Speisopfer backen sollen, damit sie es nicht in den äußern Vorhof tragen müssen, wodurch sie das Volk heiligen würden.
21 Und er führte mich in den äußern Vorhof hinaus und ließ mich an den vier Ecken des Vorhofs vorbeigehen. Und siehe, in einer jeden Ecke des Vorhofs war noch ein kleiner Hof.
22 In allen vier Ecken des Vorhofs waren kleine Höfe abgesondert, vierzig Ellen lang und dreißig Ellen breit. Diese vier Eckhöfe hatten einerlei Maß.
23 Und es ging eine Mauer rings um alle vier herum; und unter derselben hatte man ringsum Kochherde gemacht.
24 Da sagte er zu mir: Das ist die Küche, wo die Diener des Hauses das Schlachtopfer des Volkes kochen sollen.