1 "Folgende Aufteilung ist für die einzelnen Stämme vorgesehen: Ganz im Norden liegt der Anteil des Stammes Dan. Die Grenze verläuft entlang dem Weg von Hetlon nach Hamat und Hazar-Enan. Das Gebiet von Damaskus bleibt dabei nördlich liegen. Dann verläuft die Grenze vom Osten wieder ganz nach Westen.
2 Darunter liegt der Anteil des Gebietes von Ascher, ein Streifen von Ost nach West,
3 darunter der von Naftali,
4 dann der von Manasse,
5 von Efraďm,
6 von Ruben
7 und von Juda.
8 An das Gebiet von Juda schließt sich nach Süden zu der 13500 Meter breite Landstreifen von Ost nach West an, den ihr mir weihen sollt. Mitten darin liegt das Heiligtum.
9 Das mir geweihte Stück misst in Ost-West-Richtung 13500 Meter und in Nord-Süd-Richtung 10 800 Meter.
10 Es soll den Priestern gehören; in seiner Mitte liegt ja das Heiligtum Jahwes.
11 Die Priester aus der Nachkommenschaft Zadoks, die sich nicht wie die Leviten von mir abwandten, als sich Israel von mir abwandte, sondern treu ihren Dienst versahen,
12 sollen eine Sonderweihgabe von diesem mir geweihten Land erhalten, ein höchst heiliges Stück Land neben dem Gebiet der Leviten.
13 Die Leviten haben daneben ein Gebiet von 13500 Metern Länge und 5400 Metern Breite zur Verfügung.
14 Es darf nichts davon verkauft werden, denn es ist der Erstteil des Landes, der Jahwe gehört.
15 Der Streifen von 2700 Metern Breite, der längs der 13500 Meter übrig bleibt, ist kein geweihtes Land. Er soll der Stadt als Wohngebiet und Weideland dienen.
16 Die Nordseite der Stadt ist 2430 Meter lang, ebenso ihre Süd-, Ost- und Westseite,
17 und sie ist ringsherum von einem 135 Meter breiten Streifen Weideland umgeben.
18 Daran schließt sich nach Westen und Osten je ein 5400 Meter langes Stück Land an, das an den geweihten Bezirk grenzt. Von seinem Ertrag sollen die, die in der Stadt arbeiten, leben.
19 Es sind Menschen aus allen Stämmen Israels, die dieses Land bebauen werden.
20 Die ganze Weihgabe zusammen mit dem Grundbesitz der Stadt ist ein Viereck von 13500 Metern Länge und 13500 Metern Breite.
21 Das Gebiet, das sich nach beiden Seiten an das geweihte Gebiet und den Grundbesitz der Stadt bis zur Ost- und Westgrenze anschließt, soll dem Fürsten gehören. Das geweihte Gebiet mit dem Heiligtum und dem Tempel liegt in seiner Mitte.
22 Der Grundbesitz der Leviten und der Stadt liegen mitten in dem Gebiet, das dem Fürsten gehört, und beide zusammen liegen zwischen den Gebieten Judas und Benjamins.
23 Nach Süden zu schließt sich also der Anteil des Gebiets von Benjamin an, ein Landstreifen in ganzer Breite von Ost nach West,
24 daneben der Anteil von Simeon,
25 der von Issachar,
26 Sebulon,
27 und Gad.
28 Die Südgrenze des Stammesgebietes von Gad fällt mit der Landesgrenze zusammen. Sie verläuft von Tamar bis zum Haderwasser von Kadesch und folgt dann dem Bachtal bis zum großen Meer.
29 Dieses Land sollt ihr den einzelnen Stämmen als Grundbesitz verlosen, das sind ihre Anteile, spricht Jahwe, der Herr."
30 "Die Stadt hat folgende Ausgänge: Auf der Nordseite - sie ist 2430 Meter lang -
31 sind es drei Tore, das Ruben-, das Juda- und das Levi-Tor. Sie sind alle nach den Stämmen Israels benannt.
32 Auf der Ostseite befinden sich das Josef-, das Benjamin- und das Dan-Tor,
33 auf der Südseite das Simeon-, das Issachar- und das Sebulon-Tor
34 und auf der Westseite das Gad-, das Ascher- und das Naftali-Tor.
35 Der ganze Umfang der Stadt beträgt 9720 Meter. Ihr Name heißt künftig: 'Hier ist Jahwe'."
1 Und das sind die Namen der Stämme: Am nördlichen Ende zur Seite des Weges, auf dem man von Hetlon bis nach Hamat und bis Hazar-Enon kommt, an der Grenze von Damaskus im Norden, zur Seite von Hamat, soll Dan seinen Teil haben von der Ostseite bis zur Westseite.
2 Neben dem Gebiet von Dan, von der Ostseite bis zur Westseite Asser einen Anteil; neben dem Gebiet von Asser,
3 von der Ostseite bis zur Westseite, Naphatli einen Anteil;
4 neben dem Gebiet von Naphtali, von der Ostseite bis zur Westseite, Manasse einen Anteil;
5 neben Manasses Gebiet, von der Ostseite bis zur Westseite, Ephraim einen Anteil;
6 neben dem Gebiet von Ephraim, von der Ostseite bis zur Westseite, Ruben einen Teil;
7 neben dem Gebiet von Ruben, von der Ostseite bis zur Westseite, Juda einen Teil.
8 Aber neben dem Gebiet von Juda, von der Ostseite bis zur Westseite, soll die Gemarkung liegen, die ihr abgeben sollt, 25000 breit und so lang, wie sonst ein Teil von der Ostseite bis zur Westseite; in der Mitte derselben soll das Heiligtum stehen.
9 Und die Gemarkung, welche ihr dem HERRN abzugeben habt, soll 25000 lang und 20000 breit sein.
10 Und diese heilige Gemarkung soll diesen gehören: Den Priestern ein Bezirk von 25000 nach Norden, 10000 nach Westen und 10000 nach Osten in der Breite, und nach Süden 25000 lang. In der Mitte desselben aber soll das Heiligtum des HERRN stehen.
11 Den geheiligten Priestern soll das zugehören, den Söhnen Zadoks, welche meinen Dienst versehen haben, die nicht abgeirrt sind wie die Leviten, als die Kinder Israel irre gingen.
12 Also soll ihnen von der Gemarkung des geschenkten Landes ein Bezirk gehören, das Allerheiligste, neben dem Gebiet der Leviten.
13 Den Leviten aber, entsprechend dem Gebiet der Priester, eine Gemarkung 25000 lang und 10000 breit. Die ganze Länge soll 25000 und die Breite 10000 betragen.
14 Und von diesem Gebiet sollen sie nichts verkaufen noch vertauschen; und dieser Erstling des Landes darf nicht in andern Besitz übergehen; denn er ist dem HERRN geheiligt.
15 Die übrigen 5000 aber, welche von der ganzen Breite von 25000 übrig sind, sollen als Allmende zur Stadt gehören, als Wohnplatz und Weideland, und die Stadt soll mitten drin stehen.
16 Und das sollen ihre Maße sein: die Nordseite 4500, die Südseite 4500, die Ostseite 4500 und die Westseite 4500.
17 Die Allmende soll im Norden 250, im Süden 250, im Osten 250 und im Westen 250 messen.
18 Aber das Übrige von der Länge der heiligen Gemarkung, die 10000 im Osten und die 10000 im Westen, was neben der heiligen Gemarkung liegt, dessen Ertrag soll den Arbeitern der Stadt zur Speise dienen.
19 Und die Arbeiter der Stadt sollen aus allen Stämmen Israels genommen werden.
20 Die ganze Gemarkung soll 25000 ins Geviert betragen; als heilige Gemarkung sollt ihr sie samt dem Grundbesitz der Stadt abgeben.
21 Aber das Übrige soll dem Fürsten gehören, zu beiden Seiten der heiligen Gemarkung und des Grundbesitzes der Stadt, längs der 25000 der Gemarkung bis zur Ostgrenze und längs der 25000 bis zur Westgrenze, entsprechend den Stammanteilen. Das gehört dem Fürsten; die heilige Gemarkung aber und das Heiligtum des Hauses liegt mitten drin.
22 Es soll auch von dem Eigentum der Leviten und von dem Eigentum der Stadt an, welches zwischen dem Teil des Fürsten liegt, alles was zwischen dem Gebiet von Juda und Benjamin liegt, dem Fürsten gehören.
23 Von den übrigen Stämmen aber soll Benjamin von der Ostseite bis zur Westseite einen Teil empfangen;
24 und neben Benjamins Gebiet, von der Ostseite bis zur Westseite, Simeon einen Teil;
25 neben Simeons Gebiet, von der Ostseite bis zur Westseite, Issaschar einen Teil;
26 neben Issaschars Gebiet, von der Ostseite bis zur Westseite, Sebulon einen Teil;
27 neben Sebulons Gebiet, von der Ostseite bis zur Westseite, Gad einen Teil;
28 neben Gads Gebiet aber, auf der Südseite, gegen Mittag, soll die Grenze von Tamar bis zum Haderwasser bei Kades und durch den Bach zum großen Meere laufen.
29 Dies ist das Land, das ihr als Erbbesitz unter die Stämme Israels verlosen sollt; und das sind ihre Anteile, spricht Gott, der HERR.
30 Und dies sollen die Ausgänge der Stadt sein: An der Nordseite, welche 4500 mißt,
31 (und zwar sollen die Tore der Stadt nach den Namen der Stämme Israels benannt werden): drei Tore gegen Norden; das erste Ruben, das zweite Juda, das dritte Levi.
32 Und auf der Ostseite 4500 und drei Tore: das erste Tor Joseph, das zweite Benjamin, das dritte Dan.
33 Auch die Südseite mißt 4500 und hat drei Tore: das erste Simeon, das zweite Issaschar, das dritte Sebulon.
34 Die Westseite mißt auch 4500 und hat ihre drei Tore: das erste Gad, das zweite Asser, das dritte Naphtali.
35 Der ganze Umfang beträgt 18000. Und der Name der Stadt soll fortan lauten: »Der HERR ist hier!«