1 Jahwe sagte zu Mose und Aaron:
2 "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Jeder Mann, der einen krankhaften Ausfluss aus seinem Glied hat, wird dadurch unrein.
3 Hat er diesen Ausfluss, so bleibt die Unreinheit bestehen, ob sein Glied den Ausfluss fließen lässt oder ihn zurückhält.
4 Alles, worauf der Kranke liegt oder sitzt, wird unrein.
5 Wer dessen Lager berührt, soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser übergießen. Er wird bis zum Abend unrein sein.
6 Wer sich auf einen Gegenstand setzt, auf dem der an Ausfluss Leidende zu sitzen pflegt, soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser übergießen. Er wird bis zum Abend unrein sein.
7 Auch wer den Körper des Kranken berührt, soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser übergießen. Er wird bis zum Abend unrein sein.
8 Und wenn der Kranke einen Reinen anspuckt, soll dieser seine Kleider waschen und sich mit Wasser übergießen. Er wird bis zum Abend unrein sein.
9 Jeder Sattel, auf dem der an Ausfluss Leidende sitzt, ist unrein.
10 Jeder, der irgendetwas berührt, was dieser unter sich hatte, wird bis zum Abend unrein sein. Und wer es trägt, soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser übergießen. Er wird bis zum Abend unrein sein.
11 Und jeder, der den an Ausfluss Leidenden berührt, ohne sich anschließend die Hände abzuspülen, muss seine Kleider waschen und sich mit Wasser übergießen. Er wird bis zum Abend unrein sein.
12 Jedes Tongefäß, das der Kranke berührt, muss zerschlagen und jedes Holzgefäß muss im Wasser abgespült werden.
13 Wird dieser Mann von seinem Ausfluss rein, dann soll er noch sieben Tage auf seine Reinigung warten. Er soll seine Kleider waschen und sich mit frischem Wasser übergießen. Dann wird er rein sein.
14 Am achten Tag nehme er sich zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, komme an den Eingang zum Zelt der Gottesbegegnung vor Jahwe und übergebe sie dem Priester.
15 Der Priester soll sie opfern, eine als Sündopfer und eine als Brandopfer. So erwirke der Priester vor Jahwe Sühne für ihn wegen seines Ausflusses.
16 Wenn ein Mann einen Samenerguss hat, soll er sich mit Wasser übergießen und ist unrein bis zum Abend.
17 Und jedes Kleid und jedes Lederstück, auf das etwas von dem Samenerguss gekommen ist, soll im Wasser gewaschen werden. Es ist bis zum Abend unrein.
18 Und wenn ein Mann mit einer Frau schläft und dabei einen Samenerguss hat, sollen sich beide mit Wasser übergießen und sind bis zum Abend unrein.
19 Wenn eine Frau einen Ausfluss hat und Blut aus ihrer Scheide fließt, ist sie sieben Tage lang unrein. Jeder, der sie berührt, wird bis zum Abend unrein sein.
20 Alles, worauf sie sich während ihrer monatlichen Blutung legt oder setzt, wird unrein sein.
21 Wer ihr Lager berührt, muss seine Kleider waschen und sich mit Wasser übergießen und ist bis zum Abend unrein.
22 Jeder, der einen Gegenstand berührt, worauf sie zu sitzen pflegt, muss seine Kleider waschen und sich mit Wasser übergießen und ist bis zum Abend unrein.
23 Auch wer irgendetwas auf ihrem Lager oder ihrer Sitzgelegenheit berührt, wird bis zum Abend unrein sein.
24 Hat ein Mann Geschlechtsverkehr mit ihr, kommt ihre Unreinheit auch auf ihn. Dann wird auch er sieben Tage lang unrein und alles, worauf er liegt, wird unrein.
25 Wenn eine Frau Blutungen außerhalb ihrer monatlichen Regel oder über die normale Zeit hinaus hat, ist sie während dieser Zeit genauso unrein wie während ihrer Monatsblutung.
26 Jedes Lager, auf dem sie liegt, und jeder Gegenstand, auf den sie sich setzt, wird dann unrein wie während ihrer Regel.
27 Und jeder, der diese Dinge berührt, wird unrein. Er muss seine Kleider waschen und sich mit Wasser übergießen und ist bis zum Abend unrein.
28 Ist die Frau rein geworden von ihrem Ausfluss, soll sie sieben Tage abwarten, dann ist sie rein.
29 Am achten Tag nehme sie sich zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben und bringe sie zum Priester an den Eingang zum Zelt der Gottesbegegnung.
30 Der Priester soll sie opfern, eine als Sündopfer und eine als Brandopfer. So erwirke er Sühne vor Jahwe für sie wegen ihres unreinen Ausflusses.
31 Ihr sollt die Israeliten vor ihrer eigenen Unreinheit warnen, damit sie nicht ihrer Unreinheit wegen sterben, wenn sie meine Wohnung, die unter ihnen ist, verunreinigen.
32 Das ist die Weisung für einen Mann, der durch einen Ausfluss oder einen Samenerguss unrein wurde,
33 und für die Frau, die ihre monatliche Blutung hat, und für alle, die einen Ausfluss haben, Mann oder Frau, und für den Mann, der mit einer unrein gewordenen Frau schläft."
1 Und der HERR redete zu Mose und Aaron und sprach:
2 Redet mit den Kindern Israel und sprecht zu ihnen: Wenn ein Mann einen Ausfluß hat, der von seinem Fleische fließt, so ist er unrein.
3 Und zwar ist er unrein an diesem Flusse, wenn sein Fleisch den Ausfluß frei fließen läßt; auch wenn sein Fleisch verstopft wird von dem Ausflusse, so ist er unrein.
4 Jedes Lager, worauf der mit einem Ausfluß Behaftete liegt, und alles, worauf er sitzt, wird unrein;
5 und wer sein Lager anrührt, soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend;
6 und wer sich auf etwas setzt, worauf der mit einem Ausfluß Behaftete gesessen hat, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend.
7 Wer sein Fleisch anrührt, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend.
8 Wenn aber der mit einem Ausfluß Behaftete seinen Speichel auswirft auf einen, der rein ist, so soll dieser seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend.
9 Auch der Sattel und alles, worauf der mit einem Ausfluß Behaftete reitet, wird unrein;
10 und wer immer etwas anrührt, das unter ihm gewesen ist, der wird unrein sein bis zum Abend. Und wer etwas solches trägt, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend.
11 Und wen der mit einem Ausfluß Behaftete anrührt, ohne daß er zuvor die Hände mit Wasser gewaschen hat, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend.
12 Wenn er ein irdenes Geschirr anrührt, so soll man es zerbrechen; aber jedes hölzerne Geschirr soll man mit Wasser waschen.
13 Und wenn er von seinem Ausfluß rein wird, so soll er sieben Tage zählen zu seiner Reinigung, und seine Kleider waschen und sein Fleisch mit lebendigem Wasser baden; so ist er rein.
14 Und am achten Tage soll er zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen und vor den HERRN kommen, vor die Tür der Stiftshütte, und soll sie dem Priester geben.
15 Und der Priester soll die eine zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer machen und für ihn Sühne erwirken vor dem HERRN, wegen seines Ausflusses.
16 Wenn einem Mann der Same entgeht, so soll er sein ganzes Fleisch mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend.
17 Und jedes Kleid und jedes Fell, das mit solchem Samen befleckt ist, soll man mit Wasser waschen, und es bleibt unrein bis zum Abend.
18 Und wenn ein Mann bei einem Weibe liegt, daß ihm der Same entgeht, so sollen sie sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend.
19 Wenn ein Weib ihres Fleisches Blutfluß hat, so soll sie sieben Tage lang in ihrer Unreinigkeit verbleiben. Wer sie anrührt, der bleibt unrein bis zum Abend.
20 Und alles, worauf sie in ihrer Unreinigkeit liegt, wird unrein; auch alles, worauf sie sitzt.
21 Und wer ihr Lager anrührt, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und bleibt unrein bis zum Abend.
22 Und wer immer etwas anrührt, worauf sie gesessen hat, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend.
23 Auch wer etwas anrührt, das auf ihrem Bette war oder worauf sie gesessen hat, soll unrein sein bis zum Abend.
24 Und wenn ein Mann bei ihr liegt, und es kommt ihre Unreinigkeit an ihn, der wird sieben Tage lang unrein sein, und das Lager, worauf er gelegen hat, wird unrein sein.
25 Wenn aber ein Weib ihren Blutfluß eine lange Zeit hat, nicht nur zur gewöhnlichen Zeit, sondern auch über die gewöhnliche Zeit hinaus, so wird sie unrein sein während der ganzen Dauer ihres Flusses; wie in den Tagen ihrer Unreinigkeit soll sie auch dann unrein sein.
26 Alles, worauf sie liegt während der ganzen Zeit ihres Flusses, soll sein wie das Lager ihrer monatlichen Unreinigkeit; auch alles, worauf sie sitzt, wird unrein sein, gleich wie zur Zeit ihrer monatlichen Unreinigkeit.
27 Wer etwas davon anrührt, der wird unrein und soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend.
28 Wird sie aber rein von ihrem Flusse, so soll sie sieben Tage zählen, darnach soll sie rein sein.
29 Und am achten Tage soll sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen und sie zum Priester bringen vor die Tür der Stiftshütte.
30 Und der Priester soll die eine zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer machen und ihr wegen des Flusses ihrer Unreinigkeit Sühne erwirken vor dem HERRN.
31 Also sollt ihr die Kinder Israel absondern um ihrer Unreinigkeit willen, damit sie in ihrer Unreinigkeit nicht sterben, wenn sie meine Wohnung verunreinigen, die unter ihnen ist.
32 Dies ist das Gesetz über den, der einen Ausfluß hat, und über den, dem der Same entgeht, daß er unrein wird,
33 und über die, welche an ihrer Unreinigkeit leidet, und über solche, die einen Fluß haben, es sei ein Mann oder ein Weib, und über einen Mann, der bei einer Unreinen liegt.