1 Jahwe sagte zu Mose:
2 "Gib den Israeliten weiter: Wenn jemand unabsichtlich etwas tut, was Jahwe verboten hat, und gegen irgendein Gebot Jahwes verstößt, gilt Folgendes:
3 Wenn der gesalbte Priester sich verfehlt und dadurch Schuld über das ganze Volk bringt, dann muss er für seine begangene Sünde Jahwe einen fehlerfreien Jungstier als Sündopfer bringen.
4 Er muss den Stier an den Eingang vom Zelt der Gottesbegegnung zu Jahwe bringen, seine Hand auf dessen Kopf stützen und den Stier vor Jahwe schlachten.
5 Dann bringe er einen Teil des Blutes ins Zelt der Gottesbegegnung.
6 Er tauche seinen Finger in das Blut und sprenge siebenmal etwas davon in Richtung des Vorhangs.
7 Dann streiche er etwas von dem Blut an die Hörner des Altars, der im Zelt der Gottesbegegnung vor Jahwe steht und auf dem wohlriechender Weihrauch verbrannt wird. Den Rest des Blutes schütte er an den Fuß des Brandopferaltars, der vor dem Zelt der Gottesbegegnung steht.
8 Dann soll er das ganze Fett vom Stier des Sündopfers abheben: das gesamte Fett an den Eingeweiden,
9 dazu die beiden Nieren mit ihrem Fett und das Fett an den Lenden. Den Lappen über der Leber trenne er mit den Nieren ab.
10 Er soll es genauso abheben, wie es beim Stier des Freudenopfers gemacht wird. Dann soll der Priester es auf dem Brandopferaltar in Rauch aufgehen lassen.
11 Aber die Haut des Stiers und sein ganzes Fleisch, auch seinen Kopf, die Unterschenkel, die Eingeweide und den Mageninhalt,
12 also den ganzen übrigen Stier, soll er aus dem Lager hinausbringen an den abgesonderten Ort, wo man die Fettasche hinschüttet. Dort, auf dem Schutthaufen der Fettasche, soll er den Stier auf Holzscheiten verbrennen.
13 Wenn die ganze Gemeinschaft Israels unabsichtlich sündigt und die Sache der Versammlung verborgen geblieben ist, dass sie irgendetwas von dem tut, was Jahwe verboten hat, und dadurch schuldig wird,
14 dann muss sie, sobald die Sünde erkannt wird, einen jungen Stier als Sündopfer vor das Zelt der Gottesbegegnung bringen.
15 Die Ältesten der Gemeinschaft sollen vor Jahwe ihre Hände auf den Kopf des Stiers stützen und den Stier dann vor Jahwe schlachten.
16 Der gesalbte Priester bringe dann etwas von dem Blut des Stiers ins Zelt der Gottesbegegnung.
17 Er tauche seinen Finger in das Blut und sprenge siebenmal etwas davon in Richtung des Vorhangs.
18 Dann streiche er etwas von dem Blut an die Hörner des Altars, der vor Jahwe, also im Zelt der Gottesbegegnung, steht. Den Rest des Blutes schütte er am Fuß des Brandopferaltars aus, der vor dem Zelt steht.
19 All sein Fett soll er von ihm abheben und auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen.
20 Er soll mit dem jungen Stier genauso verfahren wie mit dem Stier des Sündopfers. So erwirke der Priester Sühnung für die Gemeinschaft und es wird ihr vergeben werden.
21 Dann soll man den Stier nach draußen vor das Lager bringen und ihn verbrennen, wie man es mit dem ersten Stier getan hat. Es ist ein Sündopfer der Versammlung.
22 Wenn einer der Oberen sündigt und unabsichtlich irgendetwas von dem tut, was Jahwe, sein Gott, verboten hat, wird er schuldig.
23 Sobald ihm seine Schuld bewusst wird, muss der Betreffende einen fehlerfreien Ziegenbock als Opfergabe bringen.
24 Er soll seine Hand auf den Kopf des Ziegenbocks stützen und ihn am Platz des Brandopfers vor Jahwe schlachten. Es ist ein Sündopfer.
25 Der Priester streiche dann mit dem Finger etwas von dem Blut an die Hörner des Brandopferaltars und gieße den Rest an dessen Fuß aus.
26 Das ganze Fett aber soll er auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen so wie das Fett des Freudenopfers. Auf diese Weise erwirke der Priester ihm Sühne für seine Sünde, und es wird ihm vergeben werden.
27 Wenn irgendjemand aus dem Volk unabsichtlich sündigt, indem er etwas von dem tut, was Jahwe verboten hat, wird er schuldig.
28 Sobald ihm seine Schuld bewusst wird, soll er eine fehlerfreie Ziege als Opfergabe für seine Sünde bringen, ein weibliches Tier.
29 Er soll seine Hand auf den Kopf des Sündopfers legen und es dort schlachten, wo man das Brandopfer schlachtet.
30 Der Priester streiche dann mit dem Finger etwas von dem Blut an die Hörner des Brandopferaltars und gieße den Rest am Fuß des Altars aus.
31 Alles Fett soll er abtrennen, wie das auch beim Freudenopfer geschieht. Der Priester lasse es auf dem Altar in Rauch aufgehen als einen Geruch, der Jahwe befriedigt. So erwirke der Priester ihm Sühne, und es wird ihm vergeben werden.
32 Wenn er ein Schaf als Sündopfer bringen will, dann soll es ein fehlerloses weibliches Tier sein.
33 Er soll seine Hand auf den Kopf des Sündopfers legen und es am Platz des Brandopfers schlachten.
34 Der Priester streiche dann mit dem Finger etwas von dem Blut an die Hörner des Brandopferaltars und gieße den Rest an dessen Fuß aus.
35 Alles Fett soll er abtrennen, wie das auch beim Freudenopfer geschieht. Der Priester lasse es auf dem Altar in Rauch aufgehen als einen Geruch, der Jahwe befriedigt. So erwirke der Priester ihm Sühne für die Sünde, die er begangen hat, und es wird ihm vergeben werden.
1 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
2 Sage zu den Kindern Israel und sprich: Wenn sich eine Seele aus Versehen versündigt gegen irgend eines der Gebote des HERRN, also daß sie etwas von dem tut, was man nicht tun soll, so gelte folgende Vorschrift:
3 Wenn der gesalbte Priester sündigt, sodaß er sich am Volk verschuldet, so soll er für seine Sünde, die er begangen hat, einen jungen, tadellosen Farren dem HERRN zum Sündopfer darbringen;
4 und zwar soll er den Farren zur Tür der Stiftshütte bringen, vor den HERRN, und seine Hand stützen auf des Farren Haupt und ihn schächten vor dem HERRN.
5 Und der gesalbte Priester soll von dem Blut des Farren nehmen und es in die Stiftshütte bringen;
6 und der Priester soll seinen Finger in das Blut tauchen und von dem Blut siebenmal an die Vorderseite des Vorhangs im Heiligtum sprengen, vor dem Angesicht des HERRN.
7 Auch soll der Priester von dem Blut auf die Hörner des wohlriechenden Räucheraltars tun, der in der Stitshütte ist vor dem HERRN; alles übrige Blut des Farren aber soll er an den Fuß des Brandopferaltars gießen, der vor der Tür der Stiftshütte ist.
8 Und alles Fett des Sündopferfarren soll er von ihm ablösen, das Fett, welches das Eingeweide bedeckt, und alles Fett, das am Eingeweide hängt;
9 dazu die beiden Nieren, samt dem Fett daran, das an den Lenden ist, auch das, was über die Leber hervorragt; oberhalb der Nieren soll er es wegnehmen, gleich wie man es von dem Stier des Dankopfers abhebt;
10 und der Priester soll es auf dem Brandopferaltar verbrennen.
11 Aber das Fell des Farren und all sein Fleisch samt seinem Kopf, seinen Schenkeln, seinen Eingeweiden und seinem Mist,
12 kurz den ganzen Farren soll man hinaus vor das Lager führen, an einen reinen Ort, wohin man die Asche zu schütten pflegt, und ihn bei einem Holzfeuer verbrennen; am Aschenplatz soll er verbrannt werden.
13 Wenn sich aber die ganze Gemeinde Israel vergeht, und es ist vor den Augen der Versammlung verborgen, daß sie etwas getan, davon der HERR geboten hat, daß man es nicht tun soll, sodaß sie sich verschuldet hat;
14 sie kommt aber zur Erkenntnis der Sünde, die sie begangen hat wider dasselbe Gebot, so soll die Versammlung einen jungen Farren darbringen und ihn vor die Stiftshütte führen.
15 Dann sollen die Ältesten der Gemeinde ihre Hände auf des Farren Haupt stützen vor dem HERRN, und man soll den Farren schächten vor dem HERRN.
16 Der gesalbte Priester aber soll von dem Blut des Farren in die Stiftshütte bringen,
17 und der Priester soll seinen Finger in das Blut tauchen und davon siebenmal an die Vorderseite des Vorhangs sprengen vor dem HERRN;
18 und er soll von dem Blut auf die Hörner des Altars tun, der vor dem HERRN in der Stiftshütte steht; alles übrige Blut aber soll er an den Fuß des Brandopferaltars gießen, der vor der Tür der Stiftshütte steht.
19 Aber all sein Fett soll er von ihm ablösen und es auf dem Altar verbrennen.
20 Er soll diesen Farren behandeln, wie er den Farren des Sündopfers behandelt hat; ganz gleich soll auch dieser behandelt werden, und der Priester soll sie versühnen, und es soll ihr vergeben werden.
21 Und man soll den Farren hinaus vor das Lager schaffen und ihn verbrennen, wie man den ersten Farren verbrannt hat. Er ist ein Sündopfer der Gemeinde.
22 Kommt es aber vor, daß ein Fürst sündigt und aus Versehen irgend etwas tut, wovon der HERR, sein Gott, geboten, daß man es nicht tun soll, und sich also verschuldet,
23 man hält ihm aber seine Sünde vor, die er daran begangen hat, so soll er einen tadellosen Ziegenbock zum Opfer bringen
24 und soll seine Hand auf des Bockes Haupt stützen und ihn schächten an dem Ort, da man das Brandopfer zu schächten pflegt vor dem HERRN; es ist ein Sündopfer.
25 Und der Priester soll mit seinem Finger von dem Blut des Sündopfers nehmen und es auf die Hörner des Brandopferaltars tun; das übrige Blut aber soll er an den Fuß des Brandopferaltars gießen;
26 und all sein Fett soll er auf dem Altar verbrennen, gleich dem Fett des Dankopfers. Also soll der Priester ihm Sühne erwirken für seine Sünde, und es wird ihm vergeben werden.
27 Wenn aber jemand vom Landvolk aus Versehen sündigt, indem er etwas tut, davon der HERR geboten hat, daß man es nicht tun soll, und sich verschuldet,
28 man hält ihm aber seine Sünde vor, die er begangen hat, so soll er eine tadellose Ziege zum Opfer bringen für seine Sünde, die er begangen hat,
29 und er soll seine Hand auf des Sündopfers Haupt stützen und das Sündopfer schächten an der Stätte des Brandopfers.
30 Der Priester aber soll mit seinem Finger von dem Blut der Ziege nehmen und es auf die Hörner des Brandopferaltars tun und alles übrige Blut an den Fuß des Brandopferaltars gießen.
31 Alles Fett aber soll er von ihr nehmen, wie das Fett von dem Dankopfer genommen wird, und der Priester soll es auf dem Altar verbrennen zum lieblichen Geruch dem HERRN. Also soll der Priester für ihn Sühne erwirken, und es wird ihm vergeben werden.
32 Will er aber ein Lamm darbringen zum Sündopfer, so soll es ein tadelloses Weibchen sein;
33 und er soll seine Hand stützen auf des Sündopfers Haupt und es schächten als Sündopfer an dem Ort, wo man das Brandopfer zu schächten pflegt.
34 Und der Priester soll mit seinem Finger von dem Blut des Sündopfers nehmen und es auf die Hörner des Brandopferaltars tun, alles übrige Blut aber an den Fuß des Altars gießen.
35 Und er soll alles Fett davon nehmen, wie das Fett von dem Lamm des Dankopfers genommen wird, und der Priester soll es auf dem Altar verbrennen, über den Feuerflammen des HERRN, und also soll er ihm Sühne erwirken wegen seiner Sünde, die er begangen hat, so wird ihm vergeben werden.