1 "Am 1. Tag des 7. Monats sollt ihr euch zu einem heiligen Fest versammeln. Da muss jede Arbeit ruhen. Es soll ein Tag des Signalblasens für euch sein.
2 Ihr sollt ein Brandopfer zum angenehmen Geruch für Jahwe bringen: einen jungen Stier, einen Schafbock und sieben makellose einjährige Lämmer,
3 und das dazugehörige Speisopfer, mit Öl vermengtes Feinmehl: sechseinhalb Liter zu jedem Stier, viereinhalb Liter zu jedem Schafbock
4 und zwei Liter für jedes der sieben Lämmer.
5 Dazu kommt noch ein Ziegenbock als Sündopfer, um Sühne für euch zu erwirken.
6 Das soll zusätzlich zu dem Brandopfer am Neumondstag und dem dazugehörenden Speisopfer gebracht werden und dem regelmäßigen Brandopfer und den dazugehörenden Speis- und Trankopfern nach den für sie geltenden Vorschriften als angenehmen Geruch, ein Feueropfer für Jahwe."
7 "Am 10. Tag des 7. Monats sollt ihr euch zu einem heiligen Fest versammeln und euch demütigen. Da muss jede Arbeit ruhen.
8 Ihr sollt Jahwe ein Brandopfer zum angenehmen Geruch bringen: einen jungen Stier, einen Schafbock und sieben makellose einjährige Lämmer,
9 und das dazugehörige Speisopfer, mit Öl vermengtes Feinmehl: sechseinhalb Liter zu jedem Stier, viereinhalb Liter zu jedem Schafbock
10 und zwei Liter für jedes der sieben Lämmer.
11 Dazu kommt noch ein Ziegenbock als Sündopfer, zusätzlich zu dem Sündopfer der Versöhnung und dem regelmäßigen Brandopfer und den dazugehörenden Speis- und Trankopfern."
12 "Am 15. Tag des 7. Monats sollt ihr euch zu einem heiligen Fest versammeln. Da muss jede Arbeit ruhen. Sieben Tage lang sollt ihr Jahwe ein Fest feiern.
13 Ihr sollt ihm ein Brandopfer bringen, ein Feueropfer zum angenehmen Geruch: dreizehn junge Stiere, zwei Schafböcke und vierzehn makellose einjährige Lämmer,
14 und das dazugehörige Speisopfer, mit Öl vermengtes Feinmehl: sechseinhalb Liter zu jedem der dreizehn Stiere, viereinhalb Liter zu jedem der beiden Schafböcke
15 und zwei Liter für jedes der vierzehn Lämmer.
16 Dazu kommt noch ein Ziegenbock als Sündopfer, zusätzlich zu dem regelmäßigen Brandopfer und den dazugehörenden Speis- und Trankopfern.
17 Am zweiten Tag sollt ihr zwölf junge Stiere, zwei Schafböcke und vierzehn makellose einjährige Lämmer bringen,
18 und das dazugehörige Speis- und Trankopfer zu den Stieren, den Schafböcken und den Lämmern entsprechend ihrer Anzahl und Vorschrift.
19 Dazu kommt noch ein Ziegenbock als Sündopfer, zusätzlich zu dem regelmäßigen Brandopfer und den dazugehörenden Speis- und Trankopfern.
20 Am dritten Tag sollt ihr elf junge Stiere, zwei Schafböcke und vierzehn makellose einjährige Lämmer bringen,
21 und das dazugehörige Speis- und Trankopfer zu den Stieren, den Schafböcken und den Lämmern entsprechend ihrer Anzahl und Vorschrift.
22 Dazu kommt noch ein Ziegenbock als Sündopfer, zusätzlich zu dem regelmäßigen Brandopfer und den dazugehörenden Speis- und Trankopfern.
23 Am vierten Tag sollt ihr zehn Stiere, zwei Schafböcke und vierzehn makellose einjährige Lämmer bringen,
24 und das dazugehörige Speis- und Trankopfer zu den Stieren, den Schafböcken und den Lämmern entsprechend ihrer Anzahl und Vorschrift.
25 Dazu kommt noch ein Ziegenbock als Sündopfer, zusätzlich zu dem regelmäßigen Brandopfer und den dazugehörenden Speis- und Trankopfern.
26 Am fünften Tag sollt ihr neun Stiere, zwei Schafböcke und vierzehn makellose einjährige Lämmer bringen,
27 und das dazugehörige Speis- und Trankopfer zu den Stieren, den Schafböcken und den Lämmern entsprechend ihrer Anzahl und Vorschrift.
28 Dazu kommt noch ein Ziegenbock als Sündopfer, zusätzlich zu dem regelmäßigen Brandopfer und den dazugehörenden Speis- und Trankopfern.
29 Am sechsten Tag sollt ihr acht Stiere, zwei Schafböcke und vierzehn makellose einjährige Lämmer bringen,
30 und das dazugehörige Speis- und Trankopfer zu den Stieren, den Schafböcken und den Lämmern entsprechend ihrer Anzahl und Vorschrift.
31 Dazu kommt noch ein Ziegenbock als Sündopfer, zusätzlich zu dem regelmäßigen Brandopfer und den dazugehörenden Speis- und Trankopfern.
32 Am siebten Tag sollt ihr sieben Stiere, zwei Schafböcke und vierzehn makellose einjährige Lämmer bringen,
33 und das dazugehörige Speis- und Trankopfer zu den Stieren, den Schafböcken und den Lämmern entsprechend ihrer Anzahl und Vorschrift.
34 Dazu kommt noch ein Ziegenbock als Sündopfer, zusätzlich zu dem regelmäßigen Brandopfer und den dazugehörenden Speis- und Trankopfern.
35 Am achten Tag sollt ihr euch zu einem heiligen Fest versammeln. Da muss jede Arbeit ruhen.
36 Ihr sollt ein Brandopfer bringen, ein Feueropfer für Jahwe zum angenehmen Geruch: einen Stier, einen Schafbock und sieben makellose einjährige Lämmer,
37 und das dazugehörige Speis- und Trankopfer zu dem Stier, dem Schafbock und den Lämmern entsprechend ihrer Anzahl und Vorschrift.
38 Dazu kommt noch ein Ziegenbock als Sündopfer, zusätzlich zu dem regelmäßigen Brandopfer und den dazugehörenden Speis- und Trankopfern.
39 Das sollt ihr an euren Festtagen Jahwe opfern, zusätzlich zu dem, was ihr gelobt und was ihr freiwillig gebt an Brand- und Speisopfern, an Trank- und Freudenopfern."
1 Und am ersten Tage des siebenten Monats sollt ihr eine heilige Versammlung halten, da sollt ihr keine Werktagsarbeit verrichten, denn es ist euer Posaunentag.
2 Und ihr sollt dem HERRN Brandopfer darbringen zum lieblichen Geruche: einen jungen Farren, einen Widder, sieben einjährige tadellose Lämmer;
3 dazu ihr Speisopfer von Semmelmehl, mit Öl gemengt, drei Zehntel zum Farren, zwei Zehntel zum Widder
4 und ein Zehntel zu jedem der sieben Lämmer;
5 auch einen Ziegenbock zum Sündopfer, um Sühnung für euch zu erwirken,
6 außer dem Brandopfer des Neumonds und seinem Speisopfer, und außer dem beständigen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihren Trankopfern, wie es sich gebührt, zum wohlriechenden Feuer für den HERRN.
7 Am zehnten Tag dieses siebenten Monats sollt ihr auch eine heilige Versammlung halten und sollt eure Seelen demütigen; da sollt ihr keine Werktagsarbeit verrichten,
8 sondern dem HERRN ein Brandopfer darbringen, zum lieblichen Geruch: einen jungen Farren, einen Widder, sieben einjährige, tadellose Lämmer,
9 samt ihrem Speisopfer von Semmelmehl, mit Öl gemengt, drei Zehntel zum Farren, zwei Zehntel zum Widder,
10 und ein Zehntel zu jedem der sieben Lämmer;
11 einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem Sündopfer der Versühnung und dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und ihren Trankopfern.
12 Gleicherweise sollt ihr am fünfzehnten Tage des siebenten Monats eine heilige Versammlung halten; da sollt ihr keine Werktagsarbeit verrichten, sondern ihr sollt dem HERRN sieben Tage lang ein Fest feiern.
13 Da sollt ihr Brandopfer darbringen, ein wohlriechendes Feuer für den HERRN: dreizehn junge Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige, tadellose Lämmer,
14 samt ihrem Speisopfer von Semmelmehl, mit Öl gemengt, drei Zehntel zu jedem der dreizehn Farren,
15 zwei Zehntel zu jedem der beiden Widder und ein Zehntel zu jedem der vierzehn Lämmer;
16 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.
17 Und am zweiten Tage: zwölf junge Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige, tadellose Lämmer,
18 mit den zugehörigen Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, Widdern und Lämmern, wie sich's gebührt, nach ihrer Zahl,
19 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer samt seinem Speisopfer und den Trankopfern.
20 Und am dritten Tage: elf Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige, tadellose Lämmer,
21 samt den zugehörigen Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, Widdern und Lämmern, nach ihrer Zahl, wie sich's gebührt;
22 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer samt seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.
23 Und am vierten Tage: zehn Farren, zwei Widder,
24 vierzehn einjährige, tadellose Lämmer, samt den zugehörigen Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, Widdern und Lämmern, nach ihrer Zahl, wie sich's gebührt;
25 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer samt seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.
26 Und am fünften Tage: neun Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige, tadellose Lämmer,
27 samt den zugehörigen Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, Widdern und Lämmern, nach ihrer Zahl, wie sich's gebührt;
28 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer samt seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.
29 Und am sechsten Tage: acht Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige, tadellose Lämmer,
30 samt den zugehörigen Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, Widdern und Lämmern, nach ihrer Zahl, wie sich's gebührt;
31 dazu einen Bock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer samt seinem Speisopfer und seinen Trankopfern.
32 Und am siebenten Tage: sieben Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige, tadellose Lämmer,
33 samt den zugehörigen Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, Widdern und Lämmern, nach ihrer Zahl, wie sich's gebührt;
34 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer samt seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.
35 Am achten Tag sollt ihr eine Versammlung halten; da sollt ihr keine Werktagsarbeit verrichten,
36 sondern dem HERRN Brandopfer darbringen, ein Feueropfer lieblichen Geruchs: einen Farren, einen Widder, sieben einjährige, tadellose Lämmer,
37 samt dem erforderlichen Speisopfer und den Trankopfern zu dem Farren, dem Widder und den Lämmern, nach ihrer Zahl, wie sich's gebührt;
38 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer samt seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.
39 Solches sollt ihr dem HERRN an euren Festen darbringen, außer dem, was ihr gelobt und freiwillig gebt an Brandopfern, Speisopfern, Trankopfern und Dankopfern. Und Mose sagte den Kindern Israel alles, was ihm der HERR geboten hatte.