5 Es muss ein Schaf- oder Ziegenböckchen sein, einjährig und ohne Fehler.

6 Ihr sollt es bis zum 14. des Monats gesondert halten und am späten Nachmittag dieses Tages schlachten.

7 Dann sollen sie etwas von dem Blut nehmen und es an den Türsturz und die beiden Türpfosten streichen. Das muss bei den Häusern geschehen, wo sie das Lamm essen.