1 "Folgende Aufteilung ist für die einzelnen Stämme vorgesehen: Ganz im Norden liegt der Anteil des Stammes Dan. Die Grenze verläuft entlang dem Weg von Hetlon nach Hamat und Hazar-Enan. Das Gebiet von Damaskus bleibt dabei nördlich liegen. Dann verläuft die Grenze vom Osten wieder ganz nach Westen.
2 Darunter liegt der Anteil des Gebietes von Ascher, ein Streifen von Ost nach West,
3 darunter der von Naftali,
4 dann der von Manasse,
5 von Efraďm,
6 von Ruben
7 und von Juda.
8 An das Gebiet von Juda schließt sich nach Süden zu der 13500 Meter breite Landstreifen von Ost nach West an, den ihr mir weihen sollt. Mitten darin liegt das Heiligtum.
9 Das mir geweihte Stück misst in Ost-West-Richtung 13500 Meter und in Nord-Süd-Richtung 10 800 Meter.
10 Es soll den Priestern gehören; in seiner Mitte liegt ja das Heiligtum Jahwes.
11 Die Priester aus der Nachkommenschaft Zadoks, die sich nicht wie die Leviten von mir abwandten, als sich Israel von mir abwandte, sondern treu ihren Dienst versahen,
12 sollen eine Sonderweihgabe von diesem mir geweihten Land erhalten, ein höchst heiliges Stück Land neben dem Gebiet der Leviten.
13 Die Leviten haben daneben ein Gebiet von 13500 Metern Länge und 5400 Metern Breite zur Verfügung.
14 Es darf nichts davon verkauft werden, denn es ist der Erstteil des Landes, der Jahwe gehört.
15 Der Streifen von 2700 Metern Breite, der längs der 13500 Meter übrig bleibt, ist kein geweihtes Land. Er soll der Stadt als Wohngebiet und Weideland dienen.
16 Die Nordseite der Stadt ist 2430 Meter lang, ebenso ihre Süd-, Ost- und Westseite,
17 und sie ist ringsherum von einem 135 Meter breiten Streifen Weideland umgeben.
18 Daran schließt sich nach Westen und Osten je ein 5400 Meter langes Stück Land an, das an den geweihten Bezirk grenzt. Von seinem Ertrag sollen die, die in der Stadt arbeiten, leben.
19 Es sind Menschen aus allen Stämmen Israels, die dieses Land bebauen werden.
20 Die ganze Weihgabe zusammen mit dem Grundbesitz der Stadt ist ein Viereck von 13500 Metern Länge und 13500 Metern Breite.
21 Das Gebiet, das sich nach beiden Seiten an das geweihte Gebiet und den Grundbesitz der Stadt bis zur Ost- und Westgrenze anschließt, soll dem Fürsten gehören. Das geweihte Gebiet mit dem Heiligtum und dem Tempel liegt in seiner Mitte.
22 Der Grundbesitz der Leviten und der Stadt liegen mitten in dem Gebiet, das dem Fürsten gehört, und beide zusammen liegen zwischen den Gebieten Judas und Benjamins.
23 Nach Süden zu schließt sich also der Anteil des Gebiets von Benjamin an, ein Landstreifen in ganzer Breite von Ost nach West,
24 daneben der Anteil von Simeon,
25 der von Issachar,
26 Sebulon,
27 und Gad.
28 Die Südgrenze des Stammesgebietes von Gad fällt mit der Landesgrenze zusammen. Sie verläuft von Tamar bis zum Haderwasser von Kadesch und folgt dann dem Bachtal bis zum großen Meer.
29 Dieses Land sollt ihr den einzelnen Stämmen als Grundbesitz verlosen, das sind ihre Anteile, spricht Jahwe, der Herr."
30 "Die Stadt hat folgende Ausgänge: Auf der Nordseite - sie ist 2430 Meter lang -
31 sind es drei Tore, das Ruben-, das Juda- und das Levi-Tor. Sie sind alle nach den Stämmen Israels benannt.
32 Auf der Ostseite befinden sich das Josef-, das Benjamin- und das Dan-Tor,
33 auf der Südseite das Simeon-, das Issachar- und das Sebulon-Tor
34 und auf der Westseite das Gad-, das Ascher- und das Naftali-Tor.
35 Der ganze Umfang der Stadt beträgt 9720 Meter. Ihr Name heißt künftig: 'Hier ist Jahwe'."