1 Wenn jemand dadurch sündigt, dass er als Zeuge die feierliche Verfluchung am Beginn eines Prozesses zwar hört, aber dennoch keine Zeugenaussage macht, lädt er Schuld auf sich.
1 Wenn jemand dadurch sündigt, dass er als Zeuge die feierliche Verfluchung am Beginn eines Prozesses zwar hört, aber dennoch keine Zeugenaussage macht, lädt er Schuld auf sich.