1 Einen älteren Mann fahre nicht hart an, sondern sprich zu ihm, wie zu einem Vater;
2 jüngere Leute behandle wie Brüder; ältere Frauen wie Mütter, jüngere Frauen wie Schwestern in aller Sittsamkeit.
3 Witwen, die sonst niemand haben und wirklich bedürftig sind, lasse eine Unterstützung zukommen.
4 Hat eine Witwe jedoch Kinder oder Enkel, so sollen letztere darauf hingewiesen werden, dass die erste religiöse Pflicht darin besteht, sich der eigenen Angehörigen anzunehmen und den Eltern und Großeltern die empfangenen Wohltaten zu vergelten; denn das ist wohlgefällig in den Augen Gottes.
5 Eine wirklich bedürftige und alleinstehende Witwe setzt ihre Hoffnung auf den Herrn; sie verharrt Tag und Nacht in inständigem Gebet.
6 Lebt eine Witwe dagegen in Üppigkeit, so ist sie vor ihrem irdischen Tode bereits geistig tot.
7 So lege denn für deine Gemeindemitglieder folgende Regeln fest, damit sie kein Tadel trifft:
8 Wer für seine Verwandten, besonders für seine eigenen Familienangehörigen, nicht sorgt, hat den Glauben verleugnet und ist schlechter als ein Ungläubiger.
9 Keine Witwe darf in das Verzeichnis der Mitarbeiterinnen im Gemeindedienst eingetragen werden, wenn sie nicht wenigstens
10 sie muss vielmehr im Rufe stehen, dass sie in allem Guten, was sie tut, stets pflichttreu ist, - pflichttreu in der Erziehung ihrer Kinder, in der Gewährung der Gastfreundschaft, in Werken der Demut, in der Hilfeleistung für Bedrängte; mit einem Worte, sie muss eifrig sein in allem Guten.
11 Jüngeren Witwen verweigere die Aufnahme in die Liste der Mitarbeiterinnen für den Gemeindedienst.
12 Denn wenn die sinnliche Lust sie der Sache Christi wieder entfremdet, dann wollen sie heiraten und ziehen sich so den Vorwurf zu, das zuerst in sie gesetzte Vertrauen getäuscht zu haben.
13 Gleichzeitig schleicht sich Nachlässigkeit im Verrichten ihrer Arbeit bei ihnen ein; doch nicht bloß das, sondern sie werden auch klatschsüchtig, mischen sich in fremde Angelegenheiten und reden über Dinge, die sie nichts angehen.
14 Es ist daher mein Wille, dass jüngere Witwen wieder heiraten, Kindern das Leben schenken, sich um ihren Haushalt kümmern und keinem unserer Gegner Anlass zu übler Nachrede geben.
15 Manche von diesen Witwen sind nämlich hinterher in die Schlingen Satans geraten.
16 Hat ein Christ, sei es Mann oder Frau, Witwen in seiner Verwandtschaft, so soll er für sie sorgen. Sie sollen nicht der Gemeinde zur Last fallen. Diese hat genug zu tun, um den Witwen zu helfen, die ihrer Hilfe wirklich bedürfen.
17 Die Ältesten, die ihr Amt in vorbildlicher Weise verwalten, sollen einer doppelten Entlohnung für würdig erachtet werden, besonders wenn sie gleichzeitig auch als Prediger und Lehrer tätig sind.
18 Denn die Schrift sagt: "Du sollst einem Ochsen, der auf der Tenne das Getreide ausdrischt, keinen Maulkorb umbinden"; ferner: "Jeder Arbeiter hat ein Recht auf seinen Lohn."
19 Gegen einen Ältesten nimm keine Klage an, außer wenn sie durch zwei oder drei Zeugen bestätigt wird.
20 Solche Älteste, die sich etwas zu schulden kommen lassen, weise im Beisein aller Gemeindemitglieder zurecht, damit alle andern durch die Furcht von ähnlichen Verfehlungen abgehalten werden.
21 Ich beschwöre dich vor dem Angesichte Gottes und Christi Jesu, sowie der auserwählten Boten Gottes, diese Weisungen unparteiisch auszuführen. Erledige jedoch keinen Fall in einer Weise, dass es wie eine gerichtliche Vorladung aussehen könnte.
22 Lege niemand übereilt die Hände auf und mache dich nicht zum Mitschuldigen an den Sünden anderer.
23 Halte du dich rein. Brich mit der Gewohnheit, bloß Wasser zu trinken; nimm täglich etwas Wein zu dir wegen deines Magenleidens und deiner Schwächeanfälle.
24 Es gibt Leute, bei denen die Sünden offen zu Tage treten und daher eine öffentliche Verurteilung herausfordern. Bei andern werden sie jedoch erst später bekannt.
25 So gibt es auch gute Werke, die in der Öffentlichkeit bekannt werden; die, bei denen dies nicht der Fall ist, können doch nicht für immer verborgen bleiben.