2 So ist zum Beispiel eine verheiratete Frau gesetzlich an ihren Mann nur so lange gebunden, als er lebt. Stirbt der Mann, so ist die gesetzliche Bestimmung erloschen, nach der sie die Frau dieses Mannes war.
3 Bei Lebzeiten ihres Mannes hätte sie als Ehebrecherin gegolten, wenn sie sich einem andern Manne hingegeben hätte; nun aber, wo ihr Mann tot ist, gilt nach dem Gesetze die Ehe mit ihm als gelöst; infolgedessen begeht sie keinen Ehebruch, sobald sie die Frau eines andern Mannes wird.