6 Diese lauteten: Als Ältester kommt nur jemand in Frage, der unbescholten und verheiratet ist und seiner Frau stets die Treue hielt; seine Kinder müssen gläubig sein, und man darf ihnen kein zügelloses Leben und keine Unbotmäßigkeit nachsagen können;
7 denn wer die Aufsicht über eine Gemeinde hat, muss in seiner Stellung als Sachwalter Gottes unbescholten dastehen. Er darf nicht anmaßend sein, kein Heißsporn, kein Trinker, kein Streitsüchtiger und keiner, der von schmutziger Geldgier beherrscht wird.
8 Er muss vielmehr gastfrei sein, wohltätig, besonnen, gerecht, gottesfürchtig, keusch;
9 er muss festhalten an dem wahren Wortlaut der göttlichen Lehre, damit er imstande ist, in der gesunden Lehre andere zu unterrichten und diejenigen zu widerlegen, die ihm ihre Einwendungen dagegen vorbringen.