18 Jeder Entlassende seine Frau und Heiratende eine andere begeht Ehebruch, und der eine Entlassene von Mann Heiratende begeht Ehebruch.
18 Jeder Entlassende seine Frau und Heiratende eine andere begeht Ehebruch, und der eine Entlassene von Mann Heiratende begeht Ehebruch.