1 * [Einem] Älteren [gegenüber] brause nicht auf, sondern sprich [ihm] wie [einem] Vater zu, Jüngeren wie Brüdern,

2 bejahrten [Frauen] wie Müttern, jüngeren wie Schwestern in aller Lauterkeit.

3 Witwen, die wirkliche Witwen [sind], ehre.

4 Wenn aber eine Witwe Kinder oder Nachkommen hat, [so] sollen sie zuerst lernen, [gegen] das eigene Haus ehrerbietig zu sein und den Vorfahren [Gutes als] Erwiderung zu vergelten; denn dies ist willkommen vor [den] Augen Gottes.

5 [Eine] wirkliche Witwe aber, die vereinsamt ist, verläßt sich auf Gott und verharrt [i]m Flehen und [in] Gebeten nachts und tags.

6 Die verschwende[rische] Witwe aber ist lebend verstorben.

7 Auch dieses weise an, damit sie unangreifbar seien.

8 Wenn aber jemand [für] die eigenen [Angehörigen] und vor allem [die] Glieder [seiner] Familie keine Vorkehrungen trifft, [so] hat er den Glauben verleugnet und ist ärger [als ein] Ungläubiger.

9 [Eine] Witwe unter sechzig Jahren werde nicht eingetragen. [Die eingetragenen sollen nur] eines Mannes Frau gewesen sein,

10 in edlen Werken [wohl]bezeugt: Wenn sie Kinder aufgezogen hat, wenn sie gastfrei war, wenn sie [die] Füße [der] Heiligen wusch, wenn sie Bedrängten [zur] genüge [gab], wenn sie jedem guten Werk nachfolgte.

11 Jüngere Witwen aber weise ab; denn wenn sie Christi überdrüssig werden, wollen sie heiraten

12 [und] haben [dann das] Urteil, da[ß] sie den ersten Glauben[seifer] ablehnen.

13 Da [sie] zugleich auch müßig [sind], erfahren sie [vieles beim] Umherziehen [in] den Häusern, [so] daß [sie] nicht nur müßig [sind], sondern auch klatsch[sücht]ig und vorwitzig,

14 [und sie] reden, [was] nicht [sein] muß. Ich beschließe nun, [daß die] jüngeren heiraten Kinder gebären, Hausfrauen seien [und] dem Widerstrebenden keine Handhabe zugunsten schimpflicher Nachrede geben.

15 Denn schon haben sich etliche abgekehrt [und sind] dem Satan nach[gefolgt].

16 Wenn eine Gläubige Witwen [in ihrer Verwandtschaft] hat, [dann geb]e sie ihnen [zur] Genüge und lasse nicht die herausgerufene [Gemeinde] beschwert werden, damit [letztere] den wirklichen Witwen [zu deren] Genüge [geb]en [kann].

17 Die Ältesten, [die] trefflich vorgestanden haben, sollen doppelter Ehre würdig ge[acht]et werden, vor allem die, [welche] sich i[m] Wort und [in der] Lehre mühen;

18 denn es sagt die Schrift: Du sollst [einem] dreschenden Rind keinen Maulkorb anlegen, und: der Arbeiter [ist] seines Lohnes wert.

19 Gegen [einen] Ältesten nimm keine Anklage an, ausgenommen auf [die Aussage von] zwei oder drei Zeugen [hin].

20 Die sündigen (wörtl.: zielverfehlenden) überführe vor aller Augen, damit auch die übrigen Furcht haben.

21 Ich bezeuge vor [den] Augen Gottes, Christi Jesu und der auserwählten Boten, daß du diese [Weisungen] ohne Vorurteil bewahrst [und] nichts aus Zuneigung tust.

22 Niemandem lege [zu] schnell [die] Hände auf, noch nimm [dadurch an] fremden Sünden (wörtl.: Zielverfehlungen) teil. Bewahre dich selbst lauter.

23 Trinke nicht länger [nur] Wasser, sondern gebrauche [ein] wenig Wein, um deines Magens und deiner häufigen Schwächeanfälle willen.

24 [Bei] einigen Menschen sind die Sünden (wörtl.: Zielverfehlungen) vorher offenkundig [und] gehen [ihnen] zu[m] Gericht voran, einigen aber folgen sie auch nach.

25 In derselben Weise [werden] auch die edlen Werke vorher offenkundig; auch die, [bei denen es] sich anderswie verhält, können nicht verborgen bleiben..

1 Einen Alten rede nicht mit Härte an, sondern ermahne ihn als einen Vater, Jüngere als Brüder,

2 ältere Frauen als Mütter, jüngere als Schwestern, mit aller Sittsamkeit

3 Die Wittwen halte in Ehren, die wahre Wittwen sind.

4 Wenn aber eine Wittwe Kinder oder Enkel hat; so soll sie zuerst lernen, ihr Haus zu regieren, und den Aeltern das empfangene Gute zu vergelten; denn das gefällt Gott.

5 Eine wahre Wittwe aber, die verlassen ist, setzt ihr Vertrauen auf Gott, und läßt nicht ab mit Beten und Flehen Tag und Nacht.

6 Die aber ein üppiges Leben führt, ist lebendig todt.

7 Solches schärfe ein, auf daß sie untadelhaft seyen.

8 Wenn aber Jemand keine Sorge hat für die Seinigen, und besonders für seine Hausgenossen, der hat den Glauben verläugnet, und ist ärger als ein Ungläubiger.

9 Eine Wittwe werde erwählt, die nicht unter sechzig Jahre alt ist, Eines Mannes Weib gewesen,

10 die das Zeugniß von guten Werken hat, daß sie Kinder erzogen, Fremde behergerget, Heiligen die Füße gewaschen, Bedrängten Hülfe geleistet, und sich jeden guten Werkes beflissen habe.

11 Jüngere Wittwen meide!denn wenn sie, Christo zuwider, zu wohl leben, so wollen sie heirathen,

12 und fallen in Verantwortung, weil sie das frühere Versprechen gebrochen;

13 zugleich gewöhnen sie sich auch, müßig von Haus zu Haus sich umherzutreiben; und nicht nur müßig, sondern auch schwätzig und fürwitzig, plaudernd, was sich nicht ziemt.

14 Ich will daher, daß die jüngern Wittwen heirathen, Kinder gebären, dem Hauswesen vorstehen, und dem Uebelgesinnten keinen Anlaß zum Lästern geben.

15 Denn Einige sind schon in Satans Dienst zurückgetreten.

16 Wenn ein Gläubiger oder eine Gläubige Wittwen hat, so sollen sie diese verpflegen, und sie nicht der Gemeinde zur Last fallen lassen; damit sie die wahren Wittwen unterstützen könne.

17 Priester, die würdig vorstehen, halte man doppelter Belohnung werth, vorzüglich die, welche sich mit Lehre und Unterricht beschäftigen.

18 Denn die Schrift sagt: Du sollst dem dreschenden Ochsen das Maul nicht verkörben, und: der Arbeiter ist seines Lohnes werth.

19 Gegen einen Priester nimm keine Klage an, außer vor zweien oder dreien Zeugen.

20 Die sich Vergehungen schuldig gemachet, denen verweise es im Angesicht Aller, damit auch die Uebrigen sich fürchten.

21 Ich beschwöre dich vor Gott undund dem Herrn Jesu Christo, nach dem Griechischen Jesu Christo und den erhabenen Engeln, daß du hiebei ohne alles Vorurtheil verfahrest und nie mit Parteilichkeit handelst.

22 Lege Niemand die Hände zu voreilig auf und mache dich nicht fremder Sünden theilhaftig! Halte dich selbst rein.

23 Trinke nicht mehr bloß Wasser, sondern genieße etwas Wein, um deines Magens und deiner öftern Kränklichkeit willen.

24 Einiger Menschen Vergehungen sind schon bekannt, ehe sie zur Untersuchung gezogen, von Andern aber werden sie erst späterhin bekannt.

25 Eben so sind auch die guten Werke schon bekannt, und die es noch nicht sind, können nicht verborgen bleiben.