1 VND der HERR redet mit Mose / vnd sprach /
2 Rede mit den kindern Jsrael / vnd sprich / Wenn ein Weib besamet wird / vnd gebirt ein Kneblin / So sol sie sieben tage vnrein sein / so lange sie jre kranckheit leidet.
3 Vnd am achten tage sol man das Fleisch seiner Vorhaut beschneiten.
4 Vnd sie sol da heim bleiben drey vnd dreissig tage / im blut jrer reinigung / Kein heiliges sol sie anrüren / vnd zum Heiligthum sol sie nicht komen / bis das die tage jrer reinigung aus sind.
5 Gebirt sie aber ein Meidlin / So sol sie zwo wochen vnrein sein / so lange sie jre kranckheit leidet / Vnd sol sechs vnd sechzig tage da heim bleiben in dem blut jrer reinigung. Luc. 2.
6 VND wenn die tage jrer reinigung aus sind / fur den Son oder fur die Tochter / Sol sie ein jerig Lamb bringen zum Brandopffer / vnd eine Jungetaube / oder Dordeltauben zum Sündopffer / dem Priester fur die thür der Hütten des Stiffts /
7 Der sol es opffern fur dem HERRN / vnd sie versünen / so wird sie rein von jrem blutgang / Das ist das Gesetz fur die / so ein Kneblin oder Meidlin gebirt.
8 VErmag aber jre hand nicht ein Schaf / so neme sie zwo Dorteltauben oder zwo Jungetauben / eine zum Brandopffer / die ander zum Sündopffer / So sol sie der Priester versünen / das sie rein werde. Luc. 2.