1 VND der HERR redet mit Mose vnd Aaron / vnd sprach /
2 Redet mit den kindern Jsrael / vnd sprecht zu jnen. Wenn ein Man an seinem fleisch einen flus hat / der selb ist vnrein /
3 Denn aber ist er vnrein an diesem flus / wenn sein fleisch vom flus eitert oder verstopfft ist /
4 Alle lager darauff er ligt / vnd alles darauff er sitzt / wird vnrein werden.
5 Vnd wer sein lager anrüret / der sol seine kleider wasschen vnd sich mit wasser baden / vnd vnrein sein bis auff den abend.
6 VND wer sich setzt / da er gesessen ist / der sol seine kleider wasschen / vnd sich mit wasser baden / Vnd vnreine sein bis auff den abend.
7 Wer sein fleisch anrüret / der sol seine kleider wasschen / vnd sich mit wasser baden / vnd vnreine sein bis auff den abend.
8 Wenn er seinen speichel wirfft auff den der rein ist / der sol seine kleider wasschen / vnd sich mit wasser baden / vnd vnrein sein bis auff den abend.
9 Vnd der sattel darauff er reitet / wird vnrein werden.
10 Vnd wer anrüret jrgent etwas / das er vnter sich gehabt hat / Der wird vnrein sein bis auff den abend. Vnd wer solchs tregt / der sol seine kleider waschen / vnd sich mit wasser baden / vnd vnrein sein bis auff den abend.
11 Vnd welchen er anrüret ehe er die hende wesscht / der sol seine kleider wasschen / vnd sich mit wasser baden / vnd vnrein sein bis auff den abend.
12 Wenn er ein erden gefess anrüret / das sol man zubrechen / Aber das hültzen fass sol man mit wasser spüren.
13 VND wenn er rein wird von seinem flus / So sol er sieben tage zelen / nach dem er rein worden ist / vnd seine kleider wasschen / vnd sein fleisch mit fliessendem wasser baden / so ist er rein.
14 Vnd am achten tage sol er zwo Dordeltauben oder zwo Jungetauben nemen / vnd fur den HERRN bringen fur der thür der Hütten des Stiffts / vnd dem Priester geben.
15 Vnd der Priester sol aus einer ein Sündopffer / aus der andern ein Brandopffer machen / vnd jn versünen fur dem HERRN seines flus halben.
16 WEnn einem Man im schlaff der Samen entgehet / der sol sein gantzes fleisch mit wasser baden / vnd vnrein sein bis auff den abend.
17 Vnd alles kleid vnd alles fell / das mit solchem samen befleckt ist / sol er wasschen mit wasser / vnd vnrein sein bis auff den abend.
18 Ein Weib / bey welchem ein solcher ligt / die sollen sich mit wasser baden / vnd vnrein sein bis auff den abend.
19 WEnn ein Weib jrs leibs Blutflus hat / die sol sieben tag bey seit gethan werden / Wer sie anrüret / der wird vnrein sein bis auff den abend.
20 Vnd alles worauff sie ligt / so lang sie jre zeit hat / wird vnrein sein / vnd worauff sie sitzt / wird vnrein sein.
21 Vnd wer jr lager anrüret / der sol seine kleider wasschen / vnd sich mit wasser baden / vnd vnrein sein bis auff den abend.
22 Vnd wer anrüret jrgent was / darauff sie gesessen hat / sol seine kleider wasschen / vnd sich mit wasser baden / vnd vnrein sein bis auff den abend.
23 Vnd wer anrüret das auf jren Lager / oder wo sie gesessen / gelegen oder gestanden hat / sol vnrein sein bis auff den abend.
24 Vnd wenn ein Man bey jr ligt / vnd es kompt sie jre zeit an bey jm / der wird sieben tage vnrein sein.
25 WEnn aber ein Weib jren Blutflus eine lange zeit hat / nicht allein zur gewönlicher zeit / sondern auch vber die gewönlichen zeit / So wird sie vnrein sein / so lange sie fleusst / Wie zur zeit jrer absonderung / So sol sie auch hie vnrein sein.
26 Alles lager darauff sie ligt die gantze zeit jrs flus / sol sein wie das lager jrer absonderung. Vnd alles worauff sie sitzt / wird vnrein sein / gleich der vnreinigkeit jrer absonderung.
27 Wer der etwas anrüret / der wird vnrein sein / Vnd sol seine kleider wasschen / vnd sich mit wasser baden / vnd vnrein sein bis auff den abend.
28 WJrd sie aber rein von jrem flus / So sol sie sieben tage zelen / darnach sol sie rein sein.
29 Vnd am achten tage sol sie zwo Dordeltauben oder zwo Junge tauben nemen / vnd zum Priester bringen / fur die thür der Hütten des Stiffts.
30 Vnd der Priester sol aus einer machen ein Sündopffer / aus der andern ein Brandopffer / vnd sie versünen fur dem HERRN vber dem flus jrer vnreinigkeit.
31 So solt jr die kinder Jsrael warnen fur jrer vnreinigkeit / das sie nicht sterben in jrer vnreinigkeit / wenn sie meine Wonunge verunreinigen / die vnter euch ist.
32 DAS ist das Gesetz vber den / der einen Flus hat / vnd dem der Same im schlaff entgehet / das er vnrein dauon wird.
33 Vnd vber die die jren Blutflus hat. Vnd wer einen Flus hat / es sey Man oder Weib / Vnd wenn ein Man bey einer vnreinen ligt.