1 WENN eine Seele sundigen würde / das er einen Fluch höret vnd er des Zeuge ist / oder gesehen oder erfaren hat / vnd nicht angesagt / der ist einer missethat schüldig.
1 WENN eine Seele sundigen würde / das er einen Fluch höret vnd er des Zeuge ist / oder gesehen oder erfaren hat / vnd nicht angesagt / der ist einer missethat schüldig.