1 VND der HERR redet mit Mose / vnd sprach /
2 Sage den kindern Jsrael / vnd sprich zu jnen / Wenn ein Man oder Weib ein sonderlich gelübd thut dem HERRN sich zu enthalten /
3 Der sol sich Weins vnd starcks Getrencks enthalten / weinessig oder starcks getrancks essig sol er auch nicht trincken / auch nichts das aus Weinbeeren gemacht wird / Er sol weder frissche noch dürre weinbeer essen /
4 so lange solch sein gelübd weret / Auch sol er nichts essen / das man vomAuff Ebreisch heisset dis Neser / vnd wer sie helt / heisst Nasir / Welchem nach / auch vnser HERR Jhesus Christus Nazarenus heisset / Vnd er der recht Nasir ist. Weinstock macht / weder weinkern noch hülsen.
5 SO lange die zeit solchs seines gelübds weret / sol kein Schermesser vber sein Heubt faren / bis das die zeit aus sey / die er dem HERRN gelobt hat / Denn er ist heilig / vnd sol das har auff seinem Heubt lassen frey wachsen.
6 Die gantze zeit vber / die er dem HERRN gelobt hat / sol er zu keinem Todten gehen.
7 Er sol sich auch nicht verunreinigen an dem tod seines Vaters / seiner Mutter / seines Bruders oder seiner Schwester / Denn das gelübd seines Gottes ist auff seinem Heubt /
8 vnd die gantze zeit vber seines gelübds / sol er dem HERRN heilig sein.
9 VNd wo jemand fur jm vnuersehens plötzlich stirbt / Da wird das Heubt seines gelübds verunreiniget / Darumb sol er sein Heubt bescheren am tage seiner reinigung / das ist am siebenden tage.
10 Vnd am achten tage sol er zwo Dordeltauben bringen oder zwo Jungetauben zum Priester für die thür der Hütten des Stiffts.
11 Vnd der Priester sol eine zum Sündopffer / vnd die ander zum Brandopffer machen / vnd jn versünen / das er sich an einem Todten versündiget hat / vnd also sein Heubt desselben tages heiligen
12 das er dem HERRN die zeit seines gelübds aushalte / Vnd sol ein jerig Lamb bringen zum Schuldopfer. Aber die vorigen tage sollen vmb sonst sein / Darumb das sein gelübd verunreiniget ist. Act. 18.; Act. 21.
13 DJS ist das gesetz des Verlobten / Wenn die zeit seines gelübds aus ist / So sol man jn bringen für die thür der Hütten des Stiffts.
14 Vnd er sol bringen sein Opffer dem HERRN / ein jerig lamb on wandel zum Brandopffer / vnd ein jerig schaf on wandel zum Sündopffer / vnd ein widder on wandel zum Danckopffer /
15 vnd einen korb mit vngesewrten Kuchen von semelmelh mit öle gemenget / vnd vngesewrte Fladen mit öle bestrichen / vnd jr Speisopffer vnd Tranckopffer.
16 VNd der Priester sols für den HERRN bringen / vnd sol sein Sündopffer vnd sein Brandopffer machen.
17 Vnd den widder sol er zum Danckopffer machen dem HERRN / sampt dem korbe mit dem vngesewrten Brot / Vnd sol auch sein Speisopffer vnd sein Tranckopffer machen.
18 Vnd sol dem Verlobten das heubt seines gelübds bescheren fur der thür der Hütten des Stiffts vnd sol das Heubthar seines gelübds nemen vnd auffs fewr werffen / das vnter dem Danckopffer ist.
19 Vnd sol den gekochten bug nemen von dem widder / vnd einen vngesewrten Kuchen aus dem korbe / vnd einen vngesewrten Fladen / vnd sols dem Verlobten auff seine hende legen / nach dem er sein gelübd abgeschoren hat /
20 vnd sols fur dem HERRN Weben / Das ist heilig dem Priester / sampt zu der Webebrust vnd der Hebeschuldern / Darnach mag der Verlobter wein trincken.
21 Das ist das gesetz des Verlobten / der sein Opffer dem HERRN gelobt / von wegen seines gelübds / ausser dem / was er sonst vermag / Wie er gelobet hat / sol er thun nach dem Gesetz seins gelübds. Act. 18.; Act. 21.
22 VND der HERR redet mit Mose / vnd sprach /
23 Sage Aaron vnd seinen Sönen / vnd sprich / Also solt jr sagen zu den kindern Jsrael / wenn jr sie segenet. Eccle. 36.
24 DER HERR segene dich / vnd behüte dich.
25 Der HERR lasse sein Angesicht leuchten vber dir / Vnd sey dir gnedig.
26 Der HERR hebe sein Angesicht vber dich / Vnd gebe dir Friede.
27 Denn jr solt meinen Namen auff die kinder Jsrael legen / das ich sie segene.