11 Es wissen alle Knechte des Königs und das Volk in den Landen des Königs, daß, wer zum Könige hineingehet inwendig in den Hof, er sei Mann oder Weib, der nicht gerufen ist, der soll stracks Gebots sterben, es sei denn, daß der König den güldenen Zepter gegen ihn reiche, damit er lebendig bleibe. Ich aber bin nun in dreißig Tagen nicht gerufen, zum Könige hineinzukommen.

11 Alle Knechte des Königs und das Volk der Landschaften des Königs wissen, daß für einen jeden, Mann und Weib, der zu dem König in den inneren Hof hineingeht, ohne daß er gerufen wird, ein Gesetz gilt, nämlich daß er getötet werde; denjenigen ausgenommen, welchem der König das goldene Scepter entgegenreicht, daß er am Leben bleibe; ich aber bin seit nunmehr dreißig Tagen nicht gerufen worden, um zu dem König hineinzugehen.