1 Wenn man einen Erschlagenen findet im Lande, das dir der HErr, dein GOtt, geben wird einzunehmen, und liegt im Felde, und man nicht weiß, wer ihn erschlagen hat,

2 so sollen deine Ältesten, und Richter hinausgehen und von dem Erschlagenen messen an die Städte, die umher liegen.

3 Welche Stadt die nächste ist, derselben Ältesten sollen eine junge Kuh von den Rindern nehmen, damit man nicht gearbeitet noch am Joch gezogen hat,

4 und sollen sie hinabführen in einen kiesichten Grund, der weder gearbeitet noch besäet ist, und daselbst im Grunde ihr den Hals abhauen.

5 Da sollen herzukommen die Priester, die Kinder Levi; denn der HErr, dein GOtt, hat sie erwählet, daß sie ihm dienen und seinen Namen loben, und nach ihrem Munde sollen alle Sachen und alle Schäden gehandelt werden.

6 Und alle Ältesten derselben Stadt sollen herzutreten zu dem Erschlagenen und ihre Hände waschen über die junge Kuh, der im Grunde der Hals abgehauen ist,

7 und sollen antworten und sagen: Unsere Hände haben dies Blut nicht vergossen, so haben‘s auch unsere Augen nicht gesehen.

8 Sei gnädig deinem Volk Israel, das du, der HErr, erlöset hast; lege nicht das unschuldige Blut auf dein Volk Israel! So werden sie über dem Blut versöhnet sein.

9 Also sollst du das unschuldige Blut von dir tun, daß du tust, was recht ist vor den Augen des HErrn.

10 Wenn du in einen Streit zeuchst wider deine Feinde, und der HErr, dein GOtt, gibt dir sie in deine Hände, daß du ihre Gefangenen wegführest,

11 und siehest unter den Gefangenen ein schön Weib und hast Lust zu ihr, daß du sie zum Weibe nehmest,

12 so führe sie in dein Haus und laß ihr das Haar abscheren und ihre Nägel beschneiden

13 und die Kleider ablegen, darinnen sie gefangen ist, und laß sie sitzen in deinem Hause und beweinen einen Mond lang ihren Vater und ihre Mutter; danach schlaf bei ihr und nimm sie zur Ehe und laß sie dein Weib sein.

14 Wenn du aber nicht Lust zu ihr hast, so sollst du sie auslassen, wo sie hin will, und nicht um Geld verkaufen noch versetzen, darum daß du sie gedemütiget hast.

15 Wenn jemand zwei Weiber hat, eine, die er lieb hat, und eine, die er hasset, und sie ihm Kinder gebären, beide die liebe und die feindselige, daß der Erstgeborene der feindseligen ist,

16 und die Zeit kommt, daß er seinen Kindern das Erbe austeile, so kann er nicht den Sohn der liebsten zum erstgeborenen Sohn machen für den erstgeborenen Sohn der feindseligen,

17 sondern er soll den Sohn der feindseligen für den ersten Sohn erkennen, daß er ihm zwiefältig gebe alles, das vorhanden ist; denn derselbe ist seine erste Kraft, und der Erstgeburt Recht ist sein.

18 Wenn jemand einen eigenwilligen und ungehorsamen Sohn hat, der seines Vaters und Mutter Stimme nicht gehorchet, und wenn sie ihn züchtigen, ihnen nicht gehorchen will,

19 so soll ihn sein Vater und Mutter greifen und zu den Ältesten der Stadt führen und zu dem Tor desselben Orts

20 und zu den Ältesten der Stadt sagen: Dieser unser Sohn ist eigenwillig und ungehorsam und gehorcht unserer Stimme nicht und ist ein Schlemmer und Trunkenbold.

21 So sollen ihn steinigen alle Leute derselben Stadt, daß er sterbe, und sollst also den Bösen von dir tun, daß es ganz Israel höre und sich fürchte.

22 Wenn jemand eine Sünde getan hat, die des Todes würdig ist, und wird also getötet, daß man ihn an ein Holz hänget,

23 so soll sein Leichnam nicht über Nacht an dem Holz bleiben, sondern sollst ihn desselben Tages begraben; denn ein Gehenkter ist verflucht bei GOtt auf daß du dein Land nicht verunreinigest, das dir der HErr, dein GOtt, gibt zum Erbe.

1 Wenn man in dem Land, das Jahwe, dein Gott, dir zum Erbbesitz gibt, einen Erschlagenen auf dem freien Feld findet, ohne dass man weiß, wer ihn erschlagen hat,

2 dann sollen deine Ältesten und Richter hinausgehen und die Strecke bis zu den Städten im Umkreis abmessen.

3 In der Stadt, die dem Erschlagenen am nächsten liegt, sollen die Ältesten eine junge Kuh heraussuchen, mit der noch nicht gearbeitet worden ist und die noch nicht am Joch gezogen hat.

4 Die Ältesten jener Stadt sollen das Kalb zu einem immerfließenden Bach führen, an dem nichts gesät und kein Ackerbau getrieben werden kann, und ihr dort das Genick brechen.

5 Dann sollen die Priester aus dem Stamm Levi herzutreten. Denn sie hat Jahwe, dein Gott, ausgewählt, ihm zu dienen und in seinem Namen zu segnen. Nach ihrem Spruch soll bei jedem Rechtsstreit und jeder Körperverletzung verfahren werden.

6 In ihrer Gegenwart sollen die Ältesten der Stadt, die dem Erschlagenen am nächsten liegt, die Hände waschen, und zwar über dem Kalb, dem am Bach das Genick gebrochen wurde.

7 Dabei sollen sie bezeugen: "Unsere Hände haben dieses Blut nicht vergossen und unsere Augen haben es nicht gesehen. -

8 Jahwe, vergib deinem Volk Israel, das du erlöst hast, und lass nicht unschuldig vergossenes Blut in deinem Volk Israel bleiben." Dann ist die Blutschuld für sie gesühnt.

9 So kannst du das unschuldig vergossene Blut aus deiner Mitte wegschaffen und tun, was vor Jahwe richtig ist.

10 Wenn du gegen deine Feinde in den Krieg ziehst und Jahwe, dein Gott, sie in deine Hand gibt, kann es sein, dass du Gefangene machst.

11 Wenn du unter ihnen eine schöne Frau siehst, die dir gefällt, und du willst sie heiraten,

12 dann darfst du sie mit nach Hause nehmen. Sie soll sich den Kopf scheren und ihre Nägel beschneiden.

13 Sie soll die Kleider ablegen, die sie als Gefangene trug, und einen Monat lang um ihren Vater und ihre Mutter weinen. Dann kannst du zu ihr kommen, mit ihr schlafen und sie deine Frau sein lassen.

14 Sollte sie dir nicht mehr gefallen, musst du sie freigeben. Du darfst sie nicht als Sklavin verkaufen oder selbst als Sklavin behalten, weil du ihr Gewalt angetan hast.

15 Wenn ein Mann zwei Frauen hat, eine, die er liebt, und eine, die er nicht liebt, und beide ihm Söhne gebären, und wenn der erstgeborene Sohn von der ungeliebten Frau ist,

16 dann darf er bei der Verteilung des Erbes den Sohn der geliebten Frau nicht als Erstgeborenen behandeln zum Nachteil des Sohnes der ungeliebten, der doch der Erstgeborene ist.

17 Er muss den wirklichen Erstgeborenen, den Sohn der ungeliebten Frau, anerkennen und ihm den doppelten Anteil am Erbe geben. Denn er ist der Erstling seiner Kraft, ihm gebührt das Recht der Erstgeburt.

18 Wenn jemand einen störrischen und widerspenstigen Sohn hat, der auf seinen Vater und seine Mutter nicht mehr hört und selbst dann nicht gehorcht, wenn sie ihn züchtigen,

19 dann sollen seine Eltern ihn zu den Ältesten der Stadt, ans Tor ihres Ortes, bringen

20 und zu ihnen sagen: "Unser Sohn hier ist störrisch und widerspenstig, er hört nicht auf uns, er ist ein Verschwender und Säufer."

21 Dann sollen ihn alle Leute der Stadt zu Tode steinigen. Du musst das Böse aus deiner Mitte entfernen. Ganz Israel soll davon hören und sich fürchten.

22 Wenn jemand ein todeswürdiges Verbrechen begeht und hingerichtet wird und du ihn an einen Pfahl hängst,

23 dann darf seine Leiche nicht über Nacht am Pfahl bleiben. Du musst ihn noch am selben Tag begraben. Denn ein Gehängter ist von Gott verflucht. Du sollst das Land nicht unrein werden lassen, das Jahwe, dein Gott, dir gibt.