1 Wenn jemand ein Weib nimmt und ehelicht sie, und sie nicht Gnade findet vor seinen Augen um etwa einer Unlust willen, so soll er einen Scheidebrief schreiben und ihr in die Hand geben und sie aus seinem Hause lassen.
2 Wenn sie dann aus seinem Hause gegangen ist und hingehet und wird eines andern Weib,
3 und derselbe andere Mann ihr auch gram wird und einen Scheidebrief schreibt und ihr in die Hand gibt und sie aus seinem Hause lässet; oder so derselbe andere Mann stirbt, der sie zum Weibe genommen hatte:
4 so kann sie ihr erster Mann, der sie ausließ, nicht wiederum nehmen, daß sie sein Weib sei, nachdem sie ist unrein; denn solches ist ein Greuel vor dem HErrn, auf daß du das Land nicht zu Sünden machest, das dir der HErr, dein GOtt, zum Erbe gegeben hat.
5 Wenn jemand neulich ein Weib genommen hat, der soll nicht in die Heerfahrt ziehen, und man soll ihm nichts auflegen. Er soll frei in seinem Hause sein ein Jahr lang, daß er fröhlich sei mit seinem Weibe, das er genommen hat.
6 Du sollst nicht zu Pfande nehmen den untersten und obersten Mühlstein; denn er hat dir die Seele zu Pfand gesetzt.
7 Wenn jemand funden wird, der aus seinen Brüdern eine Seele stiehlt aus den Kindern Israel und versetzt oder verkauft sie, solcher Dieb soll sterben, daß du das Böse von dir tust.
8 Hüte dich vor der Plage des Aussatzes, daß du mit Fleiß haltest und tust alles, das dich die Priester, die Leviten, lehren; und wie sie euch gebieten, das sollt ihr halten und danach tun.
9 Bedenke, was der HErr, dein GOtt, tat mit Mirjam auf dem Wege, da ihr aus Ägypten zoget.
10 Wenn du deinem Nächsten irgend eine Schuld borgest, so sollst du nicht in sein Haus gehen und ihm ein Pfand nehmen,
11 sondern du sollst draußen stehen, und er, dem du borgest, soll sein Pfand zu dir herausbringen.
12 Ist er aber ein Dürftiger, so sollst du dich nicht schlafen legen über seinem Pfande,
13 sondern sollst ihm sein Pfand wiedergeben, wenn die Sonne untergehet, daß er in seinem Kleide schlafe und segne dich. Das wird dir vor dem HErrn, deinem GOtt, eine Gerechtigkeit sein.
14 Du sollst dem Dürftigen und Armen seinen Lohn nicht vorbehalten, er sei von deinen Brüdern oder Fremdling, der in deinem Lande und in deinen Toren ist,
15 sondern sollst ihm seinen Lohn des Tages geben, daß die Sonne nicht drüber untergehe; denn er ist dürftig und erhält seine Seele damit, auf daß er nicht wider dich den HErrn anrufe, und sei dir Sünde.
16 Die Väter sollen nicht für die Kinder noch die Kinder für die Väter sterben, sondern ein jeglicher soll für seine Sünde sterben.
17 Du sollst das Recht des Fremdlings und des Waisen nicht beugen und sollst der Witwe nicht das Kleid zum Pfande nehmen.
18 Denn du sollst gedenken, daß du Knecht in Ägypten gewesen bist, und der HErr, dein GOtt, dich von dannen erlöset hat. Darum gebiete ich dir, daß du solches tust.
19 Wenn du auf deinem Acker geerntet hast und einer Garbe vergessen hast auf dem Acker, so sollst du nicht umkehren, dieselbe zu holen, sondern sie soll des Fremdlings, des Waisen und der Witwe sein, auf daß dich der HErr, dein GOtt, segne in allen Werken deiner Hände.
20 Wenn du deine Ölbäume hast geschüttelt, so sollst du nicht nachschütteln; es soll des Fremdlings, des Waisen und der Witwe sein.
21 Wenn du deinen Weinberg gelesen hast, so sollst du nicht nachlesen; es soll des Fremdlings, des Waisen und der Witwe sein.
22 Und sollst gedenken, daß du Knecht in Ägyptenland gewesen bist; darum gebiete ich dir, daß du solches tust.
1 Wenn ein Mann eine Frau heiratet, sie ihm dann aber nicht mehr gefällt, weil er etwas Schändliches an ihr gefunden hat, und er ihr einen Scheidebrief ausstellt und sie wegschickt,
2 wenn sie dann sein Haus verlässt und einen anderen Mann heiratet,
3 und wenn auch der zweite Mann sie nicht mehr liebt, ihr einen Scheidebrief ausstellt und sie wegschickt, oder wenn dieser zweite Mann stirbt,
4 dann darf ihr erster Mann, der sie verstoßen hat, sie nicht wieder zur Frau nehmen, nachdem sie also unrein geworden ist. Denn das verabscheut Jahwe. Du darfst das Land, das Jahwe, dein Gott, dir als Erbbesitz gibt, nicht mit Sünde beflecken.
5 Wenn ein Mann erst kurz verheiratet ist, muss er nicht mit dem Heer ausziehen, und man soll ihm nichts auferlegen. Er soll ein Jahr für sein Haus frei sein und soll seine Frau, die er geheiratet hat, glücklich machen.
6 Man darf die Handmühle oder den oberen Mühlstein nicht als Pfand nehmen, denn damit pfändet man das Leben.
7 Findet ihr heraus, dass jemand einen anderen Israeliten, einen seiner Brüder, entführt hat und als Sklaven behandelt oder verkauft, dann muss dieser Räuber sterben. Du sollst das Böse aus deiner Mitte beseitigen.
8 Wenn es um die Plage des Aussatzes geht, musst du sorgfältig sein und sehr genau auf das achten, was dich die levitischen Priester lehren. Denn sie tun das nach dem, was ich ihnen verordnet habe, und ihr sollt es unbedingt beachten.
9 Denk daran, was Jahwe, dein Gott, an Mirjam getan hat, als ihr von Ägypten hierher unterwegs wart.
10 Wenn du deinem Nächsten irgendetwas leihst, sollst du nicht zu ihm ins Haus gehen, um ihm ein Pfand abzunehmen.
11 Draußen sollst du stehen bleiben, und der Mann, dem du leihst, soll dir das Pfand herausbringen.
12 Wenn es ein armer Mann ist, behalte sein Pfand nicht über Nacht,
13 sondern bringe es ihm bei Sonnenuntergang zurück, damit er sich zum Schlafen mit seinem Obergewand zudecken kann und dich dabei segnet. Das gilt als Gerechtigkeit vor Jahwe, deinem Gott.
14 Du sollst einen armen und bedürftigen Tagelöhner nicht unterdrücken, ganz gleich, ob es einer deiner Brüder oder ein Ausländer ist, der bei dir in deinem Land lebt.
15 Noch am selben Tag vor Sonnenuntergang sollst du ihm seinen Lohn geben. Er ist dringend darauf angewiesen. Sonst beklagt er sich bei Jahwe über dich, und du bist schuldig geworden.
16 Die Väter sollen nicht für die Söhne und die Söhne nicht für die Väter hingerichtet werden. Jeder muss für sein eigenes Verbrechen sterben.
17 Das Recht eines Fremden oder einer Waise darfst du nicht beugen, und den Mantel einer Witwe darfst du nicht als Pfand nehmen.
18 Denk daran, dass du Sklave in Ägypten gewesen bist und Jahwe, dein Gott, dich von dort befreit hat. Deshalb befehle ich dir, so zu handeln.
19 Wenn du bei der Ernte eine Garbe auf deinem Feld vergessen hast, sollst du nicht umkehren, um sie zu holen. Sie soll dem Fremden, der Waise und der Witwe gehören, damit Jahwe, dein Gott, dich in all deinem Tun segnet.
20 Wenn du Oliven von deinen Ölbaum abklopfst, sollst du nicht anschließend noch die Zweige absuchen. Was hängen bleibt, soll dem Fremden, der Waise und der Witwe gehören.
21 Wenn du in deinem Weinberg die Weinlese hältst, sollst du keine Nachlese halten. Dem Fremden, der Waise und der Witwe soll es gehören.
22 Denk daran, dass du Sklave in Ägypten gewesen bist. Deshalb befehle ich dir, so zu handeln.