1 Wenn ihr nun das Land durchs Los austeilet, so sollt ihr ein Hebopfer vom Lande absondern, das dem HErrn heilig sein soll, fünfundzwanzigtausend (Ruten) lang und zehntausend breit. Der Platz soll heilig sein, soweit er reicht.
2 Und von diesem sollen zum Heiligtum kommen je fünfhundert (Ruten) ins Gevierte und dazu ein freier Raum umher fünfzig Ellen.
3 Und auf demselben Platz, der fünfundzwanzigtausend Ruten lang und zehntausend breit ist, soll das Heiligtum stehen und das Allerheiligste.
4 Das übrige aber vom geheiligten Lande soll den Priestern gehören, die im Heiligtum dienen und vor den HErrn treten, ihm zu dienen, daß sie Raum zu Häusern haben, und soll auch heilig sein.
5 Aber die Leviten, so vor dem Hause dienen, sollen auch fünfundzwanzigtausend (Ruten) lang und zehntausend breit haben zu ihrem Teil zu zwanzig Kammern.
6 Und der Stadt sollt ihr auch einen Platz lassen für das ganze Haus Israel, fünftausend (Ruten) breit und fünfundzwanzigtausend lang, neben dem abgesonderten Platz des Heiligtums.
7 Dem Fürsten aber sollt ihr auch einen Platz geben zu beiden Seiten zwischen dem Platz der Priester und zwischen dem Platz der Stadt, gegen Abend und gegen Morgen; und sollen beide gegen Morgen und gegen Abend gleich lang sein.
8 Das soll sein eigen Teil sein in Israel, damit meine Fürsten nicht mehr meinem Volk das Ihre nehmen, sondern sollen das Land dem Hause Israel lassen für ihre Stämme.
9 Denn so spricht der HErr HErr: Ihr habt es lange genug gemacht, ihr Fürsten Israels; laßt ab vom Frevel und Gewalt und tut, was recht und gut ist, und tut ab von meinem Volk euer Austreiben, spricht der HErr HErr.
10 Ihr sollt recht Gewicht und rechte Scheffel und recht Maß haben.
11 Epha und Bath sollen gleich sein, daß ein Bath das zehnte Teil vom Homer habe und das Epha auch das zehnte Teil vom Homer; denn nach dem Homer soll man sie beide messen.
12 Aber ein Sekel soll zwanzig Gera haben; und eine Mina macht zwanzig Sekel, fünfundzwanzig Sekel und fünfzehn Sekel.
13 Das soll nun das Hebopfer sein, das ihr heben sollt, nämlich das sechste Teil eines Epha von einem Homer Weizen und das sechste Teil eines Epha von einem Homer Gerste.
14 Und vom Öl sollt ihr geben einen Bath, nämlich je den zehnten Bath vom Kor und den zehnten vom Homer; denn zehn Bath machen einen Homer.
15 Und je ein Lamm von zweihundert Schafen aus der Herde auf der Weide Israels zum Speisopfer und Brandopfer und Dankopfer, zur Versöhnung für sie, spricht der HErr HErr.
16 Alles Volk im Lande soll solch Hebopfer zum Fürsten in Israel bringen.
17 Und der Fürst soll sein Brandopfer, Speisopfer und Trankopfer opfern auf die Feste, Neumonden und Sabbate und auf alle hohen Feste des Hauses Israel, dazu Sündopfer und Speisopfer, Brandopfer und Dankopfer tun zur Versöhnung für das Haus Israel.
18 So spricht der HErr HErr: Am ersten Tage des ersten Monden sollst du nehmen einen jungen Farren, der ohne Wandel sei, und das Heiligtum entsündigen.
19 Und der Priester soll von dem Blut des Sündopfers nehmen und die Pfosten am Hause damit besprengen und die vier Ecken des Absatzes am Altar samt den Pfosten am Tor des innern Vorhofs.
20 Also sollst du auch tun am siebenten Tage des Monden, wo jemand geirret hat oder verführet ist, daß ihr das Haus entsündiget.
21 Am vierzehnten Tage des ersten Monden sollt ihr das Passah halten und sieben Tage feiern und ungesäuert Brot essen.
22 Und am selbigen Tage soll der Fürst für sich und für alles Volk im Lande einen Farren zum Sündopfer opfern.
23 Aber die sieben Tage des Festes soll er dem HErrn täglich ein Brandopfer tun, je sieben Farren und sieben Widder, die ohne Wandel seien, und je einen Ziegenbock zum Sündopfer.
24 Zum Speisopfer aber soll er je ein Epha zu einem Farren und ein Epha einem Widder opfern und je ein Hin Öls zu einem Epha.
25 Am fünfzehnten Tage des siebenten Monden soll er sieben Tage nacheinander feiern, gleichwie jene sieben Tage, und ebenso halten mit Sündopfer, Brandopfer, Speisopfer samt dem Öl.
1 "Wenn ihr das Land als Erbbesitz verlost, sollt ihr eine Weihgabe für Jahwe vorwegnehmen, ein Stück Land, das ihm geweiht ist: 13500 Meter lang und 10800 Meter breit.
2 Davon soll ein Stück von 270 Metern Länge und Breite direkt zum Heiligtum gehören mit einem Weidestreifen von 27 Metern Breite ringsherum.
3 Mein Heiligtum soll als höchst heilige Stätte in der einen Hälfte des abgemessenen Stücks stehen, also in der Fläche von 13500 Metern Länge und 5400 Metern Breite.
4 Diese Fläche soll den Priestern überlassen sein, die im Heiligtum, in Jahwes unmittelbarer Nähe, Dienst tun. Sie dürfen darauf ihre Häuser bauen, rings um meine hochheilige Stätte.
5 Das andere Stück Land von 13500 Metern Länge und 5400 Metern Breite soll den Leviten gehören, die am Tempelhaus Dienst tun. Darauf können sie ihre Siedlungen bauen.
6 Neben dem geweihten Gebiet sollt ihr der Stadt einen Grundbesitz von 13500 Metern Länge und 5400 Metern Breite geben. Hier können Menschen aus ganz Israel ihren Grundbesitz haben.
7 Dem Fürsten soll das Land an der Seite der Weihgabe an das Heiligtum und dem Grundbesitz der Stadt gehören und zwar so weit nach Osten und Westen hin, wie der Landbesitz der einzelnen Stämme reicht.
8 Nur dieses Stück Land soll sein Grundbesitz sein, damit meine Fürsten mein Volk nicht mehr unterdrücken, sondern das Land dem Volk Israel nach seinen Stämmen überlassen."
9 So spricht Jahwe, der Herr: "Lasst es genug sein, ihr Fürsten von Israel! Beseitigt Unterdrückung und Gewalt! Sorgt für Recht und Gerechtigkeit! Hört auf, mein Volk von seinem Grund und Boden zu vertreiben, spricht Jahwe, der Herr!
10 Verwendet richtige Waagen, richtiges Getreide- und richtiges Flüssigkeitsmaß.
11 Das Getreidemaß Efa und das Bat für Flüssigkeiten sollen von derselben Größe sein. Als Norm für Hohlmaße gilt das Homer: 1 Homer ="10" Efa ="10" Bat.
12 Bei den Gewichten soll ein Schekel 20 Gera entsprechen, und 20 + 25 + 15 Schekel eine Mine sein.
13 Folgende Abgaben sollt ihr entrichten: Von Weizen und Gerste je 16 Kilogramm pro Tonne,
14 vom Olivenöl ein Prozent
15 und vom Kleinvieh auf den gut bewässerten Weiden Israels ein Tier von 200. Alle Abgaben sind für die Speis-, Brand- und Freudenopfer bestimmt.
16 Das ganze Volk des Landes ist zu dieser Abgabe an den Fürsten Israels verpflichtet.
17 Doch der Fürst ist verantwortlich für die Brand-, Speis- und Trankopfer an den Festen: den Neumondtagen und Sabbaten und allen anderen Festen Israels. Er hat für die Sündopfer, die Speis-, Brand- und Freudenopfer zu sorgen, die für das Haus Israel Sühne bewirken."
18 So spricht Jahwe, der Herr: "Am 15. März sollst du einen fehlerlosen jungen Stier bringen, um das Heiligtum zu entsündigen.
19 Der Priester soll mit dem Blut dieses Sündopfers die Türpfosten des Tempelhauses bestreichen, die vier Ecken der Altareinfassung und die Pfosten des Osttors zum Innenhof.
20 Am 21. März sollst du das wiederholen für den Israeliten, der unwissentlich oder unabsichtlich gesündigt hat, damit das Heiligtum entsündigt wird.
21 Am 28. März sollt ihr das Passafest feiern. Es ist ein Fest von sieben Tagen, an denen ungesäuerte Brotfladen gegessen werden sollen.
22 Der Fürst hat an diesem Tag für sich selbst und für das ganze Volk einen Stier als Sündopfer darzubringen.
23 Und an jedem Tag dieses Festes soll er Jahwe Brandopfer bringen: täglich sieben Stiere und sieben Schafböcke - fehlerfreie Tiere - und dazu täglich einen Ziegenbock.
24 Als Speisopfer soll er 12 Kilogramm Mehl pro Stier und dreieinhalb Liter Olivenöl pro Schafbock bereitstellen, 30 Prozent Ölanteil zur Mehlmenge.
25 Genau dasselbe soll er an dem Fest, das am 29. September beginnt, sieben Tage lang mit dem Sünd- und Brandopfer, dem Speisopfer und dem Öl machen."