1 Und der HErr redete mit Mose und sprach:
2 Gebeut den Kindern Israel, daß sie aus dem Lager tun alle Aussätzigen und alle, die Eiterflüsse haben und die an den Toten unrein worden sind.
3 Beide Mann und Weib sollen sie hinaustun vor das Lager, daß sie nicht ihre Lager verunreinigen, darinnen ich unter ihnen wohne.
4 Und die Kinder Israel taten also und taten sie hinaus vor das Lager, wie der HErr zu Mose geredet hatte.
5 Und der HErr redete mit Mose und sprach:
6 Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ein Mann oder Weib irgend eine Sünde wider einen Menschen tut und sich an dem HErrn damit versündiget, so hat die Seele eine Schuld auf ihr;
7 und sie sollen ihre Sünde bekennen, die sie getan haben, und sollen ihre Schuld versöhnen mit der Hauptsumma, und darüber das fünfte Teil dazu tun und dem geben, an dem sie sich verschuldiget haben.
8 Ist aber niemand da, dem man‘s bezahlen sollte, so soll man‘s dem HErrn geben für den Priester über den Widder der Versöhnung, damit er versöhnet wird.
9 Desgleichen soll alle Hebe von allem das die Kinder Israel heiligen und dem Priester opfern, sein sein.
10 Und wer etwas heiliget, das soll auch sein sein; und wer etwas dem Priester gibt, das soll auch sein sein:
11 Und der HErr redete mit Mose und sprach:
12 Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn irgend eines Mannes Weib sich verliefe und sich an ihm versündigte,
13 und jemand sie fleischlich beschläft, und würde doch dem Manne verborgen vor seinen Augen und würde verdeckt, daß sie unrein worden ist, und kann sie nicht überzeugen, denn sie ist nicht drinnen begriffen,
14 und der Eifergeist entzündet ihn, daß er um sein Weib eifert, sie sei unrein oder nicht unrein:
15 so soll er sie zum Priester bringen und ein Opfer über sie bringen, den Zehnten Epha Gerstenmehls, und soll kein Öl drauf gießen, noch Weihrauch drauf tun. Denn es ist ein Eiferopfer und Rügeopfer, das Missetat rüget.
16 Da soll sie der Priester herzuführen und vor den HErrn stellen,
17 und des heiligen Wassers nehmen in ein irden Gefäß und Staub vom Boden der Wohnung ins Wasser tun,
18 und soll das Weib vor den HErrn stellen und ihr Haupt entblößen und das Rügeopfer, das ein Eiferopfer ist, auf ihre Hand legen. Und der Priestersoll in seiner Hand bitter verflucht Wasser haben;
19 und soll das Weib beschwören und zu ihr sagen: Hat kein Mann dich beschlafen, und hast dich nicht von deinem Manne verlaufen, daß du dich verunreiniget hast, so sollen dir diese bitteren verfluchten Wasser nicht schaden.
20 Wo du dich aber von deinem Manne verlaufen hast, daß du unrein bist, und hat jemand dich beschlafen außer deinem Manne,
21 so soll der Priester das Weib beschwören mit solchem Fluche und soll zu ihr sagen: Der HErr setze dich zum Fluch und zum Schwur unter deinem Volk, daß der HErr deine Hüfte schwinden und deinen Bauch schwellen lasse!
22 So gehe nun das verfluchte Wasser in deinen Leib, daß dein Bauch schwelle und deine Hüfte schwinde! Und das Weib soll sagen: Amen, Amen!
23 Also soll der Priester diese Flüche auf einen Zettel schreiben und mit dem bittern Wasser abwaschen;
24 und soll dem Weibe von dem bittern verfluchten Wasser zu trinken geben. Und wenn das verfluchte bittere Wasser in sie gegangen ist,
25 soll der Priester von ihrer Hand das Eiferopfer nehmen und zum Speisopfer vor dem HErrn weben und auf dem Altar opfern, nämlich:
26 soll er eine Handvoll des Speisopfers nehmen zu ihrem Rügeopfer und auf dem Altar anzünden und danach dem Weibe das Wasser zu trinken geben.
27 Und wenn sie das Wasser getrunken hat: ist sie unrein und hat sich an ihrem Manne versündiget, so wird das verfluchte Wasser in sie gehen und ihr bitter sein, daß ihr der Bauch schwellen und die Hüfte schwinden wird, und wird das Weib ein Fluch sein unter ihrem Volk.
28 Ist aber ein solch Weib nicht verunreiniget; sondern rein; so wird‘s, ihr nicht schaden, daß sie kann schwanger werden.
29 Dies ist das Eifergesetz, wenn ein Weib sich von ihrem Manne verläuft und unrein wird,
30 oder wenn einen Mann der Eifergeist entzündet, daß er um seinWeib eifert, daß er‘s stelle vor den HErrn, und der Priester an ihr tue alles nach diesem Gesetze.
31 Und der Mann soll unschuldig sein an der Missetat; aber das Weib soll ihre Missetat tragen.
1 Jahwe sagte zu Mose:
2 "Befiehl den Israeliten, dass sie alle aus dem Lager weisen, die an Aussatz oder Ausfluss leiden oder sich durch die Berührung einer Leiche unrein gemacht haben.
3 Das gilt für Männer und Frauen. Ihr sollt sie vor das Lager schicken, damit sie das Lager, in dem ich wohne, nicht verunreinigen."
4 Die Israeliten machten es so und wiesen die Betroffenen vor das Lager hinaus, wie Jahwe es Mose angewiesen hatte.
5 Jahwe befahl Mose,
6 den Israeliten zu sagen: "Wenn ein Mann oder eine Frau irgendeine Sünde begeht - so wie die Menschen sie begehen und dadurch Jahwe untreu werden - wird diese Person schuldig.
7 Dann sollen sie ihre Sünde bekennen, die sie begangen haben. Dann soll man voll erstatten, was man schuldig ist, und noch ein Fünftel hinzufügen. Man soll es dem geben, an dem man schuldig geworden ist.
8 Gibt es aber keinen nahen Verwandten, dem man die Schuld zurückerstatten kann, dann gehört der erstattete Schuldbetrag Jahwe und fällt dem Priester zu, zusätzlich zu dem Schafbock, mit dem er Sühne für ihn erwirkt.
9 Und jede Abgabe von allen heiligen Gaben der Israeliten, die sie zum Priester bringen, soll diesem gehören.
10 Jede heilige Gabe soll ihm gehören, was jemand dem Priester gibt, soll diesem gehören."
11 Jahwe befahl Mose,
12 den Israeliten zu sagen: "Wenn eine Ehefrau auf Abwege gerät und ihrem Mann untreu wird,
13 wenn sie also mit einem anderen Mann schläft und es bleibt ihrem Ehemann verborgen; sie bleibt unentdeckt, obwohl sie sich verunreinigt hat, es gibt keinen Zeugen und sie ist nicht ertappt worden;
14 und wenn dann ein Geist der Eifersucht über ihn kommt, dass er eifersüchtig auf seine Frau wird, weil sie sich wirklich verunreinigt hat, oder wenn ein Geist der Eifersucht über ihn kommt, dass er eifersüchtig auf seine Frau wird, obwohl sie sich nicht verunreinigt hat,
15 dann soll der Mann seine Frau zum Priester bringen und als Opfergabe für sie gut zwei Liter Gerstenmehl mitbringen. Er darf kein Öl darauf gießen und keinen Weihrauch darauf legen, denn es ist ein Eifersuchtsopfer, ein Erinnerungsopfer, das Schuld aufdeckt.
16 Der Priester soll die Frau herantreten lassen und vor Jahwe stellen.
17 Er soll ein Tongefäß mit geweihtem Wasser nehmen und Staub vom Boden der Wohnung hineinstreuen.
18 Dann muss er die Frau vor Jahwe stellen. Er soll ihr das Haar auflösen und ihr das Erinnerungsopfer in die Hände legen, das Opfer der Eifersucht. Das bittere, fluchbringende Wasser soll der Priester in der Hand halten.
19 Dann soll er die Frau schwören lassen und zu ihr sagen: 'Wenn kein fremder Mann mit dir geschlafen hat und du deinen Mann nicht betrogen hast, dann bleibst du unversehrt von diesem bitteren, fluchbringenden Wasser.
20 Wenn du aber deinen Mann mit einem anderen betrogen hast, wenn du auf Abwege geraten bist und dich verunreinigt hast, wenn ein anderer als dein Mann mit dir geschlafen hat'-
21 jetzt soll der Priester die Frau den Fluch schwören lassen und zu ihr sagen - 'dann mache Jahwe dich zum Schwur- und Fluchwort in deinem Volk, indem Jahwe deine Hüfte einfallen und deinen Bauch anschwellen lässt.
22 Dieses fluchbringende Wasser soll in deine Eingeweide kommen, deinen Bauch anschwellen und deine Hüfte schwinden lassen.' Die Frau soll sprechen: 'Amen, Amen!'
23 Danach soll der Priester diese Flüche auf ein Blatt schreiben und sie im bitteren Wasser abwaschen.
24 Er soll die Frau das bittere, fluchbringende Wasser trinken lassen, damit dieses Fluchwasser in sie eindringt und ihr bittere Schmerzen bereitet.
25 Dann soll der Priester aus der Hand der Frau das Eifersuchtsopfer nehmen, es vor Jahwe hin und her schwingen und zum Altar bringen.
26 Von diesem Opfer soll er eine Handvoll zum Verbrennen nehmen und auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen. Danach soll er der Frau das Wasser zu trinken geben.
27 Wenn das geschehen ist, wird das Wasser in ihr wirken. Falls sie sich verunreinigt hat und ihrem Mann untreu geworden ist, wird das fluchbringende Wasser in sie eindringen und ihr bittere Schmerzen verursachen. Ihr Bauch wird anschwellen und ihre Hüfte einfallen. Die Frau wird zum Fluchwort in ihrem Volk werden.
28 Falls sich die Frau aber nicht verunreinigt hat und rein ist, wird sie unversehrt und fruchtbar bleiben."
29 Das ist das Eifersuchtsgesetz für eine Frau, die ihren Mann betrügt und sich verunreinigt,
30 oder wenn der Geist der Eifersucht über einen Mann kommt und er eifersüchtig auf seine Frau wird, soll er sie vor Jahwe bringen und der Priester soll mit ihr nach diesem Gesetz verfahren.
31 Der Mann wird von Schuld frei sein, die Frau aber muss ihre Schuld tragen.