1 Ihr seid Kinder des HErrn, eures Gottes; ihr sollt euch nicht Male stechen noch kahl scheren über den Augen über einem Toten.
2 Denn du bist ein heilig Volk dem HErrn, deinem GOtt, und der HErr hat dich erwählet, daß du sein Eigentum seiest aus allen Völkern, die auf Erden sind.
3 Du sollst keinen Greuel essen.
4 Dies ist aber das Tier, das ihr essen sollt: Ochsen, Schafe, Ziegen,
5 Hirsch, Rehe, Büffel, Steinbock, Tendeln, Urochs und Elen
6 und alles Tier, das seine Klauen spaltet und wiederkäuet, sollt ihr essen.
7 Das sollt ihr aber nicht essen, das wiederkäuet und die Klauen nicht spaltet. Das Kamel, der Hase und Kaninchen, die da wiederkäuen und doch die Klauen nicht spalten, sollen euch unrein sein.
8 Das Schwein, ob es wohl die Klauen spaltet, so wiederkäuet es doch nicht, soll euch unrein sein. Ihres Fleisches sollt ihr nicht essen und ihr Aas sollt ihr nicht anrühren.
9 Das ist, das ihr essen sollt von allem, das in Wassern ist: alles, was Floßfedern und Schuppen hat, sollt ihr essen.
10 Was aber keine Floßfedern noch Schuppen hat, sollt ihr nicht essen; denn es ist euch unrein.
11 Alle reinen Vögel esset.
12 Das sind sie aber, die ihr nicht essen sollt: der Adler, der Habicht, der Fischaar;
13 der Taucher, der Weihe, der Geier mit seiner Art
14 und alle Raben mit ihrer Art,
15 der Strauß, die Nachteule, der Kuckuck, der Sperber mit seiner Art,
16 das Käuzlein, der Uhu, die Fledermaus,
17 die Rohrdommel, der Storch, der Schwan,
18 der Reiher, der Häher mit seiner Art, der Wiedehopf, die Schwalbe;
19 und alles Gevögel, das kreucht, soll euch unrein sein, und sollt es nicht essen.
20 Das reine Gevögel sollt ihr essen.
21 Ihr sollt kein Aas essen; dem Fremdling in deinem Tor magst du es geben, daß er‘s esse, oder verkaufe es einem Fremden; denn du bist ein heilig Volk dem HErrn, deinem GOtt. Du sollst das Böcklein nicht kochen, weil es noch seine Mutter säuget.
22 Du sollst alle Jahr den Zehnten absondern alles Einkommens deiner Saat, das aus deinem Acker kommt;
23 und sollst es essen vor dem HErrn, deinem GOtt, an dem Ort, den er erwählet, daß sein Name daselbst wohne, nämlich vom Zehnten deines Getreides, deines Mosts, deines Öls und der Erstgeburt deiner Rinder und deiner Schafe, auf daß du lernest fürchten den HErrn, deinen GOtt, dein Leben lang.
24 Wenn aber des Weges dir zu viel ist, daß du solches nicht hintragen kannst, darum daß der Ort dir zu ferne ist, den der HErr, dein GOtt, erwählet hat, daß er seinen Namen daselbst wohnen lasse (denn der HErr, dein, GOtt, hat dich gesegnet),
25 so gib‘s um Geld und fasse das Geld in deine Hand und gehe an den Ort, den der HErr, dein GOtt, erwählet hat,
26 und gib das Geld um alles, was deine Seele gelüstet, es sei um Rinder, Schafe, Wein, starken Trank oder um alles, das deine Seele wünschet. Und iß daselbst vor dem HErrn, deinem GOtt, und sei fröhlich, du und dein Haus
27 und der Levit, der in deinem Tor ist; du sollst ihn nicht verlassen, denn er hat kein Teil noch Erbe mit dir.
28 Über drei Jahre sollst du aussondern alle Zehnten deines Einkommens desselben Jahrs und sollst es lassen in deinem Tor.
29 So soll kommen der Levit, der kein Teil noch Erbe mit dir hat, und der Fremdling und der Waise und die Witwe, die in deinem Tor sind, und essen und sich sättigen, auf daß dich der HErr, dein GOtt, segne in allen Werken deiner Hand, die du tust.
1 Ihr seid Kinder des Herrn, eures Gottes. Ihr dürft euch daher eure Haut nicht einritzen und euch über der Stirn keine Glatze scheren wegen eines Toten.
2 Denn ein dem Herrn, deinem Gott, geweihtes Volk bist du: Dich hat der Herr erwählt, daß du unter allen Völkern auf dem Erdboden sein besonderes Eigentumsvolk seiest.
3 Du darfst nichts von dem essen, was ein Greuel ist.
4 Dies sind die Vierfüßler, die ihr essen dürft: Rind, Schaf und Ziege,
5 Hirsch, Gazelle, Rehbock, Wildziege, Dischon, Wildschaf, Antilope;
6 alle Vierfüßler, die gespaltene Klauen haben, und zwar ganz durchgespaltene Klauen, und die zugleich wiederkäuen, dürft ihr essen.
7 Nur folgende von den Wiederkäuern und denen, die durchgespaltene Klauen haben, dürft ihr nicht essen: das Kamel, den Hasen und den Klippdachs; denn sie sind zwar Wiederkäuer, haben aber keine (völlig) durchgespaltenen Klauen; als unrein haben sie euch zu gelten;
8 ferner das Schwein, denn es hat zwar gespaltene Klauen, ist aber kein Wiederkäuer; als unrein hat es euch zu gelten; das Fleisch all dieser Tiere dürft ihr nicht essen und ihr Aas nicht berühren.
9 Folgendes dürft ihr essen von dem, was im Wasser lebt: Alles, was Flossen und Schuppen hat, könnt ihr essen!
10 Was aber keine Flossen und Schuppen trägt, dürft ihr nicht essen. Als unrein hat es euch zu gelten.
11 Alle reinen Vögel dürft ihr essen.
12 Folgende von den Vögeln dürft ihr nicht essen: Adler, Lämmergeier, Schwarzgeier,
13 den Roten Milan, die Weihe nach ihren verschiedenen Arten,
14 alle Rabenarten,
15 den Strauß, die Eule, die Möwe, den Falken nach seinen Arten,
16 das Käuzchen, die Ohreule und die Weiße Eule,
17 die Dohle, den Aasgeier und die Fischeule,
18 den Storch, den Reiher nach seinen Arten, den Wiedehopf und die Fledermaus.
19 Auch alle geflügelten Kleintiere sollen euch als unrein gelten; sie dürfen nicht gegessen werden.
20 Nur alle reinen Flügeltiere dürft ihr essen.
21 Kein Aas dürft ihr essen! Dem Fremden, der in deinen Toren ist, magst du es abgeben, daß er es esse. Oder auch einem Ausländer darfst du es verkaufen. Du bist ja ein Volk, das dem Herrn, deinem Gott, geweiht ist. Du darfst ein Böcklein nicht in der Milch seiner Mutter kochen.
22 Den gesamten Ertrag deiner Aussaat von allem, was dir auf dem Felde wächst, sollst du alljährlich gewissenhaft verzehnten.
23 Du sollst vor dem Herrn, deinem Gott, an der Stätte, die er sich zur Wohnstatt seines Namens gemacht hat, den Zehnten von deinem Getreide, deinem Most und Öl sowie die Erstwürfe deines Groß- und Kleinviehs verzehren, auf daß du es lernst, den Herrn, deinen Gott, immerdar zu fürchten.
24 Ist aber der Weg zu weit für dich, kannst du es nicht hintragen, weil die Stätte, die der Herr, dein Gott, zur Wohnstätte seines Namens erwählen wird, zu fern ist, und der Herr, dein Gott, läßt dir Segen zukommen,
25 dann mußt du es für Geld verkaufen. Nimm das Geld im Beutel mit dir, begib dich nach der Stätte, die sich der Herr, dein Gott, erwählen wird,
26 dann kaufe für das Geld alles, was dein Herz begehrt, Rinder und Schafe, Wein und Rauschtrank und alles, wonach du verlangst! Halte daselbst ein Mahl vor dem Herrn, deinem Gott, und sei fröhlich mit deiner Familie!
27 Aber auch den Leviten, der in deinen Ortschaften wohnt, darfst du nicht im Stich lassen; denn er hat keinen Anteil und kein Erbe bei dir.
28 Am Ende des dritten Jahres sollst du den Gesamtzehnten von deinem Ertrag in diesem Jahr herausnehmen und in deinem Wohnort niederlegen.
29 Dann komme der Levit - er hat ja keinen Anteil und keinen Erbbesitz bei dir -, ferner der Fremdling, die Waise und die Witwe in deinen Ortschaften; sie sollen sich satt essen, und der Herr, dein Gott, wird dich in allem Tun deiner Hände segnen.