1 Über sieben Jahre sollst du ein Erlaßjahr halten.
2 Also soll‘s aber zugehen mit dem Erlaßjahr: Wenn einer seinem Nächsten etwas borget, der soll‘s ihm erlassen und soll‘s nicht einmahnen von seinem Nächsten oder von seinem Bruder; denn es heißt ein Erlaßjahr dem HErrn.
3 Von einem Fremden magst du es einmahnen; aber dem, der dein Bruder ist, sollst du es erlassen.
4 Es soll allerdinge kein Bettler unter euch sein; denn der HErr wird dich segnen im Lande, das dir der HErr, dein GOtt, geben wird zum Erbe einzunehmen;
5 allein daß du der Stimme des HErrn, deines Gottes, gehorchest und haltest alle diese Gebote, die ich dir heute gebiete, daß du danach tust!
6 Denn der HErr, dein GOtt, wird dich segnen, wie er dir geredet hat. So wirst du vielen Völkern leihen, und du wirst von niemand borgen. Du wirst über viele Völker herrschen, und über dich wird niemand herrschen.
7 Wenn deiner Brüder irgend einer arm ist in irgend einer Stadt in deinem Lande, das der HErr, dein GOtt, dir geben wird, so sollst du dein Herz nicht verhärten noch deine Hand zuhalten gegen deinen armen Bruder,
8 sondern sollst sie ihm auftun und ihm leihen, nach dem er mangelt.
9 Hüte dich, daß nicht in deinem Herzen ein Belialstück sei, das da spreche: Es nahet herzu das siebente Jahr, das Erlaßjahr, und sehest deinen armen Bruder unfreundlich an und gebest ihm nicht; so wird er über dich zum HErrn rufen, so wirst du es Sünde haben;
10 sondern du sollst ihm geben, und dein Herz nicht verdrießen lassen, daß du ihm gibst; denn um solches willen wird dich der HErr, dein GOtt, segnen in allen deinen Werken und was du vornimmst.
11 Es werden allezeit Arme sein im Lande; darum gebiete ich dir und sage, daß du deine Hand auftust deinem Bruder, der bedrängt und arm ist in deinem Lande.
12 Wenn sich dein Bruder, ein Ebräer oder Ebräerin, dir verkauft, so soll er dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr sollst du ihn frei losgeben.
13 Und wenn du ihn frei losgibst, sollst du ihn nicht leer von dir gehen lassen,
14 sondern sollst ihm auflegen von deinen Schafen, von deiner Tenne, von deiner Kelter, daß du gebest von dem, das dir der HErr, dein GOtt, gesegnet hat.
15 Und gedenke, daß du auch Knecht warest in Ägyptenland, und der HErr, dein GOtt, dich erlöset hat; darum gebiete ich dir solches heute.
16 Wird er aber zur dir sprechen: Ich will nicht ausziehen von dir, denn ich habe dich und dein Haus lieb (weil ihm wohl bei dir ist),
17 so nimm einen Pfriemen und bohre ihn durch sein Ohr an der Tür und laß ihn ewiglich deinen Knecht sein. Mit deiner Magd sollst du auch also tun.
18 Und laß dich‘s nicht schwer dünken, daß du ihn frei losgibst: denn er hat dir als ein zwiefältiger Taglöhner sechs Jahre gedienet; so wird der HErr, dein GOtt, dich segnen in allem, was du tust.
19 Alle Erstgeburt, die unter deinen Rindern und Schafen geboren wird, das ein Männlein ist, sollst du dem HErrn, deinem GOtt, heiligen. Du sollst nicht ackern mit dem Erstling deiner Ochsen und nicht bescheren die Erstlinge deiner Schafe.
20 Vor dem HErrn, deinem GOtt, sollst du sie essen jährlich an der Stätte, die der HErr erwählet, du und dein Haus.
21 Wenn es aber einen Fehl hat, daß es hinket, oder blind ist, oder sonst irgend einen bösen Fehl, so sollst du es nicht opfern dem HErrn, deinem GOtt,
22 sondern in deinem Tor sollst du es essen, du seiest unrein oder rein, wie ein Reh und Hirsch;
23 allein daß du seines Bluts nicht essest, sondern auf die Erde gießest, wie Wasser.
1 Am Ende jedes siebten Jahres sollst du einen Erlaß gewähren!
2 Folgendes ist die Regelung des Erlasses: Jeder Gläubiger soll sein Darlehen, das er seinem Nächsten gewährt hat, erlassen. Er soll seinen Nächsten und seinen Bruder nicht drängen; denn ausgerufen ward ein Erlaß zu Ehren des Herrn.
3 Einen Ausländer magst du drängen, doch von dem, was du von einem Stammesbruder zu fordern hast, sollst du die Hand ablassen.
4 Allerdings wird es unter dir keine Armen geben, da der Herr, dein Gott, dich reichlich segnen wird in dem Land, das dir der Herr, dein Gott, als Anteil und Erbbesitz geben wird.
5 Nur mußt du völlig gehorsam sein der Stimme des Herrn, deines Gottes, und auf die Befolgung dieser Befehle, die ich dir heute erteile, achten.
6 Dann wird der Herr, dein Gott, dich segnen, wie er dir verheißen hat. Du wirst vielen Völkern ausleihen können, selber aber nichts zu entleihen brauchen. Du wirst über viele Völker herrschen, über dich aber soll keines die Herrschaft ausüben.
7 Findet sich bei dir ein armer Stammesbruder in einer deiner Ortschaften in dem Lande, das der Herr, dein Gott, dir verleihen wird, so sollst du nicht hartherzig sein und deine Hand vor deinem armen Stammesbruder nicht verschließen;
8 vielmehr sollst du deine Hand für ihn weit auftun und ihm gerne leihen, was er in der Not, die er leidet, braucht.
9 Nimm dich in acht, daß nicht etwa der nichtsnutzige Gedanke in deinem Herzen aufsteige: es steht nahe bevor das siebte Jahr, das Jahr des Erlasses, so daß du eine abweisende Miene machst gegen deinen armen Bruder und ihm nichts gibst; denn wenn er dann deinetwegen zum Herrn schreit, so lastet auf dir eine Sünde.
10 Reichlich geben sollst du ihm, und wenn du gibst, dann soll dein Herz nicht verdrießlich sein. Denn um einer solchen Tat willen wird der Herr, dein Gott, dich segnen bei allem Tun und bei allem, was deine Hand ergreift.
11 Denn niemals wird es an Armen in deinem Land fehlen. Ich gebiete dir also: Tu deine Hand weit auf für deinen dürftigen und armen Bruder in deinem Lande!
12 Verkauft sich dir ein Bruder, ein Hebräer oder eine Hebräerin, so soll er dir sechs Jahre lang als Sklave dienen, im siebten Jahre aber sollst du ihn freilassen aus deinem Dienst!
13 Entläßt du ihn aus deinem Dienst, so schicke ihn nicht leer fort!
14 Statte ihn gut aus mit Gaben aus deinem Kleinvieh, von deiner Tenne und deiner Kelter; womit dich der Herr, dein Gott, gesegnet hat, davon sollst du ihm geben!
15 Denke daran, daß auch du Sklave warst im Ägypterland, und daß der Herr, dein Gott, dich erlöst hat; darum gebiete ich dir heute solches.
16 Sagt er aber zu dir: Ich will von dir nicht fortgehen, denn er hat dich und deine Familie lieb, weil er es gut bei dir hat,
17 so nimm einen Pfriemen und bohre ihn durch sein Ohr in die Tür, dann sei er dein Sklave für immer; auch mit deiner Magd sollst du ebenso verfahren.
18 Es sei dir aber nicht lästig, ihn frei aus deinem Dienst zu entlassen. Denn er hat sechs Jahre hindurch die entsprechende Summe des Lohnes eines Tagelöhners für dich abgeleistet. Dafür hat dich der Herr, dein Gott, in all deinen Unternehmungen gesegnet.
19 Jeglichen Erstling, der bei deinem Großvieh und Kleinvieh geworfen wird, sollst du, wenn er männlich ist, dem Herrn, deinem Gott, weihen! Mit den Erstlingen deiner Rinder darfst du nicht arbeiten und die Erstlinge deines Kleinviehs nicht scheren.
20 Vor dem Herrn, deinem Gott, sollst du ihn mit deiner Familie Jahr um Jahr verzehren an dem Ort, den der Herr auserwählen wird.
21 Hat er einen Makel, sei es, daß er blind oder lahm oder sonst mit einem bösen Fehler behaftet ist, so opfere ihn dem Herrn, deinem Gott, nicht!
22 An deinem Wohnort sollst du ihn verzehren, der Unreine zusammen mit dem Reinen, gleichwie man Gazelle und Hirsch ißt.
23 Doch sein Blut darfst du nicht genießen; schütte es auf die Erde wie Wasser!