1 Wenn der HErr, dein GOtt, die Völker ausgerottet hat, welcher Land dir der HErr, dein GOtt, geben wird, daß du sie einnehmest, und in ihren Städten und Häusern wohnest,
2 sollst du dir drei Städte aussondern im Lande, das dir der HErr, dein GOtt, geben wird einzunehmen.
3 Und sollst gelegene Orte wählen und die Grenze deines Landes, das dir der HErr, dein GOtt, austeilen wird, in drei Kreise scheiden, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat.
4 Und das soll die Sache sein, daß dahin fliehe, der einen Totschlag getan hat, daß er lebendig bleibe: Wenn jemand seinen Nächsten schlägt, nicht vorsätzlich, und hat vorhin keinen Haß auf ihn gehabt,
5 sondern als wenn jemand mit seinem Nächsten in den Wald ginge, Holz zu hauen, und holete mit der Hand die Axt aus, das Holz abzuhauen, und das Eisen führe vom Stiel und träfe seinen Nächsten, daß er stürbe, der soll in dieser Städte eine fliehen, daß er lebendig bleibe,
6 auf daß nicht der Bluträcher dem Totschläger nachjage, weil sein Herz erhitzt ist, und ergreife ihn, weil der Weg so ferne ist, und schlage ihm seine Seele, so doch kein Urteil des Todes an ihm ist, weil er keinen Haß vorhin zu ihm getragen hat.
7 Darum gebiete ich dir, daß du drei Städte aussonderst.
8 Und so der HErr, dein GOtt, deine Grenze weitern wird, wie er deinen Vätern geschworen hat, und gibt dir alles Land, das er geredet hat, deinen Vätern zu geben
9 (so du anders alle diese Gebote halten wirst, daß du danach tust, die ich dir heute gebiete, daß du den HErrn, deinen GOtt, liebest und in seinen Wegen wandelst dein Leben lang), so sollst du noch drei Städte tun zu diesen dreien,
10 auf daß nicht unschuldig Blut in deinem Lande vergossen werde, das dir der HErr, dein GOtt, gibt zum Erbe, und kommen Blutschulden auf dich.
11 Wenn aber jemand Haß trägt wider seinen Nächsten und lauert auf ihn und macht sich über ihn und schlägt ihm seine Seele tot und fleucht in dieser Städte eine,
12 so sollen die Ältesten in seiner Stadt hinschicken und ihn von dannen holen lassen und ihn in die Hände des Bluträchers geben, daß er sterbe.
13 Deine Augen sollen sein nicht verschonen, und sollst das unschuldige Blut aus Israel tun, daß dir‘s wohlgehe.
14 Du sollst deines Nächsten Grenze nicht zurücktreiben, die die Vorigen gesetzt haben in deinem Erbteil, das du erbest im Lande das dir der HErr, dein GOtt, gegeben hat einzunehmen.
15 Es soll kein einzelner Zeuge wider jemand auftreten über irgend einer Missetat oder Sünde, es sei, welcherlei Sünde es sei, die man tun kann, sondern in dem Munde zweier oder dreier Zeugen soll die Sache bestehen.
16 Wenn ein freveler Zeuge wider jemand auftritt, über ihn zu bezeugen eine Übertretung,
17 so sollen die beiden Männer, die eine Sache miteinander haben, vor dem HErrn, vor den Priestern und Richtern stehen, die zur selben Zeit sein werden;
18 und die Richter sollen wohl forschen. Und wenn der falsche Zeuge hat ein falsch Zeugnis wider seinen Bruder gegeben,
19 so sollt ihr ihm tun, wie er gedachte seinem Bruder zu tun, daß du den Bösen von dir wegtust,
20 auf daß die andern hören, sich fürchten und nicht mehr solche böse Stücke vornehmen zu tun unter dir.
21 Dein Auge soll sein nicht schonen. Seele um Seele, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß.
1 Wenn der Herr, dein Gott, die Völker ausrottet, deren Land der Herr, dein Gott, dir verleiht, und wenn du sie vertrieben und ihre Städte und Häuser besiedelt hast,
2 dann suche dir in deinem Land, das der Herr, dein Gott, dir zum Besitze verleiht, drei Städte aus!
3 Du sollst den Weg dorthin abschätzen und das Gebiet deines Landes, das der Herr, dein Gott, dir als Anteil gibt, in drei Bezirke teilen. Dahin soll jeder Totschläger fliehen.
4 Folgendes gilt für den Totschläger, der dorthin flüctet, um am Leben zu bleiben: Erschlägt einer seinen Nächsten unabsichtlich, ohne daß er ihm von früher her feind war,
5 z. B. wenn einer mit seinem Freunde in den Wald geht, um Holz zu fällen, und seine Hand holt mit der Axt beim Holzfällen aus, das Eisen fliegt vom Stiel und trifft den Nächsten tödlich, dann soll er flüchten in eine jener Städte und am Leben bleiben.
6 Der Bluträcher soll nicht in seiner Leidenschaft dem Totschläger nachsetzen und ihn, weil der Weg zu weit ist, einholen und totschlagen, ohne daß jener des Todes schuldig wäre, da er ja dem anderen nicht von ehedem feindlich gesinnt war.
7 Also gebe ich dir die Anordnung: Du sollst dir drei Städte aussuchen!
8 Erweitert aber der Herr, dein Gott, dein Gebiet, wie er deinen Vätern eidlich versprochen hat, und gibt er dir das ganze Land, dessen Verleihung er deinen Vätern zugesagt hat,
9 sofern du auf alle diese Gebote achtest, die ich dir heute vorschreibe, und den Herrn, deinen Gott, liebst und auf seinen Wegen wandelst immerdar, so sollst du noch drei Städte zu jenen drei hinzufügen.
10 Es soll nämlich in deinem Land, das der Herr, dein Gott, dir als Erbteil gibt, kein unschuldiges Blut vergossen werden und dich mit Blutschuld belasten.
11 Wenn aber einer seinen Nächsten haßt, ihm auflauert, ihn überfällt und totschlägt, und er flüchtet dann in eine dieser Städte,
12 dann sollen die Ältesten seiner Heimatstadt hinschicken, ihn von dort holen lassen und ihn dem Bluträcher ausliefern, daß er sterbe.
13 Du sollst seinetwegen nicht betrübt sein; sondern das unschuldig vergossene Blut aus Israel hinwegtilgen; dann wird es dir wohlergehen.
14 Verschiebe nicht die von deinen Vorfahren gezogene Grenze deines Nachbarn auf deinem Besitz, den du in dem Lande, das der Herr, dein Gott, dir zum Eigentum übergibt, bekommen wirst.
15 Ein einziger Zeuge soll gegen niemand aufkommen, wenn es sich um ein Verbrechen, ein Vergehen oder irgendeine Verfehlung handelt; nur auf die Aussage von zwei oder drei Zeugen soll eine Sache gelten.
16 Tritt aber wider jemand ein böswilliger Zeuge auf, um ihn wegen Abfalls anzuklagen,
17 dann sollen die beiden Männer, die in den Streit verwickelt sind, vor den Herrn treten, vor die Priester und Richter, die gerade im Amt sind.
18 Die Richter mögen sorgfältig untersuchen, und wenn es sich herausstellt, daß der Zeuge lügenhaft ist, weil er Lügen gegen seinen Bruder vorgebracht hat,
19 dann sollt ihr ihm antun, was er seinem Bruder anzutun gedachte; du sollst Böses aus deiner Mitte ausrotten!
20 Die übrigen aber sollen es vernehmen, sich fürchten und eine solche Übeltat fürderhin nicht mehr in deiner Mitte vollbringen.
21 Keinerlei Mitleid sollst du dabei kennen; Leben um Leben, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß!