1 Wenn man einen Erschlagenen findet im Lande, das dir der HErr, dein GOtt, geben wird einzunehmen, und liegt im Felde, und man nicht weiß, wer ihn erschlagen hat,
2 so sollen deine Ältesten, und Richter hinausgehen und von dem Erschlagenen messen an die Städte, die umher liegen.
3 Welche Stadt die nächste ist, derselben Ältesten sollen eine junge Kuh von den Rindern nehmen, damit man nicht gearbeitet noch am Joch gezogen hat,
4 und sollen sie hinabführen in einen kiesichten Grund, der weder gearbeitet noch besäet ist, und daselbst im Grunde ihr den Hals abhauen.
5 Da sollen herzukommen die Priester, die Kinder Levi; denn der HErr, dein GOtt, hat sie erwählet, daß sie ihm dienen und seinen Namen loben, und nach ihrem Munde sollen alle Sachen und alle Schäden gehandelt werden.
6 Und alle Ältesten derselben Stadt sollen herzutreten zu dem Erschlagenen und ihre Hände waschen über die junge Kuh, der im Grunde der Hals abgehauen ist,
7 und sollen antworten und sagen: Unsere Hände haben dies Blut nicht vergossen, so haben‘s auch unsere Augen nicht gesehen.
8 Sei gnädig deinem Volk Israel, das du, der HErr, erlöset hast; lege nicht das unschuldige Blut auf dein Volk Israel! So werden sie über dem Blut versöhnet sein.
9 Also sollst du das unschuldige Blut von dir tun, daß du tust, was recht ist vor den Augen des HErrn.
10 Wenn du in einen Streit zeuchst wider deine Feinde, und der HErr, dein GOtt, gibt dir sie in deine Hände, daß du ihre Gefangenen wegführest,
11 und siehest unter den Gefangenen ein schön Weib und hast Lust zu ihr, daß du sie zum Weibe nehmest,
12 so führe sie in dein Haus und laß ihr das Haar abscheren und ihre Nägel beschneiden
13 und die Kleider ablegen, darinnen sie gefangen ist, und laß sie sitzen in deinem Hause und beweinen einen Mond lang ihren Vater und ihre Mutter; danach schlaf bei ihr und nimm sie zur Ehe und laß sie dein Weib sein.
14 Wenn du aber nicht Lust zu ihr hast, so sollst du sie auslassen, wo sie hin will, und nicht um Geld verkaufen noch versetzen, darum daß du sie gedemütiget hast.
15 Wenn jemand zwei Weiber hat, eine, die er lieb hat, und eine, die er hasset, und sie ihm Kinder gebären, beide die liebe und die feindselige, daß der Erstgeborene der feindseligen ist,
16 und die Zeit kommt, daß er seinen Kindern das Erbe austeile, so kann er nicht den Sohn der liebsten zum erstgeborenen Sohn machen für den erstgeborenen Sohn der feindseligen,
17 sondern er soll den Sohn der feindseligen für den ersten Sohn erkennen, daß er ihm zwiefältig gebe alles, das vorhanden ist; denn derselbe ist seine erste Kraft, und der Erstgeburt Recht ist sein.
18 Wenn jemand einen eigenwilligen und ungehorsamen Sohn hat, der seines Vaters und Mutter Stimme nicht gehorchet, und wenn sie ihn züchtigen, ihnen nicht gehorchen will,
19 so soll ihn sein Vater und Mutter greifen und zu den Ältesten der Stadt führen und zu dem Tor desselben Orts
20 und zu den Ältesten der Stadt sagen: Dieser unser Sohn ist eigenwillig und ungehorsam und gehorcht unserer Stimme nicht und ist ein Schlemmer und Trunkenbold.
21 So sollen ihn steinigen alle Leute derselben Stadt, daß er sterbe, und sollst also den Bösen von dir tun, daß es ganz Israel höre und sich fürchte.
22 Wenn jemand eine Sünde getan hat, die des Todes würdig ist, und wird also getötet, daß man ihn an ein Holz hänget,
23 so soll sein Leichnam nicht über Nacht an dem Holz bleiben, sondern sollst ihn desselben Tages begraben; denn ein Gehenkter ist verflucht bei GOtt auf daß du dein Land nicht verunreinigest, das dir der HErr, dein GOtt, gibt zum Erbe.
1 Findet sich etwa in dem Land, das der Herr, dein Gott, dir zum Besitztum übergibt, ein auf dem Feld Erschlagener, ohne daß man weiß, wer der Mörder war,
2 so sollen deine Ältesten und Richter hingehen und die Entfernung bis zu den Städten abmessen, die rings um den Erschlagenen liegen.
3 Hat man dann die Stadt, die dem Erschlagenen am nächsten liegt, herausgefunden, so sollen die Ältesten dieser Stadt sich eine junge Kuh besorgen, mit der noch nicht gearbeitet wurde, die noch nicht in einem Joch gezogen hat.
4 Dann sollen die Ältesten jener Stadt die junge Kuh zu einem nie versiegenden Bach hinführen, wo der Boden noch nicht bearbeitet und besät wurde. Dort sollen sie der jungen Kuh am Bach das Genick brechen.
5 Danach mögen die Priester, die Söhne Levis, sich nahen; denn sie hat der Herr dein Gott, erwählt, ihm zu dienen und im Namen des Herrn zu segnen; auf ihren Ausspruch hin wird über jeden Streitfall und jede Gewalttat entschieden.
6 Alle Ältesten jener Stadt aber, die in nächster Nähe des Erschlagenen wohnen, sollen über der jungen Kuh, der am Bach das Genick gebrochen ward, ihre Hände waschen.
7 Sie sollen laut bezeugen: "Unsere Hände haben dieses Blut nicht vergossen, unsere Augen haben es nicht gesehen!
8 Schaffe Sühne, o Herr, deinem Volke Israel, das du erlöst hast, lege deinem Volke Israel nicht die Schuld für unschuldig vergossenes Blut auf!" Dann werden sie von Blutschuld frei.
9 Du aber tilgst so aus deiner Mitte das unschuldig vergossene Blut. Es wird dir wohlergehen, wenn du tust, was in des Herrn Augen recht ist.
10 Wenn du in den Krieg ziehst gegen deinen Feind, und der Herr gibt ihn in deine Gewalt, so daß du Gefangene machst,
11 und du erblickst nun unter den Gefangenen eine schöne Frau, wirst von Liebe zu ihr ergriffen und willst sie zum Weibe nehmen,
12 so führe sie hinein in dein Haus, daß sie ihr Haupt schere, sich die Fingernägel schneide
13 und ihre Gefangenentracht ablege. Sie bleibe in deinem Hause und betrauere ihren Vater und ihre Mutter einen Monat lang. Alsdann kannst du zu ihr eingehen und sie heiraten, daß sie deine Frau sei.
14 Findest du aber an ihr kein Wohlgefallen mehr, so sollst du sie freilassen; keinesfalls darfst du sie um Geld verkaufen. Benimm dich nicht grob gegen sie, da du sie ja geschwächt hast.
15 Hat ein Mann zwei Frauen, die eine wird geliebt, die andere zurückgesetzt, beide aber, die geliebte wie die zurückgesetzte, haben ihm Söhne geboren, der Erstgeborene aber stammt von der zurückgesetzten,
16 so darf er, wenn er seinen Söhnen seinen Besitz als Erbe übergibt, den Sohn der geliebten Frau nicht auf Kosten des Sohnes der ungeliebten als Erstgeborenen behandeln.
17 Er hat vielmehr den wirklich Erstgeborenen, den Sohn der zurückgesetzten Frau, anzuerkennen und ihm zwei Anteile von seinem Eigentum zu geben. Denn er ist der Erstling seiner Kraft, ihm gebührt das Erstgeburtsrecht.
18 Hat jemand einen störrischen und widerspenstigen Sohn, der seines Vaters oder seiner Mutter Mahnungen nicht befolgen will und ihnen auch nach der Züchtigung nicht gehorcht,
19 dann sollen ihn seine Eltern ergreifen und ihn vor die Stadtältesten zum Gerichtstor seines Ortes bringen.
20 Sie sollen zu den Ältesten seiner Stadt sagen: Unser Sohn ist störrisch und widerspenstig, auf unsere Mahnungen will er nicht hören, er ist leichtfertig und dem Trunk ergeben.
21 Dann sollen alle Männer seiner Heimatstadt ihn zu Tode steinigen. So sollst du das Böse aus deiner Mitte wegschaffen. Ganz Israel soll es vernehmen und sich fürchten.
22 Wird jemand für ein todeswürdiges Verbrechen hingerichtet, und man hängt ihn an einem Pfahle auf,
23 dann soll sein Leichnam nicht über Nacht an dem Pfahl hängenbleiben, sondern man begrabe ihn noch am gleichen Tage; denn von Gott verflucht ist ein Aufgehängter; du aber sollst dein Land, das der Herr, dein Gott, dir zum Erbanteil verleihen wird, nicht verunreinigen.