1 Wenn du deines Bruders Ochsen oder Schaf siehest irre gehen, so sollst du dich nicht entziehen von ihnen, sondern sollst sie wieder zu deinem Bruder führen.
2 Wenn aber dein Bruder dir nicht nahe ist und kennest ihn nicht, so sollst du sie in dein Haus nehmen, daß sie bei dir seien, bis sie dein Bruder suche, und dann ihm wiedergebest.
3 Also sollst du tun mit seinem Esel, mit seinem Kleide und mit allem Verlorenen, das dein Bruder verlieret, und du es findest; du kannst dich nicht entziehen.
4 Wenn du deines Bruders Esel oder Ochsen siehest fallen auf dem Wege, so sollst du dich nicht von ihm entziehen, sondern sollst ihm aufhelfen.
5 Ein Weib soll nicht Mannsgeräte tragen, und ein Mann soll nicht Weiberkleider antun; denn wer solches tut, der ist dem HErrn, deinem GOtt, ein Greuel.
6 Wenn du auf dem Wege findest ein Vogelnest auf einem Baum oder auf der Erde mit Jungen oder mit Eiern, und daß die Mutter auf den Jungen oder auf den Eiern sitzet, so sollst du nicht die Mutter mit den Jungen nehmen,
7 sondern sollst die Mutter fliegen lassen und die Jungen nehmen, auf daß dir‘s wohlgehe und lange lebest.
8 Wenn du ein neu Haus bauest, so mache eine Lehne drum auf deinem Dache, auf daß du nicht Blut auf dein Haus ladest, wenn jemand herabfiele.
9 Du sollst deinen Weinberg nicht mit mancherlei besäen, daß du nicht zur Fülle heiligest solchen Samen, den du gesäet hast neben dem Einkommen des Weinberges.
10 Du sollst nicht ackern zugleich mit einem Ochsen und Esel.
11 Du sollst nicht anziehen ein Kleid von Wolle und Leinen zugleich gemenget.
12 Du sollst dir Läpplein machen an den vier Fittichen deines Mantels, damit du dich bedeckest.
13 Wenn jemand ein Weib nimmt und wird ihr gram, wenn er sie beschlafen hat,
14 und legt ihr was Schändliches auf und bringet ein bös Geschrei über sie aus und spricht: Das Weib habe ich genommen, und da ich mich zu ihr tat, fand ich sie nicht Jungfrau:
15 so sollen der Vater und Mutter der Dirne sie nehmen und vor die Ältesten der Stadt in dem Tor hervorbringen der Dirne Jungfrauschaft.
16 Und der Dirne Vater soll zu den Ältesten sagen: Ich habe diesem Manne meine Tochter zum Weibe gegeben; nun ist er ihr gram worden
17 und legt ein schändlich Ding auf sie und spricht: Ich habe deine Tochter nicht Jungfrau funden; hie ist die Jungfrauschaft meiner Tochter. Und sollen die Kleider vor den Ältesten der Stadt ausbreiten.
18 So sollen die Ältesten der Stadt den Mann nehmen und züchtigen
19 und um hundert Sekel Silbers büßen und dieselben der Dirne Vater geben, darum daß er eine Jungfrau in Israel berüchtiget hat; und soll sie zum Weibe nehmen, daß er sie sein Leben lang nicht lassen möge.
20 Ist‘s aber die Wahrheit, daß die Dirne nicht ist Jungfrau funden,
21 so soll man, sie heraus vor die Tür ihres Vaters Hauses führen, und die Leute der Stadt sollen sie zu Tod steinigen, darum daß sie eine Torheit in Israel begangen und in ihres Vaters Hause gehuret hat; und sollst das Böse von dir tun.
22 Wenn jemand erfunden wird, der bei einem Weibe schläft, die einen Ehemann hat, so sollen sie beide sterben, der Mann und das Weib, bei der er geschlafen hat; und sollst das Böse von Israel tun.
23 Wenn eine Dirne jemand vertraut ist, und ein Mann kriegt sie in der Stadt und schläft bei ihr,
24 so sollt ihr sie alle beide zu der Stadt Tor ausführen und sollt sie beide steinigen, daß sie sterben: die Dirne darum, daß sie nicht geschrieen hat, weil sie in der Stadt war; den Mann darum, daß er seines Nächsten Weib geschändet hat; und sollst das Böse von dir tun.
25 Wenn aber jemand eine vertraute Dirne auf dem Felde kriegt und ergreift sie und schläft bei ihr, so soll der Mann allein sterben, der bei ihr geschlafen hat.
26 Und der Dirne sollst du nichts tun, denn sie hat keine Sünde des Todes wert getan, sondern gleichwie jemand sich wider seinen Nächsten erhübe und schlüge seine Seele tot, so ist dies auch.
27 Denn er fand sie auf dem Felde, und die vertraute Dirne schrie, und war niemand, der ihr half.
28 Wenn jemand an eine Jungfrau kommt, die nicht vertrauet ist, und ergreift sie und schläft bei ihr, und findet sich also,
29 So soll, der sie beschlafen hat, ihrem Vater fünfzig Sekel Silbers geben und soll sie zum Weibe haben, darum daß er sie geschwächt hat; er kann sie nicht lassen sein Leben lang.
1 Siehst du, daß das Rind oder Schaf deines Bruders sich verlaufen hat, so entziehe ihnen nicht deine Hilfe, bringe sie vielmehr deinem Stammesbruder zurück!
2 Ist dein Stammesbruder nicht in deiner Nähe, oder ist er dir unbekannt, so nimm es zu dir ins Haus! Es bleibe bei dir, bis dein Bruder es sucht! Dann erstatte es ihm zurück!
3 Ebenso verfahre mit seinem Esel, desgleichen mit seinem Gewandstück oder mit irgendeinem Gegenstand, der ihm abhanden gekommen ist. Hast du ihn gefunden, so darfst du nicht achtlos dich entfernen.
4 Siehst du den Esel oder Ochsen deines Stammesbruders zusammengebrochen am Wege liegen, so versage ihnen deine Hilfe nicht, sondern hilf ihm, sie wieder aufzurichten!
5 Männergewand soll eine Frau nicht tragen, und ein Mann soll keine Frauenkleider anziehen; denn ein Greuel vor dem Herrn, deinem Gott, ist jeder, der solches tut.
6 Begegnet dir zufällig auf dem Wege, auf irgendeinem Baum oder am Boden ein Vogelnest mit Jungen oder mit Eiern, und sitzt die Vogelmutter auf den Jungen oder Eiern, dann darfst du die Mutter mitsamt den Jungen nicht ausnehmen.
7 Laß erst die Mutter fortfliegen, dann nimm die Jungen aus, damit es dir wohlergehe und du lange lebst!
8 Baust du ein neues Haus, so bringe an deinem Dach eine Brüstung an! Du würdest Blutschuld auf dein Haus laden, wenn jemand hinunterfiele.
9 Du sollst in deinem Weinberg nicht zweierlei Dinge säen, sonst verfällt das Ganze, was du ansäst und was der Weinberg trägt, dem Heiligtum.
10 Du sollst nicht mit Rind und Esel zusammen pflügen.
11 Du sollst kein Gewebe anziehen, das aus Wolle und Leinen zusammengewirkt ist.
12 Du sollst die Quasten an den vier Zipfeln deines Oberkleides, womit du dich umhüllst, anbringen!
13 Wenn ein Mann sich eine Frau nimmt, mit ihr verkehrt und dann ihr abgeneigt wird
14 und ihr nun Dinge zur Last legt, die Gerede verursachen, und sie so in einen üblen Ruf bringt, indem er behauptet: "Ich habe diese Frau heimgeführt, bei der Beiwohnung vermißte ich aber die Merkmale der Jungfräulichkeit an ihr",
15 dann sollen die Eltern der jungen Frau die Beweise der Jungfrauschaft vor die Stadtältesten zum Gerichtstor bringen.
16 Der Vater der jungen Frau sage zu den Ältesten: "Meine Tochter gab ich diesem Mann zur Frau, er aber ward ihrer überdrüssig.
17 Nun legt er ihr Dinge zur Last, die Gerede verursachen, und behauptet: Ich vermißte an deiner Tochter die Merkmale der Jungfräulichkeit. Hier aber sind die Beweise der Jungfräulichkeit meiner Tochter!" Dann sollen sie das Tuch vor den Stadtältesten ausbreiten.
18 Nun sollen die Ältesten jener Stadt den Mann ergreifen und ihn züchtigen.
19 Auch sollen sie ihm eine Geldstrafe von hundert Silberstücken auferlegen, die dem Vater der jungen Frau auszuhändigen sind; denn er hat eine israelitische Jungfrau in üblen Ruf gebracht; er muß sie jetzt als Frau behalten, niemals hat er mehr das Recht, sich scheiden zu lassen.
20 Beruht aber die Nachrede auf Wahrheit, können die Jungfräulichkeitsmerkmale nicht nachgewiesen werden,
21 so führe man die junge Frau vor die Türe ihres Vaterhauses, und die Männer ihrer Heimatstadt sollen sie zu Tode steinigen; denn sie beging eine arge Sünde in Israel, weil sie in ihrem Vaterhaus Unzucht trieb. So vertilge das Böse aus deiner Mitte!
22 Wird ein Mann dabei angetroffen, wie er einer verheirateten Frau beiwohnt, so müssen beide sterben, der Mann, der der Frau beiwohnte, und auch die Frau. So sollst du das Böse aus Israel ausrotten!
23 Trifft jemand mit einer Jungfrau, die einem Manne verlobt ist, in der Stadt zusammen und wohnt ihr bei,
24 so führt beide zum Tor jener Stadt und steinigt sie zu Tode: das Mädchen, weil es in der Stadt nicht um Hilfe geschrieen hat, und den Mann, weil er die Verlobte seines Nächsten mißbraucht hat. So vertilge das Böse aus deiner Mitte!
25 Trifft aber der Mann die verlobte Jungfrau auf freiem Feld, vergewaltigt sie und wohnt ihr bei, dann muß der Mann, der ihr beigewohnt hat, allein sterben.
26 Dem Mädchen aber tut nichts, es hat ja kein todeswürdiges Verbrechen begangen; denn der Fall ist genauso, wie wenn einer seinen Nächsten überfällt und totschlägt.
27 Da er sie auf freiem Feld antraf, hat die Verlobte vielleicht um Hilfe gerufen, ohne daß ihr jemand beistand.
28 Trifft ein Mann eine nicht verlobte Jungfrau, und wird er dabei ertappt, wie er sie ergreift und ihr beiwohnt,
29 so zahle der Mann, der ihr beigewohnt hat, dem Vater des Mädchens fünfzig Silberstücke. Er muß sie sich ferner zur Frau nehmen, weil er sie mißbraucht hat. Er darf sie nicht entlassen, solang er lebt.