1 Wenn jemand ein Weib nimmt und ehelicht sie, und sie nicht Gnade findet vor seinen Augen um etwa einer Unlust willen, so soll er einen Scheidebrief schreiben und ihr in die Hand geben und sie aus seinem Hause lassen.
2 Wenn sie dann aus seinem Hause gegangen ist und hingehet und wird eines andern Weib,
3 und derselbe andere Mann ihr auch gram wird und einen Scheidebrief schreibt und ihr in die Hand gibt und sie aus seinem Hause lässet; oder so derselbe andere Mann stirbt, der sie zum Weibe genommen hatte:
4 so kann sie ihr erster Mann, der sie ausließ, nicht wiederum nehmen, daß sie sein Weib sei, nachdem sie ist unrein; denn solches ist ein Greuel vor dem HErrn, auf daß du das Land nicht zu Sünden machest, das dir der HErr, dein GOtt, zum Erbe gegeben hat.
5 Wenn jemand neulich ein Weib genommen hat, der soll nicht in die Heerfahrt ziehen, und man soll ihm nichts auflegen. Er soll frei in seinem Hause sein ein Jahr lang, daß er fröhlich sei mit seinem Weibe, das er genommen hat.
6 Du sollst nicht zu Pfande nehmen den untersten und obersten Mühlstein; denn er hat dir die Seele zu Pfand gesetzt.
7 Wenn jemand funden wird, der aus seinen Brüdern eine Seele stiehlt aus den Kindern Israel und versetzt oder verkauft sie, solcher Dieb soll sterben, daß du das Böse von dir tust.
8 Hüte dich vor der Plage des Aussatzes, daß du mit Fleiß haltest und tust alles, das dich die Priester, die Leviten, lehren; und wie sie euch gebieten, das sollt ihr halten und danach tun.
9 Bedenke, was der HErr, dein GOtt, tat mit Mirjam auf dem Wege, da ihr aus Ägypten zoget.
10 Wenn du deinem Nächsten irgend eine Schuld borgest, so sollst du nicht in sein Haus gehen und ihm ein Pfand nehmen,
11 sondern du sollst draußen stehen, und er, dem du borgest, soll sein Pfand zu dir herausbringen.
12 Ist er aber ein Dürftiger, so sollst du dich nicht schlafen legen über seinem Pfande,
13 sondern sollst ihm sein Pfand wiedergeben, wenn die Sonne untergehet, daß er in seinem Kleide schlafe und segne dich. Das wird dir vor dem HErrn, deinem GOtt, eine Gerechtigkeit sein.
14 Du sollst dem Dürftigen und Armen seinen Lohn nicht vorbehalten, er sei von deinen Brüdern oder Fremdling, der in deinem Lande und in deinen Toren ist,
15 sondern sollst ihm seinen Lohn des Tages geben, daß die Sonne nicht drüber untergehe; denn er ist dürftig und erhält seine Seele damit, auf daß er nicht wider dich den HErrn anrufe, und sei dir Sünde.
16 Die Väter sollen nicht für die Kinder noch die Kinder für die Väter sterben, sondern ein jeglicher soll für seine Sünde sterben.
17 Du sollst das Recht des Fremdlings und des Waisen nicht beugen und sollst der Witwe nicht das Kleid zum Pfande nehmen.
18 Denn du sollst gedenken, daß du Knecht in Ägypten gewesen bist, und der HErr, dein GOtt, dich von dannen erlöset hat. Darum gebiete ich dir, daß du solches tust.
19 Wenn du auf deinem Acker geerntet hast und einer Garbe vergessen hast auf dem Acker, so sollst du nicht umkehren, dieselbe zu holen, sondern sie soll des Fremdlings, des Waisen und der Witwe sein, auf daß dich der HErr, dein GOtt, segne in allen Werken deiner Hände.
20 Wenn du deine Ölbäume hast geschüttelt, so sollst du nicht nachschütteln; es soll des Fremdlings, des Waisen und der Witwe sein.
21 Wenn du deinen Weinberg gelesen hast, so sollst du nicht nachlesen; es soll des Fremdlings, des Waisen und der Witwe sein.
22 Und sollst gedenken, daß du Knecht in Ägyptenland gewesen bist; darum gebiete ich dir, daß du solches tust.
1 Wenn jemand eine Frau zur Ehe nimmt, sie ihm aber später nicht mehr gefällt, weil er an ihr etwas Widerliches entdeckt, so soll er ihr einen Scheidebrief schreiben, diesen ihr aushändigen und sie aus seinem Hause entlassen.
2 Verläßt sie dann sein Haus, geht hin und wird die Frau eines anderen Mannes,
3 und auch dieser andere Mann bekommt Abneigung gegen sie und schreibt ihr einen Scheidebrief, händigt ihn ihr aus und entläßt sie aus seinem Hause - oder dieser andere Mann, der sie zur Frau genommen hatte, stirbt -,
4 dann darf sie der erste Mann, der sie entlassen hat, nicht wiederum zur Frau nehmen; sie ist ja für ihn jetzt unrein geworden. Denn ein Greuel wäre solches vor dem Herrn. Du aber sollst keine Sündenschuld über das Land bringen, das der Herr, dein Gott, dir zum Erbteil übergibt.
5 Ist jemand neuvermählt, dann braucht er nicht ins Feld zu ziehen; auch soll ihm keinerlei Leistung auferlegt werden; er soll für seine Familie ein Jahr lang freigestellt sein. Er soll sich an seiner Frau, die er genommen hat, erfreuen.
6 Man soll nicht die Mühle oder den oberen Mühlstein als Pfand nehmen; denn das hieße ein Menschenleben zum Pfand nehmen.
7 Wird jemand dabei angetroffen, daß er einen von seinen Stammesbrüdern, den Israeliten, raubt, ihn mißhandelt oder verkauft, dann soll ein solcher Dieb sterben. Vertilge so das Böse aus deiner Mitte!
8 Beim Aussatzbefall gib darauf acht, daß du genau nach den Anweisungen handelst, welche die Priester aus Levis Stamm euch geben; wie ich ihnen anordnete, ganz so sollt ihr tun.
9 Denk daran, was der Herr, dein Gott, unterwegs der Mirjam widerfahren ließ bei eurem Wegzug von Ägypten!
10 Gewährst du deinem Nächsten irgendein Darlehen, so darfst du sein Haus nicht betreten, um ein Pfand dafür zu erheben.
11 Bleibe draußen stehen! Der Mann, dem du das Darlehen gibst, bringe dann das Pfand zu dir hinaus.
12 Ist es ein armer Mann, dann sollst du mit seinem Pfand dich nicht schlafen legen.
13 Du sollst ihm vielmehr das Pfand bei Sonnenuntergang wieder zurückbringen. Er soll sich in seinem Mantel schlafen legen; dann wird er über dich einen Segenswunsch aussprechen, und dir wird das vor dem Herrn, deinem Gott, als Gerechtigkeit angerechnet.
14 Bedrücke nicht einen Tagelöhner, der arm und bedürftig ist, mag er zu deinen Brüdern oder zu den Fremden gehören, die in deinem Lande in deiner Ortschaft weilen.
15 Am gleichen Tag sollst du ihm seinen Lohn geben, und die Sonne soll darüber nicht untergehen; denn er ist arm und verlangt sehnsüchtig danach. Sonst würde er wider dich zum Herrn rufen, und Sündenschuld würde auf dir liegen.
16 Väter sollen nicht um ihrer Kinder willen und Kinder nicht um ihrer Väter willen mit dem Tode bestraft werden. Jeder soll nur für seine eigene Schuld den Tod erleiden.
17 Das Recht eines Fremdlings oder einer Waise darfst du nicht beugen und darfst das Kleidungsstück einer Witwe nicht als Pfand nehmen.
18 Sei eingedenk, daß du in Ägypten ein Knecht warst, und daß der Herr, dein Gott, dich von dort erlöst hat. Eben darum gebiete ich dir, dieses Gebot zu erfüllen.
19 Hältst du auf dem Feld deine Ernte, und vergißt du dort eine Garbe, so kehre nicht wieder um, sie zu holen! Dem Fremdling, der Waise und der Witwe soll sie gehören, damit der Herr, dein Gott, dich segne bei allen Unternehmungen deiner Hände.
20 Wenn du deinen Ölbaum aberntest, sollst du nicht hinterher an seinen Zweigen Nachlese halten; dem Fremdling, der Waise und der Witwe soll sie gehören.
21 Auch wenn du in deinem Weinberg Lese hältst, sollst du nicht hinterher Nachlese halten. Dem Fremdling, der Waise und der Witwe soll sie zufallen.
22 Denke daran, daß du ein Knecht im Ägypterland warst; darum gebiete ich dir, dieses Gebot zu erfüllen.