1 Wenn ein Hader ist zwischen Männern, so soll man sie vor Gericht bringen und sie richten und den Gerechten rechtsprechen und den GOttlosen verdammen.
2 Und so der GOttlose Schläge verdienet hat, soll ihn der Richter heißen niederfallen, und sollen ihn vor ihm schlagen nach dem Maß und Zahl seiner Missetat.
3 Wenn man ihm vierzig Schläge gegeben hat, soll man ihn nicht mehr schlagen, auf daß nicht, so man mehr Schläge gibt, er zu viel geschlagen werde, und dein Bruder scheußlich vor deinen Augen sei,
4 Du sollst dem Ochsen, der da drischet, nicht das Maul verbinden.
5 Wenn Brüder beieinander wohnen, und einer stirbt ohne Kinder, so soll des Verstorbenen Weib nicht einen fremden Mann draußen nehmen, sondern ihr Schwager soll sie beschlafen und zum Weihe nehmen und sie ehelichen.
6 Und den ersten Sohn, den sie gebieret, soll er bestätigen nach dem Namen seines verstorbenen Bruders, daß, sein Name nicht vertilget werde aus Israel.
7 Gefällt es aber dem Manne nicht, daß er seine Schwägerin nehme, so soll sie, seine Schwägerin, hinaufgehen unter das Tor vor die Ältesten und sagen: Mein Schwager weigert sich, seinem Bruder einen Namen zu erwecken in Israel, und will mich nicht ehelichen.
8 So sollen ihn die Ältesten der Stadt fordern und mit ihm reden. Wenn er dann stehet und spricht: Es gefällt mir nicht, sie zu nehmen,
9 so soll seine Schwägerin zu ihm treten vor den Ältesten und ihm einen Schuh ausziehen von seinen Füßen und ihn anspeien; und soll antworten und sprechen: Also soll man tun einem jeden Manne, der seines Bruders Haus nicht erbauen will.
10 Und sein Name soll in Israel heißen des Barfüßers Haus.
11 Wenn sich zween Männer miteinander hadern, und des einen Weib läuft zu, daß sie ihren Mann errette von der Hand des, der ihn schlägt, und strecket ihre Hand aus und ergreifet ihn bei seiner Scham,
12 so sollst du ihr die Hand abhauen, und dein Auge soll ihrer nicht verschonen.
13 Du sollst nicht zweierlei Gewicht in deinem Sack, groß und klein, haben;
14 und in deinem Hause soll nicht zweierlei Scheffel, groß und klein, sein.
15 Du sollst ein völlig und recht Gewicht und einen völligen und rechten Scheffel haben, auf daß dein Leben lange währe in dem Lande, das dir der HErr, dein GOtt, geben wird.
16 Denn wer solches tut, der ist dem HErrn, deinem GOtt, ein Greuel, wie alle, die übel tun.
17 Gedenke, was dir die Amalekiter taten auf dem Wege, da ihr aus Ägypten zoget:
18 wie sie dich angriffen auf dem Wege und schlugen deine Hintersten, alle die Schwachen, die dir hinten nachzogen, da du müde und matt warst, und fürchteten GOtt nicht.
19 Wenn nun der HErr, dein GOtt, dich zur Ruhe bringet von allen deinen Feinden umher im Lande, das dir der HErr, dein GOtt, gibt zum Erbe einzunehmen, so sollst du das Gedächtnis der Amalekiter austilgen unter dem Himmel. Das vergiß nicht!
1 Treten zwei Männer mit einer gegenseitigen Klage vor Gericht und das Urteil lautet auf Freispruch des Unschuldigen und Verurteilung des Schuldigen,
2 so soll der Richter, falls der Schuldige Prügelstrafe verdient hat, diesen hinstrecken und ihm eine seinem Verbrechen entsprechende Anzahl von Schlägen versetzen lassen.
3 Vierzig Schläge darf er ihm geben lassen, aber nicht mehr. Dein Bruder würde sonst dadurch, daß man ihm noch viele weitere Hiebe versetzt, zu sehr vor deinen Augen entehrt werden.
4 Du sollst einem Ochsen beim Dreschen keinen Maulkorb aufsetzen.
5 Wohnen Brüder beisammen und stirbt einer von ihnen, ohne einen Sohn zu haben, dann soll sich die Frau des Verstorbenen nicht nach auswärts an einen fremden Mann verheiraten. Ihr Schwager gehe zu ihr ein, nehme sie zur Frau und leiste an ihr die Schwagerpflicht.
6 Der Erstgeborene, den sie gebiert, soll auf den Namen des verstorbenen Bruders gehen, damit dessen Name aus Israel nicht verschwinde.
7 Hat der Mann aber keine Lust, seine Schwägerin zu heiraten, so gehe seine Schwägerin an das Tor zu den Ältesten und sage: "Mein Schwager weigert sich, den Namen seines Bruders in Israel zu erhalten; er will mir die Schwagerpflicht nicht leisten."
8 Die Ältesten seiner Heimatstadt sollen ihn dann vorladen und ihm zureden. Besteht er darauf und sagt: "Ich will sie nicht zur Frau nehmen",
9 dann soll seine Schwägerin in Gegenwart der Ältesten vor ihn hintreten; sie soll ihm die Sandale vom Fuße abziehen, ihm ins Angesicht spucken und öffentlich verkünden: "So ergeht es dem Mann, der das Haus seines Bruders nicht aufbaut.
10 Sein Name in Israel soll lauten: Haus eines Barfüßers."
11 Wenn bei einer Rauferei zweier Stammesbrüder die Frau des einen herzukommt, um ihrem Manne zu helfen wider den andern, der ihn schlägt, und wenn sie ihre Hand ausstreckt und jenen an seinen Schamteilen ergreift,
12 dann hau ihr die Hand ab ohne jegliche Nachsicht!
13 Du sollst nicht zweierlei Gewichtssteine, einen schwereren und einen leichteren, in deinem Beutel haben.
14 Du sollst in deinem Hause nicht zweierlei Hohlmaße haben, ein größeres Epha und ein kleineres.
15 Volles und genaues Gewicht, volles und richtiges Epha sollst du messen, damit du lange lebst auf der Scholle, die der Herr, dein Gott, dir verleiht.
16 Denn ein Greuel vor dem Herrn, deinem Gott, ist jeder, der solches tut, jeder, der unredlich handelt.
17 Denke daran, was dir unterwegs bei deinem Wegzug aus Ägypten Amalek angetan hat:
18 Trat er dir doch ohne Gottesfurcht auf dem Weg entgegen und überfiel alle ermatteten Nachzügler, als du müde und erschöpft warst!
19 Wenn der Herr, dein Gott, dir Ruhe verschafft hat vor all deinen Feinden ringsum in dem Lande, das der Herr, dein Gott, dir als Erbbesitz verleiht, so vernichte das Andenken Amaleks unter dem Himmel; vergiß es nicht!