1 Wenn ihr nun das Land durchs Los austeilet, so sollt ihr ein Hebopfer vom Lande absondern, das dem HErrn heilig sein soll, fünfundzwanzigtausend (Ruten) lang und zehntausend breit. Der Platz soll heilig sein, soweit er reicht.
2 Und von diesem sollen zum Heiligtum kommen je fünfhundert (Ruten) ins Gevierte und dazu ein freier Raum umher fünfzig Ellen.
3 Und auf demselben Platz, der fünfundzwanzigtausend Ruten lang und zehntausend breit ist, soll das Heiligtum stehen und das Allerheiligste.
4 Das übrige aber vom geheiligten Lande soll den Priestern gehören, die im Heiligtum dienen und vor den HErrn treten, ihm zu dienen, daß sie Raum zu Häusern haben, und soll auch heilig sein.
5 Aber die Leviten, so vor dem Hause dienen, sollen auch fünfundzwanzigtausend (Ruten) lang und zehntausend breit haben zu ihrem Teil zu zwanzig Kammern.
6 Und der Stadt sollt ihr auch einen Platz lassen für das ganze Haus Israel, fünftausend (Ruten) breit und fünfundzwanzigtausend lang, neben dem abgesonderten Platz des Heiligtums.
7 Dem Fürsten aber sollt ihr auch einen Platz geben zu beiden Seiten zwischen dem Platz der Priester und zwischen dem Platz der Stadt, gegen Abend und gegen Morgen; und sollen beide gegen Morgen und gegen Abend gleich lang sein.
8 Das soll sein eigen Teil sein in Israel, damit meine Fürsten nicht mehr meinem Volk das Ihre nehmen, sondern sollen das Land dem Hause Israel lassen für ihre Stämme.
9 Denn so spricht der HErr HErr: Ihr habt es lange genug gemacht, ihr Fürsten Israels; laßt ab vom Frevel und Gewalt und tut, was recht und gut ist, und tut ab von meinem Volk euer Austreiben, spricht der HErr HErr.
10 Ihr sollt recht Gewicht und rechte Scheffel und recht Maß haben.
11 Epha und Bath sollen gleich sein, daß ein Bath das zehnte Teil vom Homer habe und das Epha auch das zehnte Teil vom Homer; denn nach dem Homer soll man sie beide messen.
12 Aber ein Sekel soll zwanzig Gera haben; und eine Mina macht zwanzig Sekel, fünfundzwanzig Sekel und fünfzehn Sekel.
13 Das soll nun das Hebopfer sein, das ihr heben sollt, nämlich das sechste Teil eines Epha von einem Homer Weizen und das sechste Teil eines Epha von einem Homer Gerste.
14 Und vom Öl sollt ihr geben einen Bath, nämlich je den zehnten Bath vom Kor und den zehnten vom Homer; denn zehn Bath machen einen Homer.
15 Und je ein Lamm von zweihundert Schafen aus der Herde auf der Weide Israels zum Speisopfer und Brandopfer und Dankopfer, zur Versöhnung für sie, spricht der HErr HErr.
16 Alles Volk im Lande soll solch Hebopfer zum Fürsten in Israel bringen.
17 Und der Fürst soll sein Brandopfer, Speisopfer und Trankopfer opfern auf die Feste, Neumonden und Sabbate und auf alle hohen Feste des Hauses Israel, dazu Sündopfer und Speisopfer, Brandopfer und Dankopfer tun zur Versöhnung für das Haus Israel.
18 So spricht der HErr HErr: Am ersten Tage des ersten Monden sollst du nehmen einen jungen Farren, der ohne Wandel sei, und das Heiligtum entsündigen.
19 Und der Priester soll von dem Blut des Sündopfers nehmen und die Pfosten am Hause damit besprengen und die vier Ecken des Absatzes am Altar samt den Pfosten am Tor des innern Vorhofs.
20 Also sollst du auch tun am siebenten Tage des Monden, wo jemand geirret hat oder verführet ist, daß ihr das Haus entsündiget.
21 Am vierzehnten Tage des ersten Monden sollt ihr das Passah halten und sieben Tage feiern und ungesäuert Brot essen.
22 Und am selbigen Tage soll der Fürst für sich und für alles Volk im Lande einen Farren zum Sündopfer opfern.
23 Aber die sieben Tage des Festes soll er dem HErrn täglich ein Brandopfer tun, je sieben Farren und sieben Widder, die ohne Wandel seien, und je einen Ziegenbock zum Sündopfer.
24 Zum Speisopfer aber soll er je ein Epha zu einem Farren und ein Epha einem Widder opfern und je ein Hin Öls zu einem Epha.
25 Am fünfzehnten Tage des siebenten Monden soll er sieben Tage nacheinander feiern, gleichwie jene sieben Tage, und ebenso halten mit Sündopfer, Brandopfer, Speisopfer samt dem Öl.
1 Wenn ihr das Land zum erblichen Besitz verlost, dann erhebt eine Abgabe für den Herrn, ein heiliges Landopfer von 25.000 Ellen Länge und 20.000 Ellen Breite! Dieses soll in seinem ganzen Umfang heilig sein.
2 Davon entfalle für das Heiligtum ein Quadrat von 500 zu 500 Ellen an Umfang, ferner fünfzig Ellen als unbestelltes Land um es herum.
3 Von jenem abgemessenen Bezirk meßt ein Gebiet heraus von 25.000 Ellen Länge und 10.000 Ellen Breite; darauf stehe das Heiligtum, das Hochheilige.
4 Dies ist das heilige Landopfer. Es sei Eigentum der Priester, die am Heiligtum Dienst verrichten und sich nahen, um dem Herrn zu dienen. Es diene ihnen als Platz für die Häuser und als Trift für das Vieh.
5 25 000 Ellen Länge und 10.000 Ellen Breite sollen den Leviten gehören, die im Tempelhaus Dienst tun; es soll ihr Eigentum sein mit Gehöften zum Wohnen.
6 Als Eigentum der Stadt bestimmt ein Gebiet von 5.000 Ellen Breite und 25.000 Ellen Länge, so lang also wie die heilige Abgabe; es gehöre dem gesamten Hause Israel.
7 Für den Fürsten aber bestimmt beiderseits der heiligen Abgabe und des Besitztums der Stadt entlang der heiligen Abgabe und entlang dem Eigentum der Stadt einen Landstrich auf der Westseite westlich und auf der Ostseite östlich; die Länge entspreche den einzelnen Stammesanteilen von der westlichen bis zur östlichen Grenze des Landes.
8 Dies gehöre ihm als Besitztum in Israel, damit meine Fürsten mein Volk fortan nicht mehr bedrücken, sondern das Land dem Hause Israel gemäß seinen Stämmen überlassen."
9 So spricht der Gebieter und Herr: "Laßt es euch genug sein, ihr Fürsten Israels! Enthaltet euch der Gewalttat und Unterdrückung, übt Recht und Gerechtigkeit! Verschont mein Volk mit euren Enteignungen" - Spruch des Gebieters und Herrn.
10 "Genaue Waage, richtiges Epha und richtiges Bat sollt ihr haben.
11 Das Epha und das Bat sollen einheitliche Größe haben; das Bat soll den zehnten Teil eines Chomer fassen und das Epha ebenfalls den zehnten Teil eines Chomer. Auf den Chomer soll man sie abstimmen.
12 Der Sekel betrage zwanzig Gera; fünf Sekel sollen fünf, zehn Sekel sollen zehn sein, fünfzig Sekel bilden bei euch die Mine.
13 Das ist die Abgabe, die ihr erheben sollt: ein Sechstel Epha vom Chomer Weizen und ein Sechstel Epha vom Chomer Gerste.
14 Das festgesetzte Maß für das Öl: ein Zehntel Bat vom Kor; zehn Bat betragen ein Kor.
15 Ferner werde ein Schaf von der Herde, eines aus je zweihundert Stück, von den Geschlechtern Israels abgegeben für die Speise-, Brand- und Friedopfer, um euch Sühne zu verschaffen" - Spruch des Gebieters und Herrn.
16 "Die gesamte Bürgerschaft entrichte diese Abgabe dem Fürsten in Israel.
17 Dem Fürsten aber sollen die Brand-, Speise- und Trankopfer an den Feiertagen, den Neumonden, den Sabbaten und bei allen Festversammlungen des Hauses Israel obliegen. Er soll das Sünd- und das Speiseopfer, das Brand- und das Friedopfer liefern, um dem Hause Israel Sühne zu verschaffen."
18 So spricht der Gebieter und Herr: "Am ersten Tag des ersten Monats sollst du einen fehlerlosen Jungstier nehmen und das Heiligtum entsündigen!
19 Der Priester nehme vom Blute des Sündopfers und streiche es an die Pfosten des Tempels, an die vier Ecken der Altareinfassung und an die Pfosten des Tores zum inneren Vorhof.
20 Ebenso soll es gemacht werden am ersten Tag des siebten Monats für jene, die aus Irrtum oder Unwissenheit sich verfehlt haben. So sollt ihr dem Tempel Sühne verschaffen.
21 Am vierzehnten Tag des ersten Monats sollt ihr das Paschafest halten; sieben Tage lang genieße man ungesäuerte Brote.
22 Der Fürst stelle an diesem Tag für seine eigene Person und für die gesamte Bürgerschaft einen Jungstier als Sündopfer bereit.
23 An den sieben Festtagen stelle er als Brandopfer täglich, sieben Tage lang, sieben Jungstiere und sieben Widder, fehlerlose Tiere, bereit und als Sündopfer täglich einen Ziegenbock.
24 Als Speiseopfer liefere er je ein Epha auf jeden Jungstier und je ein Epha auf jeden Widder, dazu je ein Hin Öl auf jedes Epha.
25 Am 15. Tage des siebten Monats, am Hochfest, liefere er sieben Tage lang ebensoviel an Sünd-, Brand- und Speiseopfern sowie an Öl."