1 Dies sind die Namen der Stämme. Von Mitternacht, von Hethlon gegen Hemath und Hazar-Enon und von Damaskus gegen Hemath; das soll Dan für seinen Teil haben von Morgen bis gen Abend.
2 Neben Dan soll Asser seinen Teil haben von Morgen bis gen Abend.
3 Neben Asser soll Naphthali seinen Teil haben von Morgen bis gen Abend.
4 Neben Naphthali soll Manasse seinen Teil haben von Morgen bis gen Abend.
5 Neben Manasse soll Ephraim seinen Teil haben von Morgen bis gen Abend.
6 Neben Ephraim soll Ruben seinen Teil haben von Morgen bis gen Abend.
7 Neben Ruben soll Juda seinen Teil haben von Morgen bis gen Abend.
8 Neben Juda aber sollt ihr einen Teil absondern vom Morgen bis gegen Abend, der fünfundzwanzigtausend Ruten breit und lang sei, ein Stück von den Teilen, so von Morgen bis gen Abend reichen; darin soll das Heiligtum stehen.
9 Und davon sollt ihr dem HErrn einen Teil absondern, fünfundzwanzigtausend Ruten lang und zehntausend Ruten breit.
10 Und dasselbige heilige Teil soll der Priester sein, nämlich fünfundzwanzigtausend Ruten lang gegen Mitternacht und gegen Mittag und zehntausend breit gegen Morgen und gegen Abend. Und das Heiligtum des HErrn soll mitten drinnen stehen.
11 Das soll geheiliget sein den Priestern, den Kindern Zadoks, welche meine Sitten gehalten haben und sind nicht abgefallen mit den Kindern Israel, wie die Leviten abgefallen sind.
12 Und soll also dies abgesonderte Teil des Landes ihr eigen sein, darin das Allerheiligste ist neben der Leviten Grenze.
13 Die Leviten aber sollen neben der Priester Grenze auch fünfundzwanzigtausend Ruten in die Länge und zehntausend in die Breite haben; denn alle Länge soll fünfundzwanzigtausend und die Breite zehntausend Ruten haben.
14 Und sollen nichts davon verkaufen noch verändern, damit des Landes Erstling nicht wegkomme; denn es ist dem HErrn geheiliget.
15 Aber die übrigen fünftausend Ruten in die Breite gegen die fünfundzwanzigtausend Ruten in die Länge, das soll unheilig sein zur Stadt, drinnen zu wohnen, und zu Vorstädten; und die Stadt soll mitten drinnen stehen.
16 Und das soll ihr Maß sein: viertausend und fünfhundert Ruten gegen Mitternacht und gegen Mittag; desgleichen gegen Morgen und gegen Abend auch viertausend und fünfhundert.
17 Die Vorstadt aber soll haben zweihundertundfünfzig Ruten gegen Mitternacht und gegen Mittag; desgleichen auch gegen Morgen und gegen Abend zweihundertundfünfzig Ruten.
18 Aber das übrige an der Länge desselben neben dem Abgesonderten und Geheiligten, nämlich zehntausend Ruten gegen Morgen und gegen Abend, das gehört zur Unterhaltung derer, die in der Stadt arbeiten.
19 Und die Arbeiter sollen aus allen Stämmen Israels der Stadt arbeiten,
20 daß die ganze Absonderung der fünfundzwanzigtausend Ruten ins Gevierte eine geheiligte Absonderung sei zu eigen der Stadt.
21 Was aber noch übrig ist auf beiden Seiten neben dem abgesonderten heiligen Teil und neben der Stadt Teil, nämlich fünfundzwanzigtausend Ruten gegen Morgen und gegen Abend, das soll alles des Fürsten sein. Aber das abgesonderte heilige Teil und das Haus des Heiligtums soll mitten innen sein.
22 Was aber dazwischen liegt, zwischen der Leviten Teil und zwischen der Stadt Teil und zwischen der Grenze Judas und der Grenze Benjamins, das soll des Fürsten sein.
23 Danach sollen die andern Stämme sein: Benjamin soll seinen Teil haben von Morgen bis gen Abend.
24 Aber neben der Grenze Benjamins soll Simeon seinen Teil haben von Morgen bis gen Abend.
25 Neben der Grenze Simeons soll Isaschar seinen Teil haben von Morgen bis gen Abend.
26 Neben der Grenze Isaschars soll Sebulon seinen Teil haben von Morgen bis gen Abend.
27 Neben der Grenze Sebulons soll Gad seinen Teil haben von Morgen bis gen Abend.
28 Aber neben Gad ist die Grenze gegen Mittag, von Thamar bis an das Haderwasser zu Kades und gegen dem Wasser am großen Meer.
29 Also soll das Land ausgeteilet werden zum Erbteil unter die Stämme Israels; und das soll ihr Erbteil sein, spricht der HErr HErr.
30 Und so weit soll die Stadt sein: viertausend und fünfhundert Ruten gegen Mitternacht.
31 Und die Tore der Stadt sollen nach den Namen der Stämme Israels genannt werden, drei Tore gegen Mitternacht: das erste Tor Ruben, das andere Juda, das dritte Levi.
32 Also auch gegen Morgen viertausend und fünfhundert Ruten und auch drei Tore: nämlich das erste Tor Joseph, das andere Benjamin, das dritte Dan.
33 Gegen Mittag auch also: viertausend und fünfhundert Ruten und auch drei Tore: das erste Tor Simeon, das andere Isaschar, das dritte Sebulon.
34 Also auch gegen Abend viertausend und fünfhundert Ruten und drei Tore: ein Tor Gad, das andere Assur, das dritte Naphthali.
35 Also soll es um und um achtzehntausend Ruten haben. Und alsdann soll die Stadt genannt werden: Hie ist der HErr!
1 Dies sind die Namen der Stämme: Im äußersten Norden vom Meer an in Richtung nach Chetlon bis Lebo-Hamat, bis nach Chazar-Enon - das Gebiet von Damaskus liegt nördlich - seitwärts von Hamat, von der Ostseite bis zur Westseite: ein Anteil für Dan.
2 Neben dem Gebiet von Dan, von der Ostseite bis zur Westseite: ein Anteil für Aser.
3 Neben dem Gebiet von Aser, von der Ostseite bis zur Westseite: ein Anteil für Naphtali.
4 Neben dem Gebiet von Naphtali, von der Ostseite bis zur Westseite: ein Anteil für Manasse.
5 Neben dem Gebiet von Manasse, von der Ostseite bis zur Westseite: ein Anteil für Ephraim.
6 Neben dem Gebiet von Ephraim, von der Ostseite bis zur Westseite: ein Anteil für Ruben.
7 Neben dem Gebiet von Ruben, von der Ostseite bis zur Westseite: ein Anteil für Juda.
8 Neben dem Gebiet von Juda, von der Ostseite bis zur Westseite liege die Abgabe, die ihr zu entrichten habt: 25 000 Ellen breit und in der Länge wie einer der Anteile von der Ostseite bis zur Westseite. Das Heiligtum liege mitten darin.
9 Die Abgabe, die ihr dem Herrn abzugeben habt, soll 25 000 Ellen lang und 20 000 Ellen breit sein.
10 Die heilige Abgabe soll folgenden Besitzern gehören: den Priestern ein Stück, dessen Nordseite 25 000 Ellen mißt, dessen Westseite in der Breite 10 000 Ellen, dessen Ostseite in der Breite 10 000 Ellen und dessen Südseite in der Länge 25 000 Ellen. Das Heiligtum des Herrn soll mitten darin liegen.
11 Den geweihten Priestern, den Söhnen Zadoks, die meinen Dienst wahrgenommen haben, die nicht abirrten, als die Söhne Israels in die Irre gingen, gleichwie die Leviten abirrten,
12 ihnen gehöre es als Abgabe von der Weihegabe des Landes, als etwas Hochheiliges neben dem Gebiet der Leviten.
13 Den Leviten aber soll ein Landstrich entsprechend dem Gebiet der Priester zufallen: 25 000 Ellen lang und 10 000 Ellen breit, beide insgesamt also 25 000 Ellen lang und 20 000 Ellen breit.
14 Davon dürfen sie nichts verkaufen oder vertauschen und das beste Stück des Landes nicht auf andere übertragen; denn dem Herrn ist es geweiht.
15 Die 5 000 Ellen, die gegenüber den 25 000 Ellen an der Breitseite noch übrigbleiben, sind nichtheiliges Gebiet und gehören der Stadt als Wohn- und Weideplat. Die Stadt liege mitten darin.
16 Dies sind ihre Maße: die Nordseite 4 500, die Südseite 4 500, die Ostseite 4 500 und die Westseite 4 500 Ellen.
17 Der Weideplatz der Stadt betrage nach Norden 250, nach Süden 250, nach Osten 250 und nach Westen 250 Ellen.
18 Was aber an der Länge noch übrig ist längs der heiligen Abgabe, nämlich 10 000 Ellen ostwärts und 10 000 Ellen westwärts [d. h. der heiligen Abgabe entlang], dessen Ertrag soll den Arbeitern der Stadt zur Nahrung dienen.
19 Was nun die Arbeiter der Stadt betrifft, so sollen Leute aus allen Stämmen Israels in ihr beschäftigt sein.
20 Insgesamt sollt ihr als Abgabe 25 000 Ellen zu 25 000 Ellen im Geviert entrichten, die heilige Abgabe nämlich und den Stadtbesitz.
21 Der Rest verbleibe dem Fürsten zu beiden Seiten der heiligen Abgabe und des Stadtbesitzes, entlang den 25 000 Ellen ostwärts bis zur Ostgrenze und westwärts entlang den 25 000 Ellen bis zur Westgrenze; entsprechend den Stammesanteilen soll er dem Fürsten gehören. Die heilige Abgabe und das Heiligtum sollen mitten darin liegen.
22 Der Besitz der Leviten und der Stadt soll mitten zwischen dem liegen, was Eigentum des Fürsten ist; zwischen dem Gebiet von Juda und dem Gebiet von Benjamin soll das liegen, was dem Fürsten gehört.
23 Es folgen die übrigen Stämme: von der Ostseite bis zur Westseite: ein Anteil für Benjamin.
24 Neben dem Gebiet von Benjamin, von der Ostseite bis zur Westseite: ein Anteil für Simeon.
25 Neben dem Gebiet von Simeon, von der Ostseite bis zur Westseite: ein Anteil für Issachar.
26 Neben dem Gebiet von Issachar, von der Ostseite bis zur Westseite: ein Anteil für Sebulun.
27 Neben dem Gebiet von Sebulun, von der Ostseite bis zur Westseite: ein Anteil für Gad.
28 Neben dem Gebiet von Gad, auf der Südseite gegen Mittag, laufe die Grenze von Tamar bis Me-Meribat (Haderwasser) bei Kades, weiter zum Bache Ägyptens bis zum Großen Meer.
29 Dies ist das Land, das ihr als Erbbesitz den Stämmen Israels verlosen sollt, und dies sind ihre Anteile" - Spruch des Gebieters und Herrn.
30 a) Folgendes sind die Ausgänge der Stadt: b) Auf der Nordseite, 4 500 Ellen an Maß,
31 a) Die Tore der Stadt sind nach den Stämmen Israels benannt. b) drei Tore nach Norden: ein Tor Ruben, ein Tor Juda, ein Tor Levi.
32 Auf der Ostseite, 4 500 Ellen an Maß, drei Tore: ein Tor Joseph, ein Tor Benjamin, ein Tor Dan.
33 Auf der Südseite, 4 500 Ellen an Maß, drei Tore: ein Tor Simeon, ein Tor Issachar, ein Tor Sebulun.
34 Auf der Westseite, 4 500 Ellen an Maß, drei Tore: ein Tor Gad, ein Tor Aser, ein Tor Naphtali.
35 Der gesamte Umfang beträgt 18 000 Ellen; und der Name der Stadt heißt von jetzt an: "Der Herr allhier."