1 Und der HErr redete mit Josua und sprach:
2 Sage den Kindern Israel: Gebet unter euch Freistädte, davon ich durch Mose euch gesagt habe,
3 dahin fliehen möge ein Totschläger, der eine Seele unversehens und unwissend schlägt, daß sie unter euch frei seien vor dem Bluträcher.
4 Und der da fleucht zu der Städte einer, soll stehen außen vor der Stadt Tor und vor den Ältesten der Stadt seine Sache ansagen; so sollen sie ihn zu sich in die Stadt nehmen und ihm Raum geben, daß er bei ihnen wohne.
5 Und wenn der Bluträcher ihm nachjagt, sollen sie den Totschläger nicht in seine Hände übergeben, weil er unwissend seinen Nächsten geschlagen hat und ist ihm zuvor nicht feind gewesen.
6 So soll er in der Stadt wohnen, bis daß er stehe vor der Gemeine vor Gericht, bis daß der Hohepriester sterbe, der zur selben Zeit sein wird. Alsdann soll der Totschläger wiederkommen in seine Stadt und in sein Haus, zur Stadt, davon er geflohen ist.
7 Da heiligten sie Kedes in Galiläa auf dem Gebirge Naphthali; und Sechem auf dem Gebirge Ephraim; und Kiriath-Arba, das ist Hebron, auf dem Gebirge Juda.
8 Und jenseit des Jordans, da Jericho liegt, gegen dem Aufgang, gaben sie Bezer in der Wüste auf der Ebene aus dem Stamm Ruben; und Ramoth in Gilead aus dem Stamm Gad; und Golan in Basan aus dem Stamm Manasse.
9 Das waren die Städte, bestimmt allen Kindern Israel und den Fremdlingen, die unter ihnen wohneten, daß dahin fliehe, wer eine Seele unversehens schlägt, daß er nicht sterbe durch den Bluträcher, bis daß er vor der Gemeine gestanden sei.
1 Der Herr sprach zu Josua:
2 "Sage den Israeliten: Bestimmt euch die Zufluchtsstädte, von denen ich zu euch durch Moses gesprochen habe!
3 Es flüchte sich dorthin der Totschläger, der versehentlich, ohne Vorbedacht, einen Menschen getötet hat. Diese Städte sollen euch als Zuflucht vor dem Bluträcher dienen.
4 Er fliehe also zu einer dieser Städte, trete an den Eingang des Stadttores und trage sein Anliegen den Ältesten der betreffenden Stadt vor. Sie sollen ihn bei sich in der Stadt aufnehmen und ihm Unterkunft gewähren, damit er bei ihnen bleiben kann.
5 Setzt ihm der Bluträcher nach, dann dürfen sie den Totschläger seiner Gewalt nicht ausliefern; hat er doch seinen Nächsten unbedacht getötet, ohne daß er von früher her ihm feindlich gesinnt war.
6 Er bleibe in dieser Stadt, bis er vor dem Gemeinderichter gestanden hat, bis zum Tode des Hohenpriesters, der in jener Zeit im Amt ist. Dann darf der Totschläger wieder in seine Stadt und sein Haus, in die Stadt, aus der er geflohen war, zurück."
7 Da sonderten sie Kedesch aus in Galiläa im Gebirge Naphtali, Sichem im Gebirge Ephraim und Kirjat-Arba [Hebron] im Gebirge Juda.
8 Jenseits des Jordans, östlich Jerichos, bestimmte man Bezer in der Steppe, in der Ebene, vom Stamme Ruben, Ramot in Gilead vom Stamme Gad und Golan in Basan vom Stamme Manasse.
9 Dies waren die Städte, die für alle Israeliten und für alle Fremdlinge unter ihnen bestimmt waren. Dorthin konnte jeder flüchten, der einen Menschen versehentlich erschlagen hatte, damit er nicht durch die Hand des Bluträchers stürbe, bevor er vor der Gemeinde stand.