1 Und der HErr redete mit Mose und sprach:
2 Rede mit den Kindern Israel und sprich: Wenn ein Weib besamet wird und gebiert ein Knäblein, so soll sie sieben Tage unrein sein, solange sie ihre Krankheit leidet.
3 Und am achten Tage soll man das Fleisch seiner Vorhaut beschneiden.
4 Und sie soll daheim bleiben dreiunddreißig Tage im Blut ihrer Reinigung. Kein Heiliges soll sie anrühren und zum Heiligtum soll sie nicht kommen, bis daß die Tage ihrer Reinigung aus sind.
5 Gebiert sie aber ein Mägdlein, so soll sie zwo Wochen unrein sein, solange sie ihre Krankheit leidet, und soll sechsundsechzig Tage daheim bleiben in dem Blut ihrer Reinigung.
6 Und wenn die Tage ihrer Reinigung aus sind für den Sohn oder für die Tochter, soll sie ein jährig Lamm bringen zum Brandopfer und eine junge Taube oder Turteltaube zum Sündopfer dem Priester vor die Tür der Hütte des Stifts.
7 Der soll es opfern vor dem HErrn und sie versöhnen; so wird sie rein von ihrem Blutgang. Das ist das Gesetz für die, so ein Knäblein oder Mägdlein gebiert.
8 Vermag aber ihre Hand nicht ein Schaf, so nehme sie zwo Turteltauben oder zwo junge Tauben, eine zum Brandopfer, die andere zum Sündopfer; so soll sie der Priester versöhnen, daß sie rein werde.
1 Der Herr sprach zu Moses:
2 "Rede zu den Israeliten, wie folgt: Wenn eine Frau empfängt und einen Knaben gebiert, so ist sie sieben Tage unrein, genau wie in der Zeit ihrer Unreinheit infolge ihres Monatsflusses.
3 Am achten Tage aber ist des Knaben Vorhaut zu beschneiden.
4 Dreiunddreißig Tage lang muß sie im Reinigungsblut zu Hause bleiben; sie darf nichts Heiliges berühren und nicht ins Heiligtum kommen, bis die Zeit ihrer Reinigung zu Ende ist.
5 Gebiert sie aber ein Mädchen, dann bleibt sie zwei Wochen unrein wie bei ihrer monatlichen Unreinheit und muß sechsundsechzig Tage in ihrem Reinigungsblut bleiben.
6 Wenn aber die Zeit ihrer Reinigung vorüber ist - mag es sich um einen Sohn oder eine Tochter handeln -, soll sie ein einjähriges Lamm zum Brandopfer und eine junge Taube oder Turteltaube zum Sündopfer an den Eingang des Offenbarungszeltes zum Priester bringen.
7 Dieser bringe es vor dem Herrn dar und schaffe ihr Sühne, und so wird sie von ihrem Blutfluß rein. Das ist das Gesetz für die Wöchnerin, sei es bei einem Knaben oder bei einem Mädchen.
8 Wenn sie aber zur Beschaffung eines Lammes zu arm ist, so nehme sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, die eine zum Brandopfer, die andere zum Sündopfer; der Priester schaffe Sühne für sie, so wird sie rein."