1 Und der HErr redete mit Mose und sprach:
2 Das ist das Gesetz über den Aussätzigen, wenn er soll gereinigt werden. Er soll zum Priester kommen,
3 und der Priester soll aus dem Lager gehen und besehen, wie das Mal des Aussatzes am Aussätzigen heil worden ist;
4 und soll gebieten dem, der zu reinigen ist, daß er zween lebendige Vögel nehme, die da rein sind, und Zedernholz und rosinfarbene Wolle und Ysop.
5 Und soll gebieten, den einen Vogel zu schlachten in einem irdenen Gefäß am fließenden Wasser.
6 Und soll den lebendigen Vogel nehmen mit dem Zedernholz, rosinfarbener Wolle und Ysop und in des geschlachteten Vogels Blut tunken am fließenden Wasser
7 und besprengen den, der vom Aussatz zu reinigen ist, siebenmal; und reinige ihn also und lasse den lebendigen Vogel ins freie Feld fliegen.
8 Der Gereinigte aber soll seine Kleider waschen und alle seine Haare abscheren und sich mit Wasser baden, so ist er rein. Danach gehe er ins Lager; doch soll er außer seiner Hütte sieben Tage bleiben.
9 Und am siebenten Tage soll er alle seine Haare abscheren auf dem Haupt, am Barte, an den Augenbrauen, daß alle Haare abgeschoren seien, und soll seine Kleider waschen und sein Fleisch im Wasser baden, so ist er rein.
10 Und am achten Tage soll er zwei Lämmer nehmen ohne Wandel und ein jährig Schaf ohne Wandel und drei Zehnten Semmelmehl zum Speisopfer, mit Öl gemenget, und ein Log Öls.
11 Da soll der Priester denselben Gereinigten und diese Dinge stellen vor den HErrn vor der Tür der Hütte des Stifts.
12 Und soll das eine Lamm nehmen und zum Schuldopfer opfern mit dem Log Öl; und soll solches vor dem HErrn weben;
13 und danach das Lamm schlachten, da man das Sündopfer und Brandopfer schlachtet, nämlich an heiliger Stätte; denn wie das Sündopfer, also ist auch das Schuldopfer des Priesters; denn es ist das Allerheiligste.
14 Und der Priester soll des Bluts nehmen vom Schuldopfer und dem Gereinigten auf den Knorpel des rechten Ohrs tun und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf den großen Zehen seines rechten Fußes.
15 Danach soll er des Öls aus dem Log nehmen und in seine (des Priesters) linke Hand gießen,
16 und mit seinem rechten Finger in das Öl tunken, das in seiner linken Hand ist, und sprengen mit seinem Finger das Öl siebenmal vor dem HErrn.
17 Das übrige Öl aber in seiner Hand soll er dem Gereinigten auf den Knorpel des rechten Ohrs tun und auf den rechten Daumen und auf den großen Zehen seines rechten Fußes, oben auf das Blut des Schuldopfers.
18 Das übrige Öl aber in seiner Hand soll er auf des Gereinigten Haupt tun und ihn versöhnen vor dem HErrn.
19 Und soll das Sündopfer machen und den Gereinigten versöhnen seiner Unreinigkeit halben; und soll danach das Brandopfer schlachten
20 und soll es auf dem Altar opfern samt dem Speisopfer und ihn versöhnen, so ist er rein.
21 Ist er aber arm und mit seiner Hand nicht so viel erwirbt, so nehme er ein Lamm zum Schuldopfer zu weben, ihn zu versöhnen, und einen Zehnten Semmelmehl, mit Öl gemenget, zum Speisopfer und ein Log Öl
22 und zwo Turteltauben oder zwo junge Tauben, die er mit seiner Hand erwerben kann, daß eine sei ein Sündopfer, die andere ein Brandopfer;
23 und bringe sie am achten Tage seiner Reinigung zum Priester vor der Tür der Hütte des Stifts, vor dem HErrn.
24 Da soll der Priester das Lamm zum Schuldopfer nehmen und das Log Öl und soll‘s alles weben vor dem HErrn;
25 und das Lamm des Schuldopfers schlachten und des Bluts nehmen von demselben Schuldopfer und dem Gereinigten tun auf den Knorpel seines rechten Ohrs und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf den großen Zehen seines rechten Fußes;
26 und des Öls in seine (des Priesters) linke Hand gießen
27 und mit seinem rechten Finger das Öl, das in seiner linken Hand ist, siebenmal sprengen vor dem HErrn.
28 Des übrigen aber in seiner Hand soll er dem Gereinigten auf den Knorpel seines rechten Ohrs und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf den großen Zehen seines rechten Fußes tun, oben auf das Blut des Schuldopfers.
29 Das übrige Öl aber in seiner Hand soll er dem Gereinigten auf das Haupt tun, ihn zu versöhnen vor dem HErrn,
30 und danach aus der einen Turteltaube oder jungen Taube, wie seine Hand hat mögen erwerben,
31 ein Sündopfer, aus der andern ein Brandopfer machen samt dem Speisopfer. Und soll der Priester den Gereinigten also versöhnen vor dem HErrn.
32 Das sei das Gesetz für den Aussätzigen, der mit seiner Hand nicht erwerben kann, was zu seiner Reinigung gehört.
33 Und der HErr redete mit Mose und Aaron und sprach:
34 Wenn ihr ins Land Kanaan kommt, das ich euch zur Besitzung gebe, und werde irgend in einem Hause eurer Besitzung ein Aussatzmal geben,
35 so soll der kommen, des das Haus ist, dem Priester ansagen und sprechen: Es siehet mich an, als sei ein Aussatzmal an meinem Hause.
36 Da soll der Priester heißen, daß sie das Haus ausräumen, ehe denn der Priester hineingehet, das Mal zu besehen, auf daß nicht unrein werde alles, was im Hause ist; danach soll der Priester hineingehen, das Haus zu besehen.
37 Wenn er nun das Mal besiehet und findet, daß an der Wand des Hauses gelbe oder rötliche Grüblein sind und ihr Ansehen tiefer, denn sonst die Wand ist,
38 so soll er zum Hause zur Tür herausgehen und das Haus sieben Tage verschließen.
39 Und wenn er am siebenten Tage wiederkommt und siehet, daß das Mal weiter gefressen hat an des Hauses Wand,
40 so soll er die Steine heißen ausbrechen, darin das Mal ist, und hinaus vor die Stadt an einen unreinen Ort werfen.
41 Und das Haus soll man inwendig ringsherum schaben, und soll den abgeschabten Leimen hinaus vor die Stadt an einen unreinen Ort schütten
42 und andere Steine nehmen und an jener Statt tun und andern Leimen nehmen und das Haus bewerfen.
43 Wenn dann das Mal wiederkommt und ausbricht am Hause, nachdem man die Steine ausgerissen und das Haus anders beworfen hat,
44 so soll der Priester hineingehen. Und wenn er siehet, daß das Mal weiter gefressen hat am Hause, so ist‘s gewiß ein fressender Aussatz am Hause und ist unrein.
45 Darum soll man das Haus abbrechen, Stein und Holz, und allen Leimen am Hause, und soll‘s hinausführen vor die Stadt an einen unreinen Ort.
46 Und wer in das Haus gehet, solange es verschlossen ist, der ist unrein bis an den Abend.
47 Und wer drinnen liegt oder drinnen isset, der soll seine Kleider waschen.
48 Wo aber der Priester, wenn er hineingehet, siehet, daß dies Mal nicht weiter am Hause gefressen hat, nachdem das Haus beworfen ist, so soll er‘s reinsprechen, denn das Mal ist heil worden.
49 Und soll zum Sündopfer für das Haus nehmen zween Vögel, Zedernholz und rosinfarbne Wolle und Ysop
50 und den einen Vogel schlachten in einem irdenen Gefäß an einem fließenden Wasser.
51 Und soll nehmen das Zedernholz, die rosinfarbne Wolle, den Ysop und den lebendigen Vogel und in des geschlachteten Vogels Blut tunken an dem fließenden Wasser und das Haus siebenmal besprengen.
52 Und soll also das Haus entsündigen mit dem Blut des Vogels und mit fließendem Wasser, mit dem lebendigen Vogel, mit dem Zedernholz, mit Ysop und mit rosinfarbner Wolle.
53 Und soll den lebendigen Vogel lassen hinaus vor die Stadt ins freie Feld fliegen und das Haus versöhnen, so ist‘s rein.
54 Das ist das Gesetz über allerlei Mal des Aussatzes und Grindes:
55 über den Aussatz der Kleider und der Häuser,
56 über die Beulen, Gnätze und Eiterweiß,
57 auf daß man wisse, wenn etwas unrein oder rein ist. Das ist das Gesetz vom Aussatz.
1 Dann sprach der Herr zu Moses:
2 "Dies ist das Gesetz für den Aussätzigen am Tage seiner Reinigung: zum Priester soll er gebracht werden!
3 Der Priester aber gehe zum Lager hinaus; findet er, daß der Aussatzbefall an dem Aussätzigen geheilt ist,
4 so ordne er an, daß man für den zu Reinigenden zwei lebende reine Vögel herbeibringe, Zedernholz, Karmesinfäden und Ysop.
5 Dann soll der Priester die Anweisung geben, daß man den einen Vogel über einem irdenen Gefäß, das mit Quellwasser gefüllt ist, schlachte.
6 Den andern noch lebenden Vogel sowie das Zedernholz, die Karmesinfäden und den Ysop nehme er und tauche sie samt dem lebenden Vogel in das Blut des über dem Quellwasser geschlachteten Vogels.
7 Dann soll er den vom Aussatz zu Reinigenden siebenmal besprengen und ihn so reinigen; den lebenden Vogel aber lasse er ins freie Feld fliegen.
8 Der zu Reinigende wasche seine Kleider, schere sein gesamtes Haar und bade sich in Wasser; dann wird er rein sein. Danach kehre er ins Lager zurück, muß aber noch sieben Tage außerhalb seines Zeltes bleiben.
9 Am siebten Tage sodann soll er nochmals sein gesamtes Haar scheren, Kopf, Bart und Augenbrauen, sein gesamtes Haar also soll er scheren, seine Kleider waschen und seinen Leib in Wasser baden, so wird er rein sein.
10 Am achten Tage aber nehme er zwei fehlerlose Lämmer und ein einjähriges, fehlerloses weibliches Lamm und als Speiseopfer drei Zehntel Epha Mehl, das mit Öl angerührt ist, und ein Log Öl.
11 Der Priester aber, der die Reinigung vollzieht, soll den zu reinigenden Mann und diese Dinge vor den Herrn hinstellen an den Eingang des Offenbarungszeltes.
12 Dann nehme der Priester das eine Lamm und bringe es zusammen mit dem Log Öl als Schuldopfer dar; er schwinge sie weihend vor dem Herrn hin und her.
13 Jetzt schlachte man das Lamm da, wo man das Sünd und Brandopfer schlachtet, an heiliger Stätte; denn wie das Sündopfer, so gehört auch das Schuldopfer dem Priester, etwas Hochheiliges ist es.
14 Dann nehme der Priester von dem Blut des Schuldopfers und bestreiche damit das rechte Ohrläppchen des zu Reinigenden, den Daumen seiner rechten Hand und die große Zehe seines rechten Fußes.
15 Daraufhin nehme der Priester von dem Log Öl und gieße es in seine eigene linke Hand.
16 Er tauche seinen rechten Zeigefinger in das Öl in seiner linken Hand und sprenge davon mit seinem Zeigefinger siebenmal vor dem Herrn.
17 Von dem übrigen Öl in seiner Hand streiche der Priester dem zu Reinigenden an das rechte Ohrläppchen, an den Daumen seiner rechten Hand und an die große Zehe seines rechten Fußes, auf das Blut des Schuldopfers.
18 Das Öl, das in der hohlen Hand des Priesters noch übrig ist, gebe er auf das Haupt des zu Reinigenden; so verschaffe er ihm Sühne vor dem Herrn.
19 Dann richte der Priester das Sündopfer her; er entsühne den zu Reinigenden von seiner Unreinheit und schlachte danach das Brandopfer.
20 Der Priester soll das Brand- und Speiseopfer auf dem Altar darbringen; so schafft er Sühne für ihn, und jener wird rein.
21 Ist jemand arm und reicht sein Vermögen nicht hin, dann nehme er ein Lamm als Schuldopfer zur Weihegabe, damit man ihm Sühne verschaffe, und ein Zehntel Epha Mehl, angerührt in Öl, als Speiseopfer und ein Log Öl,
22 ferner zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, was er eben aufbringt; die eine dient zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer.
23 Am achten Tag nach seiner Reinigung bringe er sie zum Priester an den Eingang des Offenbarungszeltes vor den Herrn.
24 Der Priester nehme das Schuldopferlamm und das Log Öl und schwinge beides als Weihegabe vor dem Herrn hin und her.
25 Man schlachte das Schuldopferlamm, und der Priester nehme von dem Blut des Schuldopfers und streiche davon an das rechte Ohrläppchen des zu Reinigenden, an den Daumen seiner rechten Hand und an die große Zehe seines rechten Fußes.
26 Dann gieße er von dem Öl in seine eigene linke Hand.
27 Er sprenge mit seinem rechten Zeigefinger von dem Öl in seiner linken Hand siebenmal vor dem Herrn.
28 Dann streiche der Priester von dem Öl in seiner Hand an das rechte Ohrläppchen des zu Reinigenden, an den Daumen seiner rechten Hand und an die große Zehe seines rechten Fußes, an die Stelle des Schuldopferblutes.
29 Was vom Öl in der hohlen Hand des Priesters noch übrig ist, gebe er auf das Haupt des zu Reinigenden, um ihm vor dem Herrn Sühne zu verschaffen.
30 Nun richte er die eine von den Turteltauben oder von den jungen Tauben, wozu sein Vermögen reichte, her,
31 die eine als Sündopfer, die andere als Brandopfer nebst dem Speiseopfer; so verschaffe der Priester dem zu Reinigenden Sühne vor dem Herrn.
32 Dies ist das Gesetz für den vom Aussatz Befallene, dessen Vermögen zu seiner Reinigung nicht ausreicht."
33 Dann sprach der Herr zu Moses und Aaron:
34 "Wenn ihr nun in das Land Kanaan kommt, das ich euch zu eigen geben will, und ich lasse an einem Haus in eurem eigenen Lande einen Befall von Aussatz zu,
35 so muß der Eigentümer des Hauses hingehen und dem Priester melden: "Wie von Aussatz befallen erscheint mir das Haus."
36 Dann ordne der Priester an, daß man das Haus räume, bevor er kommt, den Fall zu besichtigen. Auf diese Weise braucht nicht alles im Hause für unrein erklärt zu werden; danach komme der Priester, das Haus zu besichtigen.
37 Wenn er nun den Befall besichtigt und dabei findet, der Befall an den Wänden des Hauses zeige sich in Gestalt grünlicher oder rötlicher Grübchen, die tiefer zu liegen scheinen als die Wandfläche,
38 dann gehe der Priester aus dem Haus heraus an dessen Eingang und schließe es für sieben Tage ab.
39 Am siebten Tage komme der Priester wieder, und wenn er bei der Besichtigung findet, daß der Befall an den Wänden des Hauses sich ausgebreitet hat,
40 so ordne er an, daß man die betreffenden Steine herausreiße und sie vor der Stadt an einen unreinen Ort werfe.
41 Das Haus aber soll man ringsum im Innern abkratzen und den abgekratzten Schmutz draußen vor der Stadt an einen unreinen Ort schütten.
42 Dann nehme man andere Steine und setze sie an Stelle der ausgebrochenen, ebenso anderen Lehm und streiche damit das Haus.
43 Wenn nun der Aussatz von neuem auftritt, nachdem man die Steine ausgebrochen, das Haus abgekratzt und neu gestrichen hat,
44 gehe der Priester hinein, besichtige es, und wenn sich der Aussatz im Hause ausgebreitet hat, dann ist es ein bösartiger Aussatz; es ist unrein.
45 Man soll das Haus abbrechen, seine Steine, seine Balken und den ganzen Lehmbewurf des Hauses, und alles an einen unreinen Ort außerhalb der Siedlung bringen.
46 Wer das Haus während der ganzen Zeit, für die er es verschlossen hatte, betritt, ist unrein bis zum Abend.
47 Wer in dem Hause schläft, wasche seine Kleider; wer darin ißt, wasche ebenfalls seine Kleider.
48 Wenn aber der Priester kommt und bei der Besichtigung findet, daß der Aussatz sich im Hause nicht weiter ausgebreitet hat, nachdem das Haus von neuem gestrichen wurde, so erkläre er das Haus für rein; denn der Aussatz ist geheilt.
49 Zur Entsühnung des Hauses soll er zwei Vögel, Zedernholz, Karmesinfäden und Ysop nehmen.
50 Er schlachte den einen Vogel über einem irdenen Gefäß mit Quellwasser.
51 Dann nehme er das Zedernholz, den Ysop, die Karmesinfäden und den lebenden Vogel und tauche alles in das Blut des geschlachteten Vogels und in das Quellwasser und besprenge das Haus damit siebenmal.
52 So soll er das Haus mit dem Vogelblut, dem fließenden Wasser, dem lebenden Vogel, dem Zedernholz, dem Ysop und den Karmesinfäden entsündigen.
53 Den lebenden Vogel aber lasse er zur Stadt hinaus aufs freie Feld fliegen. So schaffe er Sühne für das Haus, und es ist rein.
54 Dies ist das Gesetz über jeglichen Befall von Aussatz, über die Krätze,
55 über den Aussatz an Kleidern und Häusern,
56 über Ausschlag, Grind und weiße Flecken,
57 um zu belehren, wann etwas unrein oder rein ist. Das ist das Gesetz über den Aussatz."