1 Und der HErr redete mit Mose und Aaron und sprach:
2 Redet mit den Kindern Israel und sprecht zu ihnen: Wenn ein Mann an seinem Fleisch einen Fluß hat, derselbe ist unrein.
3 Dann aber ist er unrein an diesem Fluß, wenn sein Fleisch vom Fluß eitert oder verstopft ist.
4 Alles Lager, darauf er liegt, und alles, darauf er sitzet, wird unrein werden.
5 Und wer sein Lager anrühret; der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend.
6 Und wer sich setzt, da er gesessen hat, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend.
7 Wer sein Fleisch anrühret, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend.
8 Wenn er seinen Speichel wirft auf den der rein ist, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend.
9 Und der Sattel, darauf er reitet, wird unrein werden.
10 Und wer anrühret irgend etwas, das er unter sich gehabt hat, der wird unrein sein bis auf den Abend. Und wer solches trägt, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend.
11 Und welchen er anrühret, ehe er die Hände wäschet, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend.
12 Wenn er ein irden Gefäß anrühret, das soll man zerbrechen; aber das hölzerne Gefäß soll man mit Wasser spülen.
13 Und wenn er rein wird von seinem Fluß, so soll er sieben Tage zählen, nach dem er rein worden ist, und seine Kleider waschen und sein Fleisch mit fließendem Wasser baden, so ist er rein.
14 Und am achten Tage soll er zwo Turteltauben oder zwo junge Tauben nehmen und vor den HErrn bringen vor der Tür der Hütte des Stifts und dem Priester geben.
15 Und der Priester soll aus einer ein Sündopfer, aus der andern ein Brandopfer machen und ihn versöhnen vor dem HErrn seines Flusses halben.
16 Wenn einem Mann im Schlaf der Same entgehet, der soll sein ganzes Fleisch mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend.
17 Und das Kleid und alles Fell, das mit solchem Samen beflecket ist, soll er waschen mit Wasser und unrein sein bis auf den Abend
18 Ein Weib, bei welchem ein solcher liegt, die soll sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend.
19 Wenn ein Weib ihres Leibes Blutfluß hat, die soll sieben Tage beiseit getan werden; wer sie anrühret, der wird unrein sein bis auf den Abend.
20 Und alles, worauf sie liegt, solange sie ihre Zeit hat, wird unrein sein; und worauf sie sitzt, wird unrein sein.
21 Und wer ihr Lager anrühret, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend.
22 Und wer anrühret irgendwas, darauf sie gesessen hat, soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend.
23 Und wer etwas anrühret, das auf ihrem Lager, oder wo sie gesessen, gelegen oder gestanden, soll unrein sein bis auf den Abend.
24 Und wenn ein Mann bei ihr liegt, und es kommt sie ihre Zeit an bei ihm; der wird sieben Tage unrein sein, und das Lager, darauf er gelegen ist, wird unrein sein.
25 Wenn aber ein Weib ihren Blutfluß eine lange Zeit hat, nicht allein zur gewöhnlichen Zeit, sondern auch über die gewöhnliche Zeit, so wird sie unrein sein, solange sie fleußt; wie zur Zeit ihrer Absonderung, so soll sie auch hie unrein sein.
26 Alles Lager, darauf sie liegt, die ganze Zeit ihres Flusses, soll sein wie das Lager ihrer Absonderung. Und alles, worauf sie sitzt, wird unrein sein, gleich der Unreinigkeit ihrer Absonderung.
27 Wer der etwas anrühret, der wird unrein sein und soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend.
28 Wird sie aber rein von ihrem Fluß, so soll sie sieben Tage zählen; danach soll sie rein sein.
29 Und am achten Tage soll sie zwo Turteltauben oder zwo junge Tauben nehmen und zum Priester bringen vor die Tür der Hütte des Stifts.
30 Und der Priester soll aus einer machen ein Sündopfer, aus der andern ein Brandopfer und sie versöhnen vor dem HErrn über dem Fluß ihrer Unreinigkeit.
31 So sollt ihr die Kinder Israel warnen vor ihrer Unreinigkeit, daß sie nicht sterben in ihrer Unreinigkeit, wenn sie meine Wohnung verunreinigen, die unter euch ist.
32 Das ist das Gesetz über den, der einen Fluß hat, und dem der Same im Schlaf entgehet, daß er unrein davon wird,
33 und über die, die ihren Blutfluß hat, und wer einen Fluß hat, es sei Mann oder Weib, und wenn ein Mann bei einer Unreinen liegt.
1 Der Herr sprach zu Moses und zu Aaron:
2 "Redet zu den Söhnen Israels und sagt zu ihnen: Wenn jemand einen Ausfluß aus seinem Gliede hat, so ist er unrein.
3 Für seine Unreinheit wegen des Ausflusses gilt folgendes: Mag der Ausfluß aus seinem Gliede fließen, oder sein Glied den Fluß verstopfen, es liegt Unreinheit bei ihm vor.
4 Jedes Lager, auf dem der an Ausfluß Kranke liegt, wird unrein, und jedes Gerät, auf dem er sitzt, wird unrein.
5 Wer sein Lager berührt, wasche seine Kleider und bade im Wasser; er bleibt unrein bis zum Abend.
6 Wer sich auf ein Gerät setzt, auf dem ein an Ausfluß Leidender saß, wasche seine Kleider und bade sich; er bleibt unrein bis zum Abend.
7 Auch wer den Leib eines Schleimflüssigen berührt, wasche seine Kleider und bade im Wasser; er bleibt unrein bis zum Abend.
8 Wenn ein Schleimflüssiger ausspuckt und einen Reinen trifft, so wasche jener seine Kleider und bade im Wasser; er bleibt unrein bis zum Abend.
9 Jeder Sattelsitz, den ein Schleimflüssiger benutzt, ist unrein.
10 Wer etwas von dem berührt, was sich unter ihm befindet, wird unrein bis zum Abend. Wer etwas davon fortträgt, muß seine Kleider waschen und sich baden; er bleibt unrein bis zum Abend.
11 Jeder, den der Schleimflüssige berührt, ohne zuvor seine Hände im Wasser abgespült zu haben, wasche seine Kleider und bade sich; er bleibt unrein bis zum Abend.
12 Irdene Gefäße; die der Schleimflüssige berührt, müssen zerbrochen, alle hölzernen Gefäße im Wasser abgespült werden.
13 Wird aber ein Schleimflüssiger von seinem Ausfluß rein, so soll er nach seiner Reinigung sieben Tage zählen; dann wasche er seine Kleider und bade sich in fließendem Wasser, so wird er rein.
14 Am achten Tage nehme er zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, trete vor den Herrn an den Eingang des Offenbarungszeltes und übergebe sie dem Priester.
15 Dieser aber rüste sie zu, eine als Sündopfer und die andere als Brandopfer; so verschaffe ihm der Priester vor dem Herrn Sühne wegen des Ausflusses.
16 Hat ein Mann einen Samenerguß, so bade er seinen ganzen Leib; er ist unrein bis zum Abend.
17 Jedes Kleidungsstück und alles Leder, auf das der Samenerguß kommt, ist mit Wasser zu waschen, es bleibt unrein bis zum Abend.
18 Liegt ein Mann bei einer Frau und erfolgt Samenerguß, so müssen sie sich in Wasser baden; sie sind unrein bis zum Abend.
19 Wird eine Frau blutflüssig und handelt es sich dabei um den regelmäßigen Blutfluß, so bleibt sie sieben Tage lang in ihrer Unreinheit; jeder, der sie anrührt, wird unrein bis zum Abend.
20 Alles, worauf sie während ihrer Unreinheit liegt, wird unrein; alles, worauf sie sitzt, wird ebenfalls unrein.
21 Jeder, der ihr Lager berührt, muß seine Kleider waschen und sich in Wasser baden; er bleibt unrein bis zum Abend.
22 Auch jeder, der ein Gerät berührt, auf dem sie saß, muß seine Kleider waschen und sich baden; er bleibt unrein bis zum Abend.
23 Berührt jemand etwas, das sich auf dem Lager oder dem Gerät befindet, worauf sie saß, so ist er unrein bis zum Abend.
24 Wenn ein Mann ihr beiwohnt und es kommt ihre Unreinheit auch an ihn, dann wird er sieben Tage unrein, und auch jedes Lager, auf dem er liegt, wird unrein.
25 Wenn eine Frau lange Zeit hindurch Blutfluß hat außer der Zeit ihrer monatlichen Unreinheit, oder wenn sie über ihre regelmäßige Unreinheit hinaus blutflüssig ist, so ist sie während der ganzen Zeit ihrer Unreinheit genauso wie in den Tagen ihres gewöhnlichen Blutflusses unrein.
26 Jedes Lager, auf dem sie während der Zeit ihres Flusses ruht, hat ihr zu gelten wie das Lager während ihrer Regel. Jedes Gerät, auf dem sie saß, hat als unrein zu gelten wie bei ihrer gewöhnlichen Unreinheit.
27 Wer diese Dinge berührt, wird unrein; er muß seine Kleider waschen und sich baden und bleibt unrein bis zum Abend.
28 Ist sie von ihrem Flusse rein geworden, dann soll sie noch sieben Tage abzählen; danach gilt sie als rein.
29 Am achten Tage aber nehme sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben und bringe sie zum Priester an den Eingang des Offenbarungszeltes.
30 Der Priester richte die eine als Sündopfer her, die andere als Brandopfer; so schaffe er Sühne für sie vor dem Herrn wegen ihres unreinen Flusses.
31 So verwarnt die Israeliten wegen ihrer Unreinigkeit, damit sie ob ihrer Unreinheit nicht sterben, weil sie meine Wohnung, die sich in ihrer Mitte befindet, verunreinigen!
32 Das ist das Gesetz über den, der an Ausfluß leidet, und den, der Samenerguß hat, so daß er unrein wird,
33 und über diejenige, die ihre gewöhnliche Unreinheit hat, und über jeden, der an einem Ausfluß leidet, sei es Mann oder Frau, sowie über den Mann, der einer unreinen Frau beiwohnt."