1 Wenn eine Seele sündigen würde, daß er einen Fluch höret, und er des Zeuge ist, oder gesehen oder erfahren hat und nicht angesagt, der ist einer Missetat schuldig.
2 Oder wenn eine Seele etwas Unreines anrühret, es sei ein Aas eines unreinen Tieres oder Viehes oder Gewürmes, und wüßte es nicht, der ist unrein und hat sich verschuldet.
3 Oder wenn er einen unreinen Menschen anrühret, in waserlei Unreinigkeit der Mensch unrein werden kann, und wüßte es nicht, und wird‘s inne, der hat sich verschuldet.
4 Oder wenn eine Seele schwöret, daß ihm aus dem Munde entfähret, Schaden oder Gutes zu tun (wie denn einem Menschen ein Schwur entfahren mag, ehe er‘s bedacht), und wird‘s inne, der hat sich an der einem verschuldet.
5 Wenn es nun geschiehet, daß er sich der eines verschuldet und erkennet sich, daß er daran gesündigt hat,
6 so soll er für seine Schuld dieser seiner Sünde, die er getan hat, dem HErrn bringen von der Herde eine Schaf oder Ziegenmutter zum Sündopfer; so soll ihm der Priester seine Sünde versöhnen.
7 Vermag er aber nicht ein Schaf, so bringe er dem HErrn für seine Schuld, die er getan hat, zwo Turteltauben oder zwo junge Tauben, die erste zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer.
8 Und bringe sie dem Priester. Der soll die erste zum Sündopfer machen und ihr den Kopf abkneipen hinter dem Genick, und nicht abbrechen.
9 Und sprenge mit dem Blut des Sündopfers an die Seite des Altars und lasse das übrige Blut ausbluten an des Altars Boden. Das ist das Sündopfer.
10 Die andere aber soll er zum Brandopfer machen nach seinem Recht. Und soll also der Priester ihm seine Sünde versöhnen, die er getan hat; so wird‘s ihm vergeben.
11 Vermag er aber nicht zwo Turteltauben oder zwo junge Tauben, so bringe er für seine Sünde sein Opfer, einen zehnten Teil Epha Semmelmehl zum Sündopfer. Er soll aber kein Öl drauf legen noch Weihrauch drauf tun: denn es ist ein Sündopfer.
12 Und soll‘s zum Priester bringen. Der Priester aber soll eine Handvoll davon nehmen zum Gedächtnis und anzünden auf dem Altar zum Feuer dem HErrn. Das ist ein Sündopfer.
13 Und der Priester soll also seine Sünde, die er getan hat, ihm versöhnen, so wird‘s ihm vergeben. Und soll des Priesters sein, wie ein Speisopfer.
14 Und der HErr redete mit Mose und sprach:
15 Wenn sich eine Seele vergreift, daß sie es versiehet, und sich versündiget an dem, das dem HErrn geweihet ist, soll sie ihr Schuldopfer dem HErrn bringen, einen Widder ohne Wandel von der Herde, der zween Sekel Silbers wert sei nach dem Sekel des Heiligtums, zum Schuldopfer.
16 Dazu, was er gesündiget hat an dem Geweiheten, soll er wiedergeben und das fünfte Teil darüber geben, und soll‘s dem Priester geben; der soll ihn versöhnen mit dem Widder des Schuldopfers, so wird‘s ihm vergeben.
17 Wenn eine Seele sündiget und tut wider irgend ein Gebot des HErrn, das sie nicht tun sollte, und hat es nicht gewußt, die hat sich verschuldet und ist einer Missetat schuldig.
18 Und soll bringen einen Widder von der Herde ohne Wandel, der eines Schuldopfers wert ist, zum Priester; der soll ihm seine Unwissenheit versöhnen, die er getan hat und wußte es nicht; so wird‘s ihm vergeben.
19 Das ist das Schuldopfer, das er dem HErrn verfallen ist.
20 Und der HErr redete mit Mose und sprach:
21 Wenn eine Seele sündigen würde und sich an dem HErrn vergreifen, daß er seinem Nebenmenschen verleugnet, was er ihm befohlen hat, oder das ihm zu treuer Hand getan ist, oder das er mit Gewalt genommen, oder mit Unrecht zu sich gebracht,
22 oder, das verloren ist, funden hat, und leugnet solches mit einem falschen Eide, wie es der eines ist, darin ein Mensch wider seinen Nächsten Sünde tut:
23 wenn‘s nun geschiehet, daß er also sündiget und sich verschuldet, soll er wiedergeben, was er mit Gewalt genommen, oder mit Unrecht zu sich gebracht, oder was ihm befohlen ist, oder was er funden hat,
24 oder worüber er den falschen Eid getan hat; das soll er alles ganz wiedergeben, dazu das fünfte Teil drüber geben dem, des es gewesen ist, des Tages, wenn er sein Schuldopfer gibt.
25 Aber für seine Schuld soll er dem HErrn zu dem Priester einen Widder von der Herde ohne Wandel bringen, der eines Schuldopfers wert ist.
26 So soll ihn der Priester versöhnen vor dem HErrn; so wird ihm vergeben alles, was er getan hat, daran er sich verschuldet hat.
1 Wenn jemand sündigt dadurch, daß er eine laute Verfluchung hört und Zeuge sein könnte, da er Augenzeuge war oder es sonst in Erfahrung gebracht hat, macht aber keine Anzeige, so daß er schuldig wird -,
2 oder jemand berührt etwas Unreines, sei es das Aas eines unreinen wilden Tieres oder das eines unreinen Haustieres oder eines unreinen Kriechtieres, und es entgeht ihm zunächst, so daß er unrein und schuldig wird,
3 oder jemand kommt mit der Unreinheit eines Menschen in Berührung, mit irgendeiner Unreinheit, durch die man unrein werden kann, ohne es zu wissen, wird es dann aber inne, so daß er in Schuld gerät,
4 oder jemand schwört in unbedachter Rede, etwas Böses oder Gutes zu tun, wie man eben unbesonnen schwören kann, ohne daran zu denken, bemerkt es aber danach, so daß er sich mit derartigem schuldig macht,
5 wenn also jemand durch etwas Derartiges in Schuld gerät, soll er bekennen, wessen er sich schuldig gemacht,
6 und er bringe als Buße für die begangene Verfehlung dem Herrn ein weibliches Tier vom Kleinvieh, ein Lamm oder eine Ziege, als Sündopfer dar; der Priester soll ihm Sühne verschaffen wegen seines Vergehens.
7 Wenn aber jemand den Preis für ein Schaf nicht aufbringt, so bringe er dem Herrn als Buße für seine Verfehlung zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben dar, die eine als Sündopfer, die andere als Brandopfer.
8 Er soll sie zum Priester tragen; dieser bringe die zum Sündopfer bestimmte Taube zuerst dar und knicke ihr dicht vor dem Genick den Kopf ab, ohne ihn abzutrennen.
9 Dann sprenge er von dem Blut des Sündopfers an die Wand des Altares; der Rest des Blutes aber werde an den Sockel des Altares ausgepreßt, denn es ist ein Sündopfer.
10 Die andere Taube aber verwende er vorschriftsmäßig als Brandopfer. So soll der Priester für ihn Sühne schaffen wegen des Vergehens, dessen er sich schuldig gemacht hat, und es wird ihm Verzeihung zuteil.
11 Wenn er aber zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nicht aufbringt, so bringe er als Opfergabe für sein Vergehen ein Zehntel Epha Mehl als Sündopfer dar; er gieße kein Öl darauf und tue keinen Weihrauch dazu - denn es ist ein Sündopfer.
12 Er bringe es zum Priester; dieser hebe eine reichliche Handvoll davon ab als dessen duftenden Teil und lasse es auf dem Altar über den Feueropfern des Herrn in Rauch aufgehen - denn es ist ein Sündopfer.
13 So schafft der Priester für ihn Sühne wegen des Vergehens, dessen er sich bei irgendeinem Anlaß schuldig gemacht hat, und es wird ihm Verzeihung zuteil. Der Rest soll wie beim Speiseopfer dem Priester gehören."
14 Der Herr redete zu Moses:
15 "Wenn jemand etwas veruntreut und sich versehentlich an den Abgaben für den Herrn versündigt, dann bringe er dem Herrn als Buße einen fehlerlosen Widder von seinem Kleinvieh, der nach deiner Schätzung zwei Silbersekel heiligen Gewichtes wert ist, als Schuldopfer dar.
16 Was er dem Heiligtum entzogen hat, soll er zurückerstatten, noch ein Fünftel davon hinzulegen und es dem Priester geben. Der Priester schaffe Sühne für ihn mit dem Widder des Schuldopfers, und es wird ihm Verzeihung zuteil.
17 Vergeht sich jemand, übertritt er unbewußt eines der Gebote des Herrn in Dingen, die nicht getan werden dürfen, und gerät er so in Schuld und lädt Sünde auf sich,
18 dann bringe er als Schuldopfer einen fehlerlosen Widder vom Kleinvieh nach deiner Schätzung zum Priester. Dieser soll ihm Sühne schaffen wegen des Verstoßes, den er unbewußt begangen hat; es wird ihm Verzeihung zuteil.
19 Ein Schuldopfer ist es, hat er sich doch gegen den Herrn verfehlt."
20 Der Herr sprach zu Moses:
21 "Wenn jemand sich vergeht und sich einer Veruntreuung gegen den Herrn schuldig macht, indem er gegenüber seinem Nächsten etwas Anvertrautes, Hinterlegtes oder Geraubtes ableugnet oder seinen Nächsten erpreßt
22 oder bestreitet, daß er etwas Verlorenes gefunden, oder einen Meineid geschworen hat wegen irgendeiner Handlung, deretwegen sich ein Mann vergehen kann,
23 wer so gesündigt hat und schuldig ist, gebe das Geraubte zurück, das er an sich genommen, das Erpreßte, das er erzwungen, das Verwahrte, das man ihm anvertraut, das Verlorene, das er gefunden,
24 oder alles, worum er den Meineid geschworen hat. Er muß es nach seinem vollen Wert ersetzen und noch ein Fünftel dazulegen; er soll es am Tage seines Schuldopfers dem Eigentümer erstatten.
25 Als seine Buße für den Herrn bringe er zum Priester einen fehlerlosen Widder vom Kleinvieh nach deiner Schätzung als Schuldopfer.
26 Der Priester soll für ihn Sühne schaffen vor dem Herrn, und es wird ihm jeweils die betreffende Untat vergeben, durch die er sich verschuldet hat."