1 Und der HErr redete mit Mose und sprach:
2 Gebeut Aaron und seinen Söhnen und sprich: Dies ist das Gesetz des Brandopfers. Das Brandopfer soll brennen auf dem Altar die ganze Nacht bis an den Morgen. Es soll aber allein des Altars Feuer drauf brennen.
3 Und der Priester soll seinen leinenen Rock anziehen und die leinene Niederwand an seinen Leib; und soll die Asche aufheben, die das Feuer des Brandopfers auf dem Altar gemacht hat, und soll sie neben den Altar schütten.
4 Und soll seine Kleider danach ausziehen und andere Kleider anziehen und die Asche hinaustragen außer dem Lager an eine reine Stätte.
5 Das Feuer auf dem Altar soll brennen und nimmer verlöschen; der Priester soll da alle Morgen Holz drauf anzünden und oben drauf das Brandopfer zurichten und das Fett der Dankopfer drauf anzünden.
6 Ewig soll das Feuer auf dem Altar brennen und nimmer verlöschen.
7 Und das ist das Gesetz des Speisopfers, das Aarons Söhne opfern sollen vor dem HErrn auf dem Altar.
8 Es soll einer heben seine Hand voll Semmelmehls vom Speisopfer und des Öles und den ganzen Weihrauch, der auf dem Speisopfer liegt und soll‘s anzünden auf dem Altar zum süßen Geruch, ein Gedächtnis dem HErrn.
9 Das übrige aber sollen Aaron und seine Söhne verzehren; und sollen es ungesäuert essen an heiliger Stätte, im Vorhof der Hütte des Stifts.
10 Sie sollen es nicht mit Sauerteig backen; denn es ist ihr Teil, das ich ihnen gegeben habe von meinem Opfer. Es soll ihnen das Allerheiligste sein, gleich wie das Sündopfer und Schuldopfer.
11 Was männlich ist unter den Kindern Aarons, sollen es essen. Das sei ein ewiges Recht euren Nachkommen an den Opfern des HErrn: Es soll sie niemand anrühren, er sei denn geweihet.
12 Und der HErr redete mit Mose und sprach:
13 Das soll das Opfer sein Aarons und seiner Söhne, das sie dem HErrn opfern sollen am Tage seiner Salbung: das zehnte Teil Epha vom Semmelmehl des täglichen Speisopfers, eine Hälfte des Morgens, die andere Hälfte des Abends.
14 In der Pfanne mit Öl sollst du es machen und geröstet darbringen; und in Stücken gebacken sollst du solches opfern zum süßen Geruch dem HErrn.
15 Und der Priester, der unter seinen Söhnen an seiner Statt gesalbet wird, soll solches tun. Das ist ein ewiges Recht dem HErrn; es soll ganz verbrannt werden.
16 Denn alles Speisopfer eines Priesters soll ganz verbrannt und nicht gegessen werden.
17 Und der HErr redete mit Mose und sprach:
18 Säge Aaron und seinen Söhnen und sprich: Dies ist das Gesetz des Sündopfers: An der Stätte, da du das Brandopfer schlachtest, sollst du auch das Sündopfer schlachten vor dem HErrn; das ist das Allerheiligste.
19 Der Priester, der das Sündopfer tut, soll‘s essen an heiliger Stätte, im Vorhof der Hütte des Stifts.
20 Niemand soll seines Fleisches anrühren, er sei denn geweihet. Und wer von seinem Blut ein Kleid besprenget, der soll das besprengte Stück waschen an heiliger Stätte.
21 Und den Topf, darin es gekocht ist, soll man zerbrechen. Ist‘s aber ein eherner Topf, so soll man ihn scheuern und mit Wasser spülen.
22 Was männlich ist unter den Priestern, sollen davon essen; denn es ist das Allerheiligste.
23 Aber all das Sündopfer, des Blut in die Hütte des Stifts gebracht wird, zu versöhnen im Heiligen, soll man nicht essen, sondern mit Feuer verbrennen.
1 Der Herr sprach zu Moses:
2 "Weise Aaron und seine Söhne an: Dies ist das Gesetz des Brandopfers: das Brandopfer bleibt auf der Brandstätte, dem Altar, die ganze Nacht bis zum Morgen; das Altarfeuer soll damit brennend erhalten werden.
3 Der Priester ziehe sein linnenes Gewand an und bedecke sich mit den linnenen Beinkleidern, nehme die Asche weg, in die die Flamme das Brandopfer auf dem Altar verwandelt hat, und schütte sie neben den Altar.
4 Dann ziehe er seine Kleider aus, lege andere Kleider an und bringe die Asche zum Lager hinaus an einen reinen Ort.
5 Das Feuer auf dem Altar soll damit brennend erhalten werden es darf nicht erlöschen. Der Priester setze auf ihm an jedem Morgen Holzscheite in Brand, schichte darüber das Brandopfer und lasse darauf die Fettstücke der Friedopfer in Rauch aufgehen.
6 Immerwährend brenne auf dem Altar Feuer und erlösche nie.
7 Dies aber ist die Weisung für das Speiseopfer: Aarons Söhne sollen es vor den Herrn an den Altar bringen.
8 Dann soll einer eine Handvoll davon abheben, und zwar Mehl und Öl des Speiseopfers, dazu den gesamten Weihrauch, der auf dem Speiseopfer liegt, und soll es auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen als lieblichen Wohlgeruch, als duftenden Teil für den Herrn.
9 Das davon Übriggebliebene sollen Aaron und seine Söhne essen; ungesäuert werde es verzehrt an heiliger Stätte, im Vorhof des Offenbarungszeltes.
10 Es darf nicht mit Sauerteig gebacken werden. Als ihren Anteil bestimme ich es von meinen Feueropfern; etwas Hochheiliges ist es wie das Sünd- und Schuldopfer.
11 Alle männlichen Nachkommen Aarons dürfen davon essen. Das ist für alle eure Geschlechter ein immerwährender Rechtsanspruch auf die Feueropfer des Herrn; jeder, der diese berührt, verfällt dem Heiligtum."
12 Der Herr sprach zu Moses:
13 "Dies ist die Opfergabe Aarons und seiner Söhne, die sie am Tag ihrer Salbung darzubringen haben: ein Zehntel Epha Mehl als immerwährendes Speiseopfer, die eine Hälfte davon am Morgen, die andere am Abend.
14 Auf der Röstplatte soll es mit Öl zubereitet werden; eingerührt und dann zerbröckelt sollst du es als Speiseopfer darbringen zum lieblichen Wohlgeruch für den Herrn.
15 Der Priester, der aus seinen Söhnen an seiner Stelle gesalbt wird, richte es her; dies ist ein immerwährender Anspruch für den Herrn: als Ganzopfer werde es verbrannt!
16 Alle priesterlichen Speiseopfer sollen Ganzopfer sein; sie sollen nicht gegessen werden."
17 Der Herr sprach zu Moses:
18 "Sprich zu Aaron und seinen Söhnen: Dies ist das Gesetz des Sündopfers. Da, wo das Brandopfer geschlachtet wird, soll auch das Sündopfer vor dem Herrn geschlachtet werden; etwas Hochheiliges ist es.
19 Der Priester, der es darbringt, soll es verzehren; an heiliger Stätte, im Vorhof des Offenbarungszeltes, muß es gegessen werden.
20 Jeder, der sein Fleisch berührt, verfällt dem Heiligtum. Und wenn von dessen Blut etwas an das Kleid spritzt, so mußt du das Bespritzte an heiliger Stätte waschen.
21 Ein irdenes Gefäß, worin es gekocht wurde, muß zerbrochen werden; wurde es aber in einem kupfernen Gefäß gekocht, so muß dieses gescheuert und mit Wasser ausgespült werden.
22 Jede männliche Person der Priesterschaft darf es essen; etwas Hochheiliges ist es.
23 Alle Sündopfer aber, von denen Teile des Blutes ins Offenbarungszelt gebracht wurden, um im Heiligtum die Sühnehandlung zu vollziehen, dürfen nicht gegessen werden, sondern sind im Feuer zu verbrennen.