1 Und dies ist das Gesetz des Schuldopfers; und das ist das Allerheiligste.
2 An der Stätte, da man das Brandopfer schlachtet, soll man auch das Schuldopfer schlachten und seines Bluts auf den Altar umhersprengen.
3 Und all sein Fett soll man opfern, den Schwanz und das Fett am Eingeweide,
4 die zwo Nieren mit dem Fett, das dran ist, an den Lenden, und das Netz über der Leber, an den Nieren abgerissen.
5 Und der Priester soll‘s auf dem Altar anzünden zum Feuer dem HErrn. Das ist ein Schuldopfer.
6 Was männlich ist unter den Priestern, sollen das essen an heiliger Stätte; denn es ist das Allerheiligste.
7 Wie das Sündopfer, also soll auch das Schuldopfer sein; aller beider soll einerlei Gesetz sein; und soll des Priesters sein, der dadurch versöhnet.
8 Welcher Priester jemandes Brandopfer opfert, des soll desselben Brandopfers Fell sein, das er geopfert hat.
9 Und alles Speisopfer, das im Ofen oder auf dem Rost oder in der Pfanne gebacken ist, soll des Priesters sein, der es opfert.
10 Und alles Speisopfer, das mit Öl gemenget oder trocken ist, soll aller Aarons Kinder sein, eines wie des andern.
11 Und dies ist das Gesetz des Dankopfers, das man dem HErrn opfert.
12 Wollen sie ein Lobopfer tun, so sollen sie ungesäuerte Kuchen opfern, mit Öl gemenget, und ungesäuerte Fladen, mit Öl bestrichen, und geröstete Semmelkuchen, mit Öl gemenget.
13 Sie sollen aber solches Opfer tun auf einem Kuchen von gesäuertem Brot zum Lobopfer seines Dankopfers.
14 Und soll einen von den allen dem HErrn zur Hebe opfern; und soll des Priesters sein, der das Blut des Dankopfers sprenget.
15 Und das Fleisch des Lobopfers in seinem Dankopfer soll desselben Tages gegessen werden, da es geopfert ist, und nichts übergelassen werden bis an den Morgen.
16 Und es sei ein Gelübde oder freiwillig Opfer, so soll es desselben Tages, da es geopfert ist, gegessen werden; so aber etwas überbleibet auf den andern Tag, soll man‘s doch essen.
17 Aber was von geopfertem Fleisch überbleibet am dritten Tag, soll mit Feuer verbrannt werden.
18 Und wo jemand am dritten Tage wird essen von dem geopferten Fleisch seines Dankopfers, so wird der nicht angenehm sein, der es geopfert hat; es wird ihm auch nicht zugerechnet werden, sondern es wird ein Greuel sein; und welche Seele davon essen wird, die ist einer Missetat schuldig.
19 Und das Fleisch, das etwas Unreines anrühret, soll nicht gegessen, sondern mit Feuer verbrannt werden. Wer reines Leibes ist, soll des Fleisches essen.
20 Und welche Seele essen wird von dem Fleisch des Dankopfers, das dem HErrn zugehöret, derselben Unreinigkeit sei auf ihr, und sie wird ausgerottet werden von ihrem Volk.
21 Und wenn eine Seele etwas Unreines anrühret, es sei ein unreiner Mensch, Vieh, oder was sonst greulich ist, und vom Fleisch des Dankopfers isset, das dem HErrn zugehöret, die wird ausgerottet werden von ihrem Volk.
22 Und der HErr redete mit Mose und sprach:
23 Rede mit den Kindern Israel und sprich: Ihr sollt kein Fett essen von Ochsen, Lämmern und Ziegen.
24 Aber das Fett vom Aas, und was vom Wild zerrissen ist, macht euch zu allerlei Nutz aber essen sollt ihr‘s nicht.
25 Denn wer das Fett isset vom Vieh, das dem HErrn zum Opfer gegeben ist, dieselbe Seele soll ausgerottet werden von ihrem Volk.
26 Ihr sollt auch kein Blut essen, weder vom Vieh noch von Vögeln, wo ihr wohnet.
27 Welche Seele würde irgend ein Blut essen, die soll ausgerottet werden von ihrem Volk.
28 Und der HErr redete mit Mose und sprach:
29 Rede mit den Kindern Israel und sprich: Wer dem HErrn sein Dankopfer tun will, der soll auch mitbringen, was zum Dankopfer dem HErrn gehöret.
30 Er soll‘s aber mit seiner Hand herzubringen zum Opfer des HErrn; nämlich das Fett an der Brust soll er bringen samt der Brust, daß sie eine Webe werden vor dem HErrn.
31 Und der Priester soll das Fett anzünden auf dem Altar; und die Brust soll Aarons und seiner Söhne sein.
32 Und die rechte Schulter sollen sie dem Priester geben zur Hebe von ihren Dankopfern.
33 Und welcher unter Aarons Söhnen das Blut der Dankopfer opfert und das Fett, des soll die rechte Schulter sein zu seinem Teil.
34 Denn die Webebrust und die Hebeschulter habe ich genommen von den Kindern Israel von ihren Dankopfern und habe sie dem Priester Aaron und seinen Söhnen gegeben zum ewigen Recht.
35 Dies ist die Salbung Aarons und seiner Söhne von den Opfern des HErrn des Tages, da sie überantwortet wurden, Priester zu sein dem HErrn,
36 da der HErr gebot am Tage, da er sie salbete, daß ihm gegeben werden sollte von den Kindern Israel zum ewigen Recht allen ihren Nachkommen.
37 Und dies ist das Gesetz des Brandopfers, des Speisopfers, des Sündopfers, des Schuldopfers, der Füllopfer und der Dankopfer,
38 das der HErr Mose gebot auf dem Berge Sinai des Tages, da er ihm gebot an die Kinder Israel, zu opfern ihre Opfer dem HErrn in der Wüste Sinai.
1 Dies ist das Gesetz des Schuldopfers - etwas Hochheiliges ist es.
2 Da, wo man das Brandopfer schlachtet, soll man auch das Schuldopfer schlachten; sein Blut sprenge man an den Altar ringsum.
3 Sein gesamtes Fett aber bringe man dar, nämlich den Fettschwanz und das Fett, das die Eingeweide bedeckt,
4 die beiden Nieren samt dem Fett an ihnen bis zu den Lenden sowie den Leberlappen; oberhalb der Nieren trenne man ihn ab.
5 Der Priester lasse es auf dem Altar in Rauch aufgehen als ein Feueropfer für den Herrn; es ist ein Schuldopfer.
6 Jede männliche Person der Priesterschaft darf es essen; an heiliger Stätte werde es gegessen; etwas Hochheiliges ist es.
7 Was vom Sündopfer gilt, gilt auch vom Schuldopfer; es ist ein und dasselbe Gesetz, das für beide gilt: dem Priester, der damit die Sühnehandlung vollzieht, soll es gehören.
8 Dem Priester, der das Brandopfer für jemand darbringt, soll die Haut dieses Brandopfers, das er dargebracht hat, gehören.
9 Ebenso sollen alle im Ofen gebackenen Speiseopfer und alle, die auf der Pfanne oder der Röstplatte gebacken werden, dem Priester gehören, der sie darbringt.
10 Jedes Speiseopfer aber, das mit Öl angerührt oder trocken ist, soll allen Söhnen Aarons gehören, dem einen wie dem anderen.
11 Für das Friedopfer, das man dem Herrn darbringt, gilt folgende Weisung:
12 Bringt es einer zum Danke dar, so bringe er zum Dankopfer hinzu noch ungesäuerte, mit Öl eingerührte Ringbrote, ungesäuerte, mit Öl bestrichene Fladen und mit Öl gemengtes Mehl für eingerührte Kuchen.
13 Neben gesäuerten Ringbroten bringe er seine Gabe als Dankfriedopfer dar.
14 Davon opfere er je ein Stück von jeder Gabe dem Herrn als Hebe; dem Priester, der das Blut des Friedopfers ausgesprengt hat, soll es gehören.
15 Das Fleisch des Dankfriedopfers aber muß an demselben Tage gegessen werden, an dem es dargebracht wird; man lasse nichts davon bis zum Morgen übrig.
16 Ist aber seine Opfergabe gelobt oder freiwillig, so soll sie am Tage ihrer Darbringung gegessen werden; was davon übrigbleibt, darf noch am folgenden Tage gegessen werden.
17 Doch was vom Opferfleisch am dritten Tag noch übrigbleibt, werde im Feuer verbrannt.
18 Wenn aber vom Friedopferfleisch noch am dritten Tage etwas gegessen werden sollte, wird der Darbringende kein Wohlgefallen erlangen; es würde ihm dies nicht angerechnet werden. Als verdorbenes Fleisch soll es gelten; wer davon ißt, lädt Schuld auf sich.
19 Auch Fleisch, das mit irgend etwas Unreinem in Berührung gekommen ist, darf nicht gegessen, sondern muß im Feuer verbrannt werden. Jeder, der rein ist, darf Fleisch essen.
20 Wer aber Fleisch von den Friedopfern des Herrn im Zustand der Unreinheit ißt, soll aus seinen Volksgenossen ausgetilgt werden.
21 Wer aber mit etwas Unreinem, sei es mit der Unreinheit eines Menschen oder einem unreinen Vieh oder mit irgendeinem unreinen Kriechtier, in Berührung kommt und so vom Friedopferfleisch genießt, das dem Herrn gehört, werde aus seinen Volksgenossen ausgetilgt."
22 Der Herr redete zu Moses:
23 "Sprich zu den Söhnen Israels: Keinerlei Fett von Rindern, Schafen und Ziegen dürft ihr essen!
24 Das Fett von verendeten und zerrissenen Tieren darf zu jedem Zweck Verwendung finden, nur essen dürft ihr es nicht.
25 Jeder, der das Fett von Tieren ißt, von denen man dem Herrn ein Feueropfer darbringen kann, ist hinwegzutilgen aus seinen Volksgenossen.
26 In all euren Wohnstätten dürft ihr keinerlei Blut genießen, weder von Vögeln noch von Vierfüßlern.
27 Wer nur immer etwas Blut genießt, der soll aus seinen Volksgenossen ausgetilgt werden."
28 Der Herr redete zu Moses:
29 "Sprich zu den Söhnen Israels: Wer dem Herrn sein Friedopfer darbringt, der bringe seine Gabe für den Herrn von seinem Friedopfer herbei.
30 Eigenhändig bringe er die Stücke, die dem Herrn als Feueropfer gehören, das Fett nebst der Brust; die Brust, damit sie als Weihegabe vor dem Herrn hin- und hergeschwungen werde.
31 Der Priester soll das Fett auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen, die Brust aber gehöre Aaron und seinen Söhnen.
32 Auch die rechte Keule sollt ihr dem Priester als Hebe von euren Friedopfern geben.
33 Wer von den Söhnen Aarons das Blut und das Fett der Friedopfer darbringt, erhalte die rechte Keule als Anteil.
34 Denn die Weihebrust und die Hebekeule nehme ich von den Söhnen Israels, von ihren Friedopfern, und gebe sie dem Priester Aaron und seinen Söhnen als immerwährende Auflage, die von den Israeliten zu entrichten ist."
35 Dies ist der Anteil Aarons und seiner Söhne an den Feueropfern des Herrn am Tag, da er sie hinzutreten ließ, um dem Herrn Priesterdienste zu tun.
36 Ihn hat der Herr für sie am Tag ihrer Salbung als eine Gabe seitens der Israeliten anbefohlen, als immerwährende Auflage von Geschlecht zu Geschlecht.
37 Dies ist das Gesetz für das Brand-, Speise-, Sünd-, Schuld-, Einweihungs- und Friedopfer,
38 das der Herr dem Moses auf dem Berge Sinai aufgetragen hat, als er den Israeliten befahl, dem Herrn ihre Opfer darzubringen in der Wüste am Sinai.