1 Und der HErr redete mit Mose und sprach:
2 Gebeut den Kindern Israel, daß sie aus dem Lager tun alle Aussätzigen und alle, die Eiterflüsse haben und die an den Toten unrein worden sind.
3 Beide Mann und Weib sollen sie hinaustun vor das Lager, daß sie nicht ihre Lager verunreinigen, darinnen ich unter ihnen wohne.
4 Und die Kinder Israel taten also und taten sie hinaus vor das Lager, wie der HErr zu Mose geredet hatte.
5 Und der HErr redete mit Mose und sprach:
6 Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ein Mann oder Weib irgend eine Sünde wider einen Menschen tut und sich an dem HErrn damit versündiget, so hat die Seele eine Schuld auf ihr;
7 und sie sollen ihre Sünde bekennen, die sie getan haben, und sollen ihre Schuld versöhnen mit der Hauptsumma, und darüber das fünfte Teil dazu tun und dem geben, an dem sie sich verschuldiget haben.
8 Ist aber niemand da, dem man‘s bezahlen sollte, so soll man‘s dem HErrn geben für den Priester über den Widder der Versöhnung, damit er versöhnet wird.
9 Desgleichen soll alle Hebe von allem das die Kinder Israel heiligen und dem Priester opfern, sein sein.
10 Und wer etwas heiliget, das soll auch sein sein; und wer etwas dem Priester gibt, das soll auch sein sein:
11 Und der HErr redete mit Mose und sprach:
12 Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn irgend eines Mannes Weib sich verliefe und sich an ihm versündigte,
13 und jemand sie fleischlich beschläft, und würde doch dem Manne verborgen vor seinen Augen und würde verdeckt, daß sie unrein worden ist, und kann sie nicht überzeugen, denn sie ist nicht drinnen begriffen,
14 und der Eifergeist entzündet ihn, daß er um sein Weib eifert, sie sei unrein oder nicht unrein:
15 so soll er sie zum Priester bringen und ein Opfer über sie bringen, den Zehnten Epha Gerstenmehls, und soll kein Öl drauf gießen, noch Weihrauch drauf tun. Denn es ist ein Eiferopfer und Rügeopfer, das Missetat rüget.
16 Da soll sie der Priester herzuführen und vor den HErrn stellen,
17 und des heiligen Wassers nehmen in ein irden Gefäß und Staub vom Boden der Wohnung ins Wasser tun,
18 und soll das Weib vor den HErrn stellen und ihr Haupt entblößen und das Rügeopfer, das ein Eiferopfer ist, auf ihre Hand legen. Und der Priestersoll in seiner Hand bitter verflucht Wasser haben;
19 und soll das Weib beschwören und zu ihr sagen: Hat kein Mann dich beschlafen, und hast dich nicht von deinem Manne verlaufen, daß du dich verunreiniget hast, so sollen dir diese bitteren verfluchten Wasser nicht schaden.
20 Wo du dich aber von deinem Manne verlaufen hast, daß du unrein bist, und hat jemand dich beschlafen außer deinem Manne,
21 so soll der Priester das Weib beschwören mit solchem Fluche und soll zu ihr sagen: Der HErr setze dich zum Fluch und zum Schwur unter deinem Volk, daß der HErr deine Hüfte schwinden und deinen Bauch schwellen lasse!
22 So gehe nun das verfluchte Wasser in deinen Leib, daß dein Bauch schwelle und deine Hüfte schwinde! Und das Weib soll sagen: Amen, Amen!
23 Also soll der Priester diese Flüche auf einen Zettel schreiben und mit dem bittern Wasser abwaschen;
24 und soll dem Weibe von dem bittern verfluchten Wasser zu trinken geben. Und wenn das verfluchte bittere Wasser in sie gegangen ist,
25 soll der Priester von ihrer Hand das Eiferopfer nehmen und zum Speisopfer vor dem HErrn weben und auf dem Altar opfern, nämlich:
26 soll er eine Handvoll des Speisopfers nehmen zu ihrem Rügeopfer und auf dem Altar anzünden und danach dem Weibe das Wasser zu trinken geben.
27 Und wenn sie das Wasser getrunken hat: ist sie unrein und hat sich an ihrem Manne versündiget, so wird das verfluchte Wasser in sie gehen und ihr bitter sein, daß ihr der Bauch schwellen und die Hüfte schwinden wird, und wird das Weib ein Fluch sein unter ihrem Volk.
28 Ist aber ein solch Weib nicht verunreiniget; sondern rein; so wird‘s, ihr nicht schaden, daß sie kann schwanger werden.
29 Dies ist das Eifergesetz, wenn ein Weib sich von ihrem Manne verläuft und unrein wird,
30 oder wenn einen Mann der Eifergeist entzündet, daß er um seinWeib eifert, daß er‘s stelle vor den HErrn, und der Priester an ihr tue alles nach diesem Gesetze.
31 Und der Mann soll unschuldig sein an der Missetat; aber das Weib soll ihre Missetat tragen.
1 Der Herr sprach zu Moses:
2 "Befiehl den Israeliten, alle aus dem Lager hinauszuweisen, die an Aussatz oder Ausfluß leiden, auch jeden, der sich an einer Leiche verunreinigt.
3 Ob Mann oder Weib, weist sie hinaus außerhalb des Lagers, damit sie nicht ihr Lager verunreinigen; denn ich wohne in ihrer Mitte!"
4 Die Israeliten taten so und schafften sie außerhalb des Lagers. Wie der Herr dem Moses befohlen, so taten die Israeliten.
5 Der Herr gebot Moses:
6 "Sprich zu den Israeliten: Begeht ein Mann oder Weib irgendeine menschliche Sünde, indem sie etwas veruntreuen dem Herrn gegenüber und dadurch in Schuld geraten,
7 so sollen sie ihre begangene Sünde bekennen; man soll das Veruntreute in seinem Vollwert zurückerstatten und ein Fünftel zusetzen und dem geben, dem man es schuldet.
8 Hat der Mann aber keinen Anverwandten, dem man die geschuldete Summe zurückerstatten kann, so fällt die Buße, die zu entrichten ist, dem Herrn zu und gehört dem Priester, mit Ausnahme des Sühnewidders, mit dem man für ihn Sühne schafft.
9 Ebenso gehört dem Priester jegliche Hebe von allen heiligen Gaben, die Israels Söhne zu ihm bringen.
10 Ihm selbst gehört, was er selber weiht; was jemand aber dem Priester gibt, gehöre diesem." Die Israeliten taten so und schafften sie außerhalb des Lagers. Wie der Herr dem Moses befohlen, so taten die Israeliten.
11 Der Herr gebot Moses:
12 "Sprich zu den Israeliten und sage ihnen: Wenn die Frau eines Mannes sich vergeht und pflichtwidrig gegen ihn handelt
13 dadurch, daß ein anderer Mann mit ihr Umgang hat, dies bleibt aber vor den Augen ihres Mannes verborgen und unentdeckt, und obwohl sie sich unrein gemacht hat, ist kein Zeuge da, der sie ertappte,
14 jener wird aber eifersüchtig auf seine Frau - sie hat sich ja tatsächlich verunreinigt -, oder es kommt über einen der Geist der Eifersucht, und er wird eifersüchtig auf seine Frau, die sich aber tatsächlich nicht verunreinigt hat,
15 dann bringe der Mann seine Frau vor den Priester und auch die um ihretwillen notwendige Opfergabe: ein Zehntel Epha Gerstenmehl; doch darf er darauf nicht Öl gießen und Weihrauch streuen; denn es ist ja ein Eifersuchtsopfer, ein Offenbarungsopfer, das Verschuldung offenbar machen soll.
16 Der Priester lasse sie herankommen und stelle sie vor den Herrn.
17 Dann gieße er heiliges Wasser in ein irdenes Gefäß, nehme von dem Staub am Boden der Wohnstätte und streue ihn in das Wasser.
18 Der Priester stelle die Frau vor den Herrn, löse ihr die Haupthaare auf und gebe ihr das Offenbarungsopfer in die Hände - ein Eifersuchtsopfer ist es -; das bittere, fluchbringende Wasser aber bleibe in der Hand des Priesters.
19 Der Priester beschwöre sie und spreche zu der Frau: Wenn niemand dir beigewohnt hat und du dich nicht durch Untreue gegen deinen Mann vergangen hast in Unreinheit, so schade dir dieses bittere Fluchwasser nicht!
20 Hast du dich aber in Untreue gegen deinen Mann verfehlt, und bist du dadurch unrein, daß ein anderer dir beigewohnt hat, der nicht dein Mann ist,
21 dann - so beschwöre der Priester die Frau mit feierlichem Fluche und spreche zu ihr -, dann mache dich der Herr zur Schwur- und Fluchbeladenen inmitten deiner Volksgenossen! Der Herr lasse deine Hüften einfallen und deinen Bauch anschwellen!
22 Dieses fluchbringende Wasser dringe in deine Eingeweide, daß dein Bauch anschwelle und deine Hüften einfallen! Die Frau aber spreche: Amen! Amen!
23 Der Priester schreibe diese Fluchworte auf ein Blatt und mische sie in das Bitterkeitswasser hinein.
24 Dann reiche er der Frau das bittere Fluchwasser zum Tranke dar, damit das Fluchwasser in sie eindringe zur Bitternis.
25 Der Priester nehme der Frau das Eifersuchtsopfer aus der Hand, schwinge das Speiseopfer vor dem Herrn hin und her und bringe es zum Altar.
26 Er nehme eine Handvoll davon als zugehörigen Duftteil und lasse es auf dem Altar in Rauch aufgehen; danach gebe er der Frau das Wasser zu trinken.
27 Der Priester hat ihr das Wasser zum Tranke dargereicht; dann wird, wenn sie untreu war und pflichtwidrig wider ihren Mann gehandelt hat, das Fluchwasser zur Bitterkeit in sie eindringen: ihr Bauch schwillt an, ihre Hüften fallen ein, und die Frau wird zur Fluchbeladenen inmitten ihrer Volksgenossen werden.
28 Hat sich aber die Frau nicht verunreinigt und ist sie unschuldig, so bleibt sie unversehrt und kann gesegneten Leibes werden.
29 Dies ist das Eifersuchtsgesetz für den Fall, daß eine Frau ihrem Mann gegenüber treulos handelt und sich verunreinigt,
30 oder wenn über einen Mann ein Eifersuchtsgeist kommt und er eifersüchtig wird auf seine Frau: Er stelle die Frau vor den Herrn, und der Priester verfahre mit ihr ganz nach diesem Gesetze!
31 Der Mann ist von Schuld frei; jene Frau aber hat ihre Verschuldung zu tragen."