1 Und der HErr redete mit Mose und sprach:
2 Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ein Mann oder Weib ein sonderlich Gelübde tut dem HErrn, sich zu enthalten,
3 der soll sich Weins und starken Getränks enthalten, Weinessig oder starken Getränks Essig soll er auch nicht trinken, auch nichts, das aus Weinbeeren gemacht wird; er soll weder frische noch dürre Weinbeeren essen,
4 solange solch sein Gelübde währet; auch soll er nichts essen, das man vom Weinstock macht, weder Weinkern noch Hülsen.
5 Solange die Zeit solches seines Gelübdes währet, soll kein Schermesser über sein Haupt fahren, bis daß die Zeit aus sei, die er dem HErrn gelobet hat; denn er ist heilig und soll das Haar auf seinem Haupt lassen frei wachsen.
6 Die ganze Zeit über, die er dem HErrn gelobet hat, soll er zu keinem Toten gehen.
7 Er soll sich auch nicht verunreinigen an dem Tod seines Vaters, seiner Mutter, seines Bruders oder seiner Schwester; denn das Gelübde seines Gottes ist auf seinem Haupt.
8 Und die ganze Zeit über seines Gelübdes soll er dem HErrn heilig sein.
9 Und wo jemand vor ihm unversehens plötzlich stirbt, da wird das Haupt seines Gelübdes verunreiniget; darum soll er sein Haupt bescheren am Tage seiner Reinigung, das ist, am siebenten Tage.
10 Und am achten Tage soll er zwo Turteltauben bringen, oder zwo junge Tauben, zum Priester vor die Tür der Hütte des Stifts.
11 Und der Priester soll eine zum Sündopfer und die andere zum Brandopfer machen und ihn versöhnen, daß er sich an einem Toten versündiget hat, und also sein Haupt desselben Tages heiligen,
12 daß er dem HErrn die Zeit seines Gelübdes aushalte. Und soll ein jährig Lamm bringen zum Schuldopfer. Aber die vorigen Tage sollen umsonst sein, darum daß sein Gelübde verunreiniget ist.
13 Dies ist das Gesetz des Verlobten: Wenn die Zeit seines Gelübdes aus ist, so soll man ihn bringen vor die Tür der Hütte des Stifts.
14 Und er soll bringen sein Opfer dem HErrn, ein jährig Lamm ohne Wandel zum Brandopfer und ein jährig Schaf ohne Wandel zum Sündopfer und einen Widder ohne Wandel zum Dankopfer
15 und einen Korb mit ungesäuerten Kuchen von Semmelmehl, mit Öl gemenget, und ungesäuerte Fladen, mit Öl bestrichen, und ihre Speisopfer und Trankopfer.
16 Und der Priester soll‘s vor den HErrn bringen und soll sein Sündopfer und sein Brandopfer machen.
17 Und den Widder soll er zum Dankopfer machen dem HErrn samt dem Korbe mit dem ungesäuerten Brot; und soll auch sein Speisopfer und sein Trankopfer machen.
18 Und soll dem Verlobten das Haupt seines Gelübdes bescheren vor der Tür der Hütte des Stifts; und soll das Haupthaar seines Gelübdes nehmen und aufs Feuer werfen, das unter dem Dankopfer ist.
19 Und soll den gekochten Bug nehmen von dem Widder und einen ungesäuerten Kuchen aus dem Korbe und einen ungesäuerten Fladen und soll‘s dem Verlobten auf seine Hände legen, nachdem er sein Gelübde abgeschoren hat,
20 und soll‘s vor dem HErrn weben. Das ist heilig dem Priester samt der Webebrust und der Hebeschulter. Danach mag der Verlobte Wein trinken.
21 Das ist das Gesetz des Verlobten, der sein Opfer dem HErrn gelobet, von wegen seines Gelübdes, außer dem, was er sonst vermag; wie er gelobet hat, soll er tun nach dem Gesetz seines Gelübdes.
22 Und der HErr redete mit Mose und sprach:
23 Sage Aaron und seinen Söhnen und sprich: Also sollt ihr sagen zu den Kindern Israel, wenn ihr sie segnet:
24 Der HErr segne dich und behüte dich!
25 Der HErr lasse sein Angesicht leuchten über dir und sei dir gnädig!
26 Der HErr hebe sein Angesicht über dich und gebe dir Frieden!
27 Denn ihr sollt meinen Namen auf die Kinder Israel legen, daß ich sie segne.
1 Der Herr redete zu Moses:
2 "Rede zu den Israeliten und sprich zu ihnen: Wenn jemand, Mann oder Frau, das besondere Gelübde des Nasiräates ablegt, sich dem Herrn zu weihen,
3 dann muß er sich des Weines und Rauschtrankes enthalten; Essig von Wein oder Rauschtrank darf er ebenfalls nicht trinken, auch keinerlei Traubensaft; frische oder getrocknete Trauben darf er nicht essen.
4 Während seiner ganzen Weihezeit darf er nichts von dem genießen, was vom Weinstock kommt; weder unreife Trauben noch Weinbeerschalen darf er genießen.
5 In der Zeit seines Weihegelübdes darf ein Schermesser nicht über sein Haupt kommen. Bis die Tage zu Ende sind, für die er sich dem Herrn geweiht hat, gilt er als dem Herrn heilig; er lasse also sein Haupthaar frei wachsen.
6 In allen Tagen seiner Weihe für den Herrn darf er an keine Leiche herantreten.
7 Stirbt sein Vater, seine Mutter, sein Bruder oder seine Schwester, so verunreinige er sich an ihnen nicht; denn seines Gottes Weihe ist auf seinem Haupt.
8 Während seiner ganzen Weihezeit ist er dem Herrn geheiligt.
9 Stirbt aber jemand ganz plötzlich neben ihm, und verunreinigt er sein geweihtes Haupt, so schere er sein Haupt an dem Tage, an dem er rein wird, am siebten Tag.
10 Am achten Tag aber bringe er zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben zum Priester an den Eingang des Offenbarungszeltes.
11 Der Priester richte die eine zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer her und schaffe ihm Sühne dafür, daß er sich an der Leiche versündigt hat; dann erkläre er sein Haupt noch am gleichen Tage für geweiht.
12 Er weihe sich dem Herrn noch einmal für die volle Zeit seines Gelübdes und bringe ein einjähriges Lamm als Schuldopfer dar; denn die verflossenen Tage entfallen, da er sein Weihehaupt verunreinigt hat.
13 Dies ist das Gesetz für den Nasiräer. Am Tage, da die von ihm gelobte Weihezeit zu Ende ist, führe man ihn vor die Tür des Offenbarungszeltes.
14 Er bringe seine Opfergabe dem Herrn dar: ein einjähriges fehlerloses männliches Lamm zum Brandopfer, ein einjähriges, fehlerloses weibliches Lamm zum Sündopfer und einen fehlerlosen Widder zum Friedopfer,
15 ferner einen Korb mit ungesäuerten Ringbroten aus Mehl, angemacht mit Öl, ungesäuerte, mit Öl bestrichene Fladen und das zugehörige Speiseopfer und die Trankopfer.
16 Der Priester bringe alles vor dem Herrn dar; er veranstalte das Sündopfer und Brandopfer für ihn.
17 Den Widder aber richte er als ein Friedopfer für den Herrn her samt dem Korbe der ungesäuerten Brote, dem Speise- und Trankopfer.
18 Dann schere der Gottgeweihte am Eingang des Offenbarungszeltes sein geweihtes Haupt, nehme sein geweihtes Haupthaar und lege es auf das Feuer unter dem Friedopfer.
19 Der Priester nehme das gekochte Schulterblatt des Widders, ein ungesäuertes Ringbrot aus dem Korb und einen ungesäuerten Fladen und gebe es dem Gottgeweihten in die Hände, nachdem er sein geweihtes Haar geschoren hat.
20 Als Weihegabe schwinge es der Priester vor dem Herrn hin und her; es ist dies eine heilige Gabe für den Priester außer der Weihebrust und der Hebekeule. Danach darf der Gottgeweihte wieder Wein trinken.
21 Dies ist das Gesetz für den Nasiräer, der das Gelübde ablegt, was er dem Herrn seiner Weihe gemäß darbringen muß außer dem, was er seinem Vermögen nach sonst noch zu leisten vermag. Gemäß dem Wortlaut des Gelübdes, das er abgelegt, muß er handeln, nach dem für seine Weihe geltenden Gesetz."
22 Der Herr sprach zu Moses:
23 "Sprich zu Aaron und seinen Söhnen: So sollt ihr die Israeliten segnen, indem ihr zu ihnen sprecht:
24 "Der Herr segne dich und behüte dich!
25 Der Herr lasse sein Antlitz leuchten über dir und sei dir gnädig!
26 Der Herr wende dir sein Angesicht zu und verschaffe dir Heil!"
27 So sollen sie also meinen Namen auf die Israeliten legen, und ich will sie segnen!"