1 Wenn ein Hader ist zwischen Männern, so soll man sie vor Gericht bringen und sie richten und den Gerechten rechtsprechen und den GOttlosen verdammen.
2 Und so der GOttlose Schläge verdienet hat, soll ihn der Richter heißen niederfallen, und sollen ihn vor ihm schlagen nach dem Maß und Zahl seiner Missetat.
3 Wenn man ihm vierzig Schläge gegeben hat, soll man ihn nicht mehr schlagen, auf daß nicht, so man mehr Schläge gibt, er zu viel geschlagen werde, und dein Bruder scheußlich vor deinen Augen sei,
4 Du sollst dem Ochsen, der da drischet, nicht das Maul verbinden.
5 Wenn Brüder beieinander wohnen, und einer stirbt ohne Kinder, so soll des Verstorbenen Weib nicht einen fremden Mann draußen nehmen, sondern ihr Schwager soll sie beschlafen und zum Weihe nehmen und sie ehelichen.
6 Und den ersten Sohn, den sie gebieret, soll er bestätigen nach dem Namen seines verstorbenen Bruders, daß, sein Name nicht vertilget werde aus Israel.
7 Gefällt es aber dem Manne nicht, daß er seine Schwägerin nehme, so soll sie, seine Schwägerin, hinaufgehen unter das Tor vor die Ältesten und sagen: Mein Schwager weigert sich, seinem Bruder einen Namen zu erwecken in Israel, und will mich nicht ehelichen.
8 So sollen ihn die Ältesten der Stadt fordern und mit ihm reden. Wenn er dann stehet und spricht: Es gefällt mir nicht, sie zu nehmen,
9 so soll seine Schwägerin zu ihm treten vor den Ältesten und ihm einen Schuh ausziehen von seinen Füßen und ihn anspeien; und soll antworten und sprechen: Also soll man tun einem jeden Manne, der seines Bruders Haus nicht erbauen will.
10 Und sein Name soll in Israel heißen des Barfüßers Haus.
11 Wenn sich zween Männer miteinander hadern, und des einen Weib läuft zu, daß sie ihren Mann errette von der Hand des, der ihn schlägt, und strecket ihre Hand aus und ergreifet ihn bei seiner Scham,
12 so sollst du ihr die Hand abhauen, und dein Auge soll ihrer nicht verschonen.
13 Du sollst nicht zweierlei Gewicht in deinem Sack, groß und klein, haben;
14 und in deinem Hause soll nicht zweierlei Scheffel, groß und klein, sein.
15 Du sollst ein völlig und recht Gewicht und einen völligen und rechten Scheffel haben, auf daß dein Leben lange währe in dem Lande, das dir der HErr, dein GOtt, geben wird.
16 Denn wer solches tut, der ist dem HErrn, deinem GOtt, ein Greuel, wie alle, die übel tun.
17 Gedenke, was dir die Amalekiter taten auf dem Wege, da ihr aus Ägypten zoget:
18 wie sie dich angriffen auf dem Wege und schlugen deine Hintersten, alle die Schwachen, die dir hinten nachzogen, da du müde und matt warst, und fürchteten GOtt nicht.
19 Wenn nun der HErr, dein GOtt, dich zur Ruhe bringet von allen deinen Feinden umher im Lande, das dir der HErr, dein GOtt, gibt zum Erbe einzunehmen, so sollst du das Gedächtnis der Amalekiter austilgen unter dem Himmel. Das vergiß nicht!