1 Und der HErr redete mit Mose und sprach:
2 Rede mit den Kindern Israel und sprich: Wenn eine Seele sündigen würde aus Versehen an irgend einem Gebot des HErrn, das sie nicht tun sollte,
3 nämlich so ein Priester, der gesalbet ist, sündigen würde, daß er das Volk ärgerte: der soll für seine Sünde, die er getan hat, einen jungen Farren bringen, der ohne Wandel sei, dem HErrn zum Sündopfer.
4 Und soll den Farren vor die Tür der Hütte des Stifts bringen, vor den HErrn, und seine Hand auf desselben Haupt legen und schlachten vor dem HErrn.
5 Und der Priester, der gesalbet ist, soll des Farren Bluts nehmen und in die Hütte des Stifts bringen.
6 Und soll seinen Finger in das Blut tunken und damit siebenmal sprengen vor dem HErrn, vor dem Vorhang im Heiligen.
7 Und soll desselben Bluts tun auf die Hörner des Räuchaltars, der vor dem HErrn in der Hütte des Stifts stehet, und alles Blut gießen an den Boden des Brandopferaltars, der vor der Tür der Hütte des Stifts stehet.
8 Und alles Fett des Sündopfers soll er heben, nämlich das Fett am Eingeweide,
9 die zwo Nieren mit dem Fett, das dran ist, an den Lenden, und das Netz über der Leber, an den Nieren abgerissen,
10 gleichwie er‘s hebet vom Ochsen im Dankopfer; und soll‘s anzünden auf dem Brandopferaltar.
11 Aber das Fell des Farren mit allem Fleisch, samt dem Kopf, und Schenkel und das Eingeweide und den Mist,
12 das soll er alles hinausführen außer dem Lager an eine reine Stätte, da man die Asche hinschüttet, und soll‘s verbrennen auf dem Holz mit Feuer.
13 Wenn es eine ganze Gemeine in Israel versehen würde, und die Tat vor ihren Augen verborgen wäre, daß sie irgend wider ein Gebot des HErrn getan hätten, das sie nicht tun sollten, und sich also verschuldeten,
14 und danach ihrer Sünde inne würden, die sie getan hätten: sollen sie einen jungen Farren darbringen zum Sündopfer und vor die Tür der Hütte des Stifts stellen.
15 Und die Ältesten von der Gemeine sollen ihre Hände auf sein Haupt legen vor dem HErrn und den Farren schlachten vor dem HErrn.
16 Und der Priester, der gesalbet ist, soll des Bluts vom Farren in die Hütte des Stifts bringen
17 und mit seinem Finger drein tunken und siebenmal sprengen vor dem HErrn, vor dem Vorhang.
18 Und soll des Bluts auf die Hörner des Altars tun, der vor dem HErrn stehet in der Hütte des Stifts, und alles andere Blut an den Boden des Brandopferaltars gießen, der vor der Tür der Hütte des Stifts stehet.
19 Alles sein Fett aber soll er heben und auf dem Altar anzünden.
20 Und soll mit dem Farren tun, wie er mit dem Farren des Sündopfers getan hat. Und soll also der Priester sie versöhnen, so wird‘s ihnen vergeben.
21 Und soll den Farren außer dem Lager führen und verbrennen wie er den vorigen Farren verbrannt hat. Das soll das Sündopfer der Gemeine sein.
22 Wenn aber ein Fürst sündiget und irgend wider des HErrn, seines Gottes, Gebot tut, das er nicht tun sollte, und versiehet es, daß er sich verschuldet,
23 und wird seiner Sünde inne, die er getan hat: der soll zum Opfer bringen einen Ziegenbock ohne Wandel;
24 und seine Hand auf des Bocks Haupt legen und ihn schlachten an der Stätte, da man die Brandopfer schlachtet vor dem HErrn. Das sei ein Sündopfer.
25 Da soll denn der Priester des Bluts von dem Sündopfer nehmen mit seinem Finger und auf die Hörner des Brandopferaltars tun und das andere Blut an den Boden des Brandopferaltars gießen.
26 Aber alles sein Fett soll er auf dem Altar anzünden, gleichwie das Fett des Dankopfers. Und soll also der Priester seine Sünde versöhnen, so wird‘s ihm vergeben.
27 Wenn es aber eine Seele vom gemeinen Volk versiehet und sündiget, daß sie irgend wider der Gebote des HErrn eines tut, das sie nicht tun sollte, und sich also verschuldet,
28 und ihrer Sünde inne wird, die sie getan hat: die soll zum Opfer eine Ziege bringen ohne Wandel für die Sünde, die sie getan hat;
29 und soll ihre Hand auf des Sündopfers Haupt legen und schlachten an der Stätte des Brandopfers.
30 Und der Priester soll des Bluts mit seinem Finger nehmen und auf die Hörner des Altars des Brandopfers tun und alles Blut an des Altars Boden gießen.
31 All sein Fett aber soll er abreißen, wie er das Fett des Dankopfers abgerissen hat, und soll‘s anzünden auf dem Altar zum süßen Geruch dem HErrn. Und soll also der Priester sie versöhnen, so wird‘s ihr vergeben.
32 Wird er aber ein Schaf zum Sündopfer bringen, so bringe er, das eine Sie ist, ohne Wandel,
33 und lege seine Hand auf des Sündopfers Haupt und schlachte es zum Sündopfer an der Stätte, da man die Brandopfer schlachtet.
34 Und der Priester soll des Bluts mit seinem Finger nehmen und auf die Hörner des Brandopferaltars tun und alles Blut an den Boden des Altars gießen.
35 Aber all sein Fett soll er abreißen, wie er das Fett vom Schaf des Dankopfers abgerissen hat, und soll‘s auf dem Altar anzünden zum Feuer dem HErrn. Und soll also der Priester versöhnen seine Sünde, die er getan hat, so wird‘s ihm vergeben.