1 Und die obersten Väter des Geschlechts der Kinder Gileads, des Sohnes Machirs, der Manasses Sohn war, von den Geschlechtern der Kinder Joseph, traten herzu und redeten vor Mose und vor den Fürsten, den obersten Vätern der Kinder Israel,
2 und sprachen: Meinem Herrn hat der HERR geboten, daß man das Land zum Erbteil geben sollte durchs Los den Kindern Israel; auch ward meinem Herrn geboten von dem HERRN, daß man das Erbteil Zelophehads, unsers Bruders, seinen Töchtern geben soll.
3 Wenn sie jemand aus den Stämmen der Kinder Israel zu Weibern nimmt, so wird unserer Väter Erbteil weniger werden, und so viel sie haben, wird zu dem Erbteil kommen des Stammes, dahin sie kommen; also wird das Los unseres Erbteils verringert.
4 Wenn nun das Halljahr der Kinder Israel kommt, so wird ihr Erbteil zu dem Erbteil des Stammes kommen, da sie sind; also wird das Erbteil des Stammes unserer Väter verringert, so viel sie haben.
5 Mose gebot den Kindern Israel nach dem Befehl des HERRN und sprach: Der Stamm der Kinder Joseph hat recht geredet.
6 Das ist's, was der HERR gebietet den Töchtern Zelophehads und spricht: Laß sie freien, wie es ihnen gefällt; allein daß sie freien unter dem Geschlecht des Stammes ihres Vaters,
7 auf daß nicht die Erbteile der Kinder Israel fallen von einen Stamm zum andern; denn ein jeglicher unter den Kindern Israel soll anhangen an dem Erbe des Stammes seiner Väter.
8 Und alle Töchter, die Erbteil besitzen unter den Stämmen der Kinder Israel, sollen freien einen von dem Geschlecht des Stammes ihres Vaters, auf daß ein jeglicher unter den Kindern Israel seiner Väter Erbe behalte
9 und nicht ein Erbteil von einem Stamm falle auf den andern, sondern ein jeglicher hange an seinem Erbe unter den Stämmen der Kinder Israel.
10 Wie der HERR dem Mose geboten hatte, so taten die Töchter Zelophehads,
11 Mahela, Thirza, Hogla, Milka und Noa, und freiten die Kinder ihrer Vettern,
12 des Geschlechts der Kinder Manasses, des Sohnes Josephs. Also blieb ihr Erbteil an dem Stamm des Geschlechts ihres Vaters.
13 Das sind die Gebote und Rechte, die der HERR gebot durch Mose den Kindern Israel auf dem Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho.
1 Die Familienhäupter des Geschlechts, das von Gilead, dem Sohne Machirs, dem Enkel Manasses, stammte und zu den von Joseph stammenden Geschlechtern gehörte, traten auf und trugen dem Mose und den Fürsten, den Stammeshäuptern der Israeliten,
2 folgendes Anliegen vor: »Gott hat dir, o Herr, geboten, den Israeliten das Land durch das Los zum Erbbesitz zu geben; auch hast du, Herr, von Gott die Weisung erhalten, den Erbbesitz unseres Stammgenossen Zelophhad seinen Töchtern zu überweisen.
3 Wenn diese sich nun aber mit einem Manne verheiraten, der zu einem andern Stamme der Israeliten gehört, so geht ihr Erbbesitz dem Erbbesitz unserer Väter verloren und wird zu dem Erbbesitz des Stammes geschlagen, dem sie (nach ihrer Verheiratung) angehören, während er dem Losteile unseres Erbbesitzes verlorengeht.
4 Und auch wenn das Halljahr für die Israeliten kommt, so bleibt ihr Erbbesitz mit dem Erbbesitz des Stammes vereinigt, dem sie (nach ihrer Verheiratung) angehören; aber dem Erbbesitz des Stammes unserer Väter geht ihr Erbbesitz verloren.«
5 Da gab Mose den Israeliten nach dem Geheiß des HERRN folgende Weisung: »Der Stamm der Nachkommen Josephs hat recht.
6 So lautet die Verordnung, die der HERR in betreff der Töchter Zelophhads erlassen hat: Sie mögen sich ganz nach ihrem Gefallen verheiraten; jedoch dürfen sie nur mit einem Manne aus einem Geschlecht ihres väterlichen Stammes die Ehe eingehen,
7 damit nicht ein Erbbesitz der Israeliten von einem Stamm an einen andern übergeht; denn die Israeliten sollen ein jeder den Erbbesitz ihres väterlichen Stammes ungeschmälert erhalten.
8 Darum darf jedes Mädchen, das in einem von den israelitischen Stämmen zu Grundbesitz gelangt, nur einen Mann aus einem Geschlecht ihres väterlichen Stammes heiraten, damit die Israeliten allesamt ihren väterlichen Erbbesitz ungeschmälert erhalten
9 und kein Erbbesitz von einem Stamm an einen andern übergeht; denn die Stämme der Israeliten sollen ein jeder seinen Erbbesitz ungeschmälert erhalten.«
10 Wie der HERR dem Mose geboten hatte, so taten die Töchter Zelophhads;
11 denn Mahla, Thirza, Hogla, Milka und Noa, die Töchter Zelophhads, verheirateten sich mit den Söhnen ihrer Oheime (= mit ihren Vettern);
12 mit Männern aus den Geschlechtern, die von Manasse, dem Sohne Josephs, stammten, verheirateten sie sich, und so verblieb ihr Erbbesitz bei dem Stamme, dem das Geschlecht ihres Vaters angehörte.
13 Dies sind die Gebote und Verordnungen, die der HERR an die Israeliten in den Steppen der Moabiter am Jordan, Jericho gegenüber, durch Vermittlung Moses hat ergehen lassen.