1 Wenn du deines Bruders Ochsen oder Schaf siehst irregehen, so sollst du dich nicht entziehen von ihnen, sondern sollst sie wieder zu deinem Bruder führen.
2 Wenn aber dein Bruder dir nicht nahe ist und du kennst ihn nicht, so sollst du sie in dein Haus nehmen, daß sie bei dir seien, bis sie dein Bruder suche, und sollst sie ihm dann wiedergeben.
3 Also sollst du tun mit seinem Esel, mit seinem Kleid und mit allem Verlorenen, das dein Bruder verliert und du findest; du kannst dich nicht entziehen.
4 Wenn du deines Bruders Esel oder Ochsen siehst fallen auf dem Wege, so sollst du dich nicht von ihm entziehen, sondern sollst ihm aufhelfen.
5 Ein Weib soll nicht Mannsgewand tragen, und ein Mann soll nicht Weiberkleider antun; denn wer solches tut, der ist dem HERRN, deinem Gott, ein Greuel.
6 Wenn du auf dem Wege findest ein Vogelnest auf einem Baum oder auf der Erde, mit Jungen oder mit Eiern, und daß die Mutter auf den Jungen oder auf den Eiern sitzt, so sollst du nicht die Mutter mit den Jungen nehmen,
7 sondern sollst die Mutter fliegen lassen und die Jungen nehmen, auf daß dir's wohl gehe und du lange lebest.
8 Wenn du ein neues Haus baust, so mache eine Lehne darum auf deinem Dache, auf daß du nicht Blut auf dein Haus ladest, wenn jemand herabfiele.
9 Du sollst deinen Weinberg nicht mit mancherlei besäen, daß nicht dem Heiligtum verfalle die Fülle, der Same, den du gesät hast, samt dem Ertrage des Weinbergs.
10 Du sollst nicht ackern zugleich mit einem Ochsen und Esel.
11 Du sollst nicht anziehen ein gemengtes Kleid, von Wolle und Leinen zugleich.
12 Du sollst dir Quasten machen an den Zipfeln deines Mantels mit dem du dich bedeckst.
13 Wenn jemand ein Weib nimmt und wird ihr gram, wenn er zu ihr gegangen ist,
14 und legt ihr etwas Schändliches auf und bringt ein böses Geschrei über sie aus und spricht: Das Weib habe ich genommen, und da ich mich zu ihr tat, fand ich sie nicht Jungfrau,
15 so sollen Vater und Mutter der Dirne sie nehmen und vor die Ältesten der Stadt in dem Tor hervorbringen der Dirne Jungfrauschaft.
16 Und der Dirne Vater soll sagen: Ich habe diesem Mann meine Tochter zum Weibe gegeben; nun ist er ihr gram geworden
17 und legt ein schändlich Ding auf sie und spricht: Ich habe deine Tochter nicht Jungfrau gefunden; hier ist die Jungfrauschaft meiner Tochter. Und sollen das Kleid vor den Ältesten der Stadt ausbreiten.
18 So sollen die Ältesten der Stadt den Mann nehmen und züchtigen
19 und um hundert Silberlinge büßen und dieselben der Dirne Vater geben, darum daß er eine Jungfrau in Israel berüchtigt hat; und er soll sie zum Weibe haben, daß er sie sein Leben lang nicht lassen möge.
20 Ist's aber Wahrheit, daß die Dirne nicht ist Jungfrau gefunden,
21 so soll man sie heraus vor die Tür ihres Vaters Hauses führen, und die Leute der Stadt sollen sie zu Tode steinigen, darum daß sie eine Torheit in Israel begangen und in ihres Vaters Hause gehurt hat; und sollst das Böse von dir tun.
22 Wenn jemand gefunden wird, der bei einem Weibe schläft, die einen Ehemann hat, so sollen sie beide sterben, der Mann und das Weib, bei dem er geschlafen hat; und sollst das Böse von Israel tun.
23 Wenn eine Dirne jemand verlobt ist, und ein Mann kriegt sie in der Stadt und schläft bei ihr,
24 so sollt ihr sie alle beide zu der Stadt Tor ausführen und sollt sie steinigen, daß sie sterben; die Dirne darum, daß sie nicht geschrieen hat, da sie doch in der Stadt war; den Mann darum, daß er seines Nächsten Weib geschändet hat; und sollst das Böse von dir tun.
25 Wenn aber jemand eine verlobte Dirne auf dem Felde kriegt und ergreift sie und schläft bei ihr, so soll der Mann allein sterben, der bei ihr geschlafen hat,
26 und der Dirne sollst du nichts tun; denn sie hat keine Sünde des Todes wert getan, sondern gleich wie jemand sich wider seinen Nächsten erhöbe und schlüge ihn tot, so ist dies auch.
27 Denn er fand sie auf dem Felde, und die verlobte Dirne schrie, und war niemand, der ihr half.
28 Wenn jemand an eine Jungfrau kommt, die nicht verlobt ist, und ergreift sie und schläft bei ihr, und es findet sich also,
29 so soll, der bei ihr geschlafen hat, ihrem Vater fünfzig Silberlinge geben und soll sie zum Weibe haben, darum daß er sie geschwächt hat; er kann sie nicht lassen sein Leben lang.
1 Du sollst nicht irre gehen sehen den Stier deines Bruders, oder sein Schaf und dich ihnen entziehen; du sollst sie deinem Bruder zurückführen.
2 Wenn aber dein Bruder nicht nahe bei dir ist, und du ihn nicht kennest; so sollst du sie in dein Haus nehmen, und sie sollen bei dir bleiben, bis dein Bruder nach ihnen fragt; dann sollst du sie ihm zurückgeben.
3 Und so mache es mit seinem Esel, und so mache es mit seinem Kleide, und so mache es mit allem Verlornen deines Bruders, was von ihm verloren ist; wenn du es findest, so kannst du dich nicht entziehen.
4 Du sollst den Esel deines Bruders, oder seinen Stier nicht fallen sehen auf dem Wege, und dich ihnen entziehen; sondern sollst mit ihm dieselben aufrichten.
5 Mannes Kleider soll ein Weib nicht anziehen; und ein Mann soll keines Weibes Kleider anziehen; denn ein Gräuel Jehova's, deines Gottes, ist Jeder, der dieß thut.
6 Wenn du ein Vogelnest vor dir auf dem Wege findest, auf irgend einem Baume, oder auf der Erde, Junge oder Eier; und die Mutter sitzt auf den Jungen, oder auf den Eiern; so sollst du die Mutter nicht nehmen sammt ihren Jungen.
7 Die Mutter sollst du fliegen lassen, und die Jungen kannst du dir nehmen; damit es dir gut gehe, und du lange lebest.
8 Wenn du ein neues Haus bauest, so sollst du ein Geländer um dein Dach machen, daß du nicht Blutschuld auf dein Haus ladest, wenn etwa Jemand herunter fiele.
9 Du sollst deinen Weinberg nicht mit zweierlei Samen besäen, sonst würdest du heiligen den Ertrag des Samens, den du gesäet hast, sammt dem Ertrage des Weinberges.
10 Du sollst nicht pflügen mit einem Stier, und mit einem Esel nebeneinander.
11 Du sollst dich nicht bekleiden mit Zeug von Wolle und Flachs nebeneinander.
12 Quasten sollst du dir machen an den vier Zipfeln deiner Decke, mit der du dich bedeckest.
13 Wenn Jemand ein Weib nimmt und ihr beiwohnt, aber sie nachher hasset,
14 und ihr schändlichen Dinge aufbürdet, und einen üblen Ruf über sie ausbringt, und spricht: Dieß Weib habe ich genommen, und mich zu ihr gethan, und an ihr die Jungfrauschaft nicht gefunden;
15 so sollen der Vater des jungen Weibes, und ihre Mutter, nehmen und bringen die Zeichen der Jungfrauschaft des jungen Weibes vor die Aeltesten der Stadt in das Thor.
16 Da spreche der Vater des jungen Weibes zu den Aeltesten: meine Tochter habe ich diesem Manne zum Weibe gegeben; aber er hassete sie;
17 und siehe! er hat ihr schändliche Dinge aufgebürdet, und gesagt: Ich habe an deiner Tochter keine Jungfrauschaft gefunden; dieß aber sind die Zeichen der Jungfrauschaft meiner Tochter! Sie sollen alsdann das Kleid ausbreiten vor den Aeltesten der Stadt,
18 und die Aeltesten dieser Stadt sollen den Mann nehmen und ihn züchtigen,
19 und ihm eine Geldbuße auflegen von hundert Sekel Silbers, und sie dem Vater des jungen Weibes geben; weil er einen üblen Ruf ausgebracht hat über eine Jungfrau in Israel; und sie bleibe sein Weib; er ist nicht befugt, sein Lebenlang sie zu verstoßen.
20 Wäre aber jene Angabe wahr, daß die Zeichen der Jungfrauschaft nicht gefunden worden bei dem jungen Weibe;
21 so soll man das junge Weib hinausführen vor die Thüre des Hauses ihres Vaters; und die Männer ihrer Stadt sollen sie steinigen, daß sie stirbt; weil sie die Thorheit begangen hat in Israel, zu huren in dem Hause ihres Vaters. So sollst du das Böse wegschaffen aus deiner Mitte!
22 Wenn man einen Mann betrifft bei einem Weibe schlafen, die einem Manne gehört; so sollen beide sterben, der Mann, der bei dem Weibe geschlafen, und das Weib. So sollst du das Böse wegschaffen aus Israel!
23 Wenn eine Jungfrau einem Manne verlobt ist; es trifft sie aber ein anderer in der Stadt, und schläft bei ihr;
24 so sollet ihr Beide hinausführen vor das Thor der Stadt, und sie steinigen, daß sie sterben; die Jungfrau weil sie nicht geschrien hat in der Stadt; und den Mann, weil er geschwächt hat das Weib seines Nächsten. So sollst du das Böse wegschaffen aus deiner Mitte
25 Hat aber der Mann die verlobte Jungfrau auf dem Felde angetroffen, sie ergriffen, und bei ihr geschlafen; so soll der Mann allein sterben, der bei ihr geschlafen hat.
26 Der Jungfrau aber sollst du nichts thun, auf der Jungfrau haftet keine Todessünde; denn, wie wenn Einer gegen den Andern aufsteht, und ihn todtschlägt; so ist dieß.
27 Denn auf dem Felde traf er sie; schrie die verlobte Jungfrau, so war kein Helfer für sie da.
28 Wenn ein Mann eine Jungfrau antrifft, die nicht verlobt ist, und sie ergreift, und bei ihr schläft, und man betrifft sie;
29 so soll der Mann, der bei ihr geschlafen hat, dem Vater der Jungfrau geben fünfzig Sekel Silbers; und sie soll sein Weib seyn; weil er sie geschwächt hat; er soll nicht befugt seyn, sein Lebenlang sie zu verstoßen.
30 Niemand soll das Weib seines Vaters nehmen, noch aufdecken die Decke seines Vaters.