1 Wenn ein Hader ist zwischen Männern, so soll man sie vor Gericht bringen und sie richten und den Gerechten gerecht sprechen und den Gottlosen verdammen.

2 Und so der Gottlose Schläge verdient hat, soll ihn doch der Richter heißen niederfallen, und man soll ihm vor dem Richter eine Zahl Schläge geben nach dem Maß seiner Missetat.

3 Wenn man ihm vierzig Schläge gegeben hat, soll man ihn nicht mehr schlagen, auf daß nicht, so man mehr Schläge gibt, er zuviel geschlagen werde und dein Bruder verächtlich vor deinen Augen sei.

4 Du sollst dem Ochsen, der da drischt, nicht das Maul verbinden.

5 Wenn Brüder beieinander wohnen und einer stirbt ohne Kinder, so soll des Verstorbenen Weib nicht einen fremden Mann draußen nehmen; sondern ihr Schwager soll sich zu ihr tun und sie zum Weibe nehmen und sie ehelichen.

6 Und den ersten Sohn, den sie gebiert, soll er bestätigen nach dem Namen seines verstorbenen Bruders, daß sein Name nicht vertilgt werde aus Israel.

7 Gefällt es aber dem Mann nicht, daß er sein Schwägerin nehme, so soll sie, seine Schwägerin hinaufgehen unter das Tor vor die Ältesten und sagen: Mein Schwager weigert sich, seinem Bruder einen Namen zu erwecken in Israel, und will mich nicht ehelichen.

8 So sollen ihn die Ältesten der Stadt fordern und mit ihm reden. Wenn er dann darauf besteht und spricht: Es gefällt mir nicht, sie zu nehmen,

9 so soll seine Schwägerin zu ihm treten vor den Ältesten und ihm einen Schuh ausziehen von seinen Füßen und ihn anspeien und soll antworten und sprechen: Also soll man tun einem jeden Mann, der seines Bruders Haus nicht erbauen will!

10 Und sein Namen soll in Israel heißen "des Barfüßers Haus".

11 Wenn zwei Männer miteinander hadern und des einen Weib läuft zu, daß sie ihren Mann errette von der Hand dessen, der ihn schlägt, und streckt ihre Hand aus und ergreift ihn bei seiner Scham,

12 so sollst du ihr die Hand abhauen, und dein Auge soll sie nicht verschonen.

13 Du sollst nicht zweierlei Gewicht in deinem Sack, groß und klein, haben;

14 und in deinem Hause soll nicht zweierlei Scheffel, groß und klein, sein.

15 Du sollst ein völlig und recht Gewicht und einen völligen und rechten Scheffel haben, auf daß dein Leben lange währe in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird.

16 Denn wer solches tut, der ist dem HERRN, deinem Gott, ein Greuel wie alle, die übel tun.

17 Gedenke was dir die Amalekiter taten auf dem Wege, da ihr aus Ägypten zoget,

18 wie sie dich angriffen auf dem Wege und schlugen die letzten deines Heeres, alle die Schwachen, die dir hinten nachzogen, da du müde und matt warst, und fürchteten Gott nicht.

19 Wenn nun der HERR, dein Gott, dich zur Ruhe bringt von allen deinen Feinden umher im Lande, das dir der HERR, dein Gott, gibt zum Erbe einzunehmen, so sollst du das Gedächtnis der Amalekiter austilgen unter dem Himmel. Das vergiß nicht!

1 Wenn Leute einen Streit miteinander haben; so sollen sie vor Gericht treten; daß man sie richte, und den Gerechten für gerecht erkläre, und den Schuldigen für schuldig.

2 Und wenn der Schuldige Schläge verdient hat; so soll ihn der Richter niederlegen, und ihm vor seinem Angesichte eine Anzahl Streiche geben lassen, nach dem Maße seines Vergehens.

3 Vierzig Streiche soll er ihm geben lassen, aber nicht mehr; damit er ihm nicht noch mehrere Streiche über diese geben lasse, und dein Bruder jämmerlich zerschlagen werde vor deinen Augen.

4 Du sollst dem Ochsen nicht das Maul verbinden, wenn er drischt.

5 Wenn Brüder zusammen wohnen, und Einer von ihnen stirbt, und keinen Sohn hat; so soll das Weib des Verstorbenen nicht einen fremden Mann von außen nehmen; ihr Schwager soll ihr beiwohnen, und sie zum Weibe nehmen, und die Schwagerpflicht ausüben.

6 Und es soll geschehen, der Erstgeborne, den sie gebiert, soll eintreten in den Namen des verstorbenen Bruders, daß sein Name nicht ausgetigt werde aus Israel.

7 Und wenn es dem Manne nicht gefällt, seine Schwägerin zu nehmen; so soll seine Schwägerin hinaufgehen in das Thor zu den Aeltesten, und sprechen: Mein Schwager weigert sich, seinem Bruder einen Namen zu erwecken in Israel; er will nicht die Schwagerpflicht gegen mich ausüben.

8 Dann sollen die Aeltesten seiner Stadt ihn rufen, und mit ihm reden; und wenn er sich stellt und spricht: Es gefällt mir nicht, sie zu nehmen;

9 so soll seine Schwägerin zu ihm treten vor den Augen der Aeltesten; und ihm den Schuh von seinem Fuße ausziehen, und ihm in's Angesicht spucken, und anheben und sprechen: So geschehe dem Manne, der das Haus seines Bruders nicht bauen will!

10 Und sein Name heiße in Israel: Das Haus des Barfüßers.

11 Wenn Männer miteinander in Zank gerathen, Einer mit dem Andern; und das Weib des Einen hinzuläuft, um ihren Mann zu entreißen der Hand dessen, der ihn schlägt, und ihre Hand ausstreckt, und seine Scham faßt;

12 so sollst du ihre Hand abhauen; dein Auge soll sie nicht schonen.

13 Du sollst nicht in deinem Sack zweierlei Gewichtsteine haben, einen großen und einen kleinen.

14 Du sollst nicht in deinem Hause zweierlei Epha haben, ein großes und ein kleines.

15 Einen völligen und richtigen Gewichtstein sollst du haben; ein volles und richtiges Epha sollst du haben; damit du lange lebest in dem Lande, das Jehova, dein Gott, dir geben wird.

16 Denn ein Gräuel Jehova's, deines Gottes, ist Jeder, der dieß thut, Jeder, der unrecht thut.

17 Gedenke, was Amalek dir gethan hat auf dem Wege, da ihr auszoget von Aegypten,

18 der dir entgegen trat auf dem Wege, und deinen Nachtrab schlug, Alle, die hinter dir schwach wurden, eben da du müde und abgemattet warest; und der Gott nicht fürchtete.

19 Wenn dir nun Jehova, dein Gott, Ruhe gibt vor allen deinen Feinden ringsum in dem Lande, das Jehova, dein Gott dir geben wird als Erbeigenthum, es zu besitzen; so sollst du vertilgen das Andenken Amaleks unter dem Himmel; vergiß es nicht!