1 Dies sind die Namen der Stämme: von Mitternacht, an dem Wege nach Hethlon, gen Hamath und Hazar-Enon und von Damaskus gegen Hamath, das soll Dan für seinen Teil haben von Morgen bis gen Abend.
2 Neben Dan soll Asser seinen Teil haben, von Morgen bis gen Abend.
3 Neben Asser soll Naphthali seinen Teil haben, von Morgen bis gen Abend.
4 Neben Naphthali soll Manasse seinen Teil haben, von Morgen bis gen Abend.
5 Neben Manasse soll Ephraim seinen Teil haben, von Morgen bis gen Abend.
6 Neben Ephraim soll Ruben seinen Teil haben, von Morgen bis gen Abend.
7 Neben Ruben soll Juda seinen Teil haben, von Morgen bis gen Abend.
8 Neben Juda aber sollt ihr einen Teil absondern, von Morgen bis gen Abend, der fünfundzwanzigtausend Ruten breit und so lang sei, wie sonst ein Teil ist von Morgen bis gen Abend; darin soll das Heiligtum stehen.
9 Und davon sollt ihr dem HERRN einen Teil absondern, fünfundzwanzigtausend Ruten lang und zehntausend Ruten breit.
10 Und dieser heilige Teil soll den Priestern gehören, nämlich fünfundzwanzigtausend Ruten lang gegen Mitternacht und gegen Mittag und zehntausend breit gegen Morgen und gegen Abend. Und das Heiligtum des HERRN soll mittendarin stehen.
11 Das soll geheiligt sein den Priestern, den Kindern Zadok, welche meine Sitten gehalten haben und sind nicht abgefallen mit den Kindern Israel, wie die Leviten abgefallen sind.
12 Und soll also dieser abgesonderte Teil des geheiligten Landes ihr eigen sein als Hochheiliges neben der Leviten Grenze.
13 Die Leviten aber sollen neben der Priester Grenze auch fünfundzwanzigtausend Ruten in die Länge und zehntausend Ruten in die Breite haben; denn alle Länge soll fünfunzwanzigtausend und die Breite zehntausend Ruten haben.
14 Und sollen nichts davon verkaufen noch verändern, damit des Landes Erstling nicht wegkomme; denn es ist dem HERRN geheiligt.
15 Aber die übrigen fünftausend Ruten in die Breite gegen fünfunzwanzigtausend Ruten in die Länge, das soll gemeines Land sein zur Stadt, darin zu wohnen, und zu Vorstädten; und die Stadt soll mittendarin stehen.
16 Und das soll ihr Maß sein: viertausend und fünfhundert Ruten gegen Mitternacht und gegen Mittag, desgleichen gegen Morgen und gegen Abend auch viertausend und fünfhundert.
17 Die Vorstadt aber soll haben zweihundertundfünfzig Ruten gegen Mitternacht und gegen Mittag, desgleichen auch gegen Morgen und gegen Abend zweihundertundfünfzig Ruten.
18 Aber das übrige an der Länge neben dem Abgesonderten und Geheiligten, nämlich zehntausend Ruten gegen Morgen und zehntausend Ruten gegen Abend, das gehört zum Unterhalt derer, die in der Stadt arbeiten.
19 Und die Arbeiter aus allen Stämmen Israels sollen in der Stadt arbeiten.
20 Also soll die ganze Absonderung fünfundzwanzigtausend Ruten ins Gevierte sein; ein Vierteil der geheiligten Absonderung sei zu eigen der Stadt.
21 Was aber noch übrig ist auf beiden Seiten neben dem abgesonderten heiligen Teil und neben der Stadt Teil, nämlich fünfundzwanzigtausend Ruten gegen Morgen und gegen Abend neben den Teilen der Stämme, das soll alles dem Fürsten gehören. Aber der abgesonderte Teil und das Haus des Heiligtums soll mitteninnen sein.
22 Was aber neben der Leviten Teil und neben der Stadt Teil zwischen der Grenze Juda's und der Grenze Benjamins liegt, das soll dem Fürsten gehören.
23 Darnach sollen die andern Stämme sein: Benjamin soll seinen Teil haben, von Morgen bis gen Abend.
24 Aber neben der Grenze Benjamin soll Simeon seinen Teil haben, von Morgen bis gen Abend.
25 Neben der Grenze Simeons soll Isaschar seinen Teil haben, von Morgen bis gen Abend.
26 Neben der Grenze Isaschars soll Sebulon seinen Teil haben, von Morgen bis gen Abend.
27 Neben der Grenze Sebulons soll Gad seinen Teil haben, von Morgen bis gen Abend.
28 Aber neben Gad ist die Grenze gegen Mittag von Thamar bis ans Haderwasser zu Kades und an den Bach hinab bis an das große Meer.
29 Das ist das Land, das ihr austeilen sollt zum Erbteil unter die Stämme Israels; und das sollen ihre Erbteile sein, spricht der Herr, HERR.
30 Und so weit soll die Stadt sein: viertausend und fünfhundert Ruten gegen Mitternacht.
31 Und die Tore der Stadt sollen nach den Namen der Stämme Israels genannt werden, drei Toren gegen Mitternacht: das erste Tor Ruben, das zweite Juda, das dritte Levi.
32 Also auch gegen Morgen viertausend und fünfhundert Ruten und auch drei Tore: nämlich das erste Tor Joseph, das zweite Benjamin, das dritte Dan.
33 Gegen Mittag auch also viertausend und fünfhundert Ruten und auch drei Tore: das erste Tor Simeon, das zweite Isaschar, das dritte Sebulon.
34 Also auch gegen Abend viertausend und fünfhundert Ruten und drei Tore: ein Tor Gad, das zweite Asser, das dritte Naphthali.
35 Also sollen es um und um achtzehntausend Ruten sein. Und alsdann soll die Stadt genannt werden: "Hier ist der HERR".
1 Und dieß sind die Namen der Stämme: An der Grenze gegen Mitternacht, an der Seite von Hethlon, bis man kommt nach Hamath, Chazar-Enan, an der Grenze von Damaskus gegen Mitternacht, Hamath zur Seite, von Morgen gegen Abend soll Dan seyn, einer.
2 Und an der Grenze Dan's, von Morgen gegen Abend, Asser, einer.
3 Und an der Grenze Asser's, von Morgen gegen Abend, Naphtali, einer.
4 Und an der Grenze Naphtali's, von Morgen gegen Abend, Manasse, einer.
5 Und an der Grenze Manasse's, von Morgen gegen Abend, Ephraim. einer.
6 Und an der Grenze Ephraim's, von Morgen gegen Abend, Ruben, einer.
7 Und an der Grenze Ruben's, von Morgen gegen Abend, Juda, einer.
8 Und an der Grenze Juda's, von Morgen gegen Abend, soll der Platz liegen, den ihr (Jehova) als Gabe sollet darbringen, fünf und zwanzig tausend (Ellen) breit, und so lang, wie die andern Erbtheile, von Morgen gegen Abend, und in dessen Mitte soll das Heiligthum seyn.
9 Und dieser Platz, den ihr Jehova als Gabe darbringen sollet, soll fünf und zwanzig tausend (Ellen) lang, und zehn tausend breit seyn.
10 Und der geweihete Platz soll den Priestern gehören; gegen Mitternacht fünf und zwanzig tausend (Ellen) lang, und gegen Abend zehn tausend (Ellen) breit, und gegen Morgen zehn tausend (Ellen) breit, und gegen Mittag fünf und zwanzig tausend (Ellen) lang; und in dessen Mitte soll das Heiligthum Jehova's seyn.
11 Er soll geweihet seyn den Priestern aus den Söhnen Zadok's, die meine Anordnung befolgt, und sich nicht verirrt haben, als die Söhne Israels sich verirrten, wie die Leviten sich verirrten.
12 Und diesen soll von dem geweiheten Stück Land, (worauf) das Allerheiligste ist, ein Theil gehören, an der Grenze der Leviten.
13 Und die Leviten sollen neben der Grenze der Priester erhalten fünf und zwanzig tausend (Ellen) in die Länge, und zehn tausend in die Breite. Die ganze Länge soll seyn fünf und zwanzig tausend, und die Breite zehn tausend (Ellen).
14 Und davon dürfen sie weder etwas verkaufen, noch vertauschen; denn den besten Theil des Landes soll man nicht (an Andere) übergehen lassen; denn er ist Jehova geweihet.
15 Und die noch übrigen fünf tausend (Ellen) in die Breite, nebst fünf und zwanzig tausend (Ellen) in die Länge, sind gemeines Land für die Stadt, zu Wohnungen, und zu freien Vorplätzen; und die Stadt soll in deren Mitte seyn.
16 Und dieß soll ihr Maß seyn: Die Seite gegen Mitternacht vier tausend und fünf hundert (Ellen); und die Seite gegen Mittag vier tausend und fünf hundert (Ellen); und die Seite gegen Morgen vier tausend fünf hundert (Ellen); und die Seite gegen Abend vier tausend und fünf hundert (Ellen).
17 Aber der freie Vorplatz der Stadt gegen Mitternacht soll haben zwei hundert und fünfzig (Ellen); und gegen Morgen zwei hundert und fünfzig (Ellen); und gegen Abend zwei hundert und fünfzig (Ellen).
18 Was dann noch übrig ist in der Länge, neben dem geweiheten Platze, zehn tausend (Ellen) gegen Morgen, und zehn tausend gegen Abend, und das neben dem geweiheten Platze ist, dessen Ertrag soll zum Unterhalt seyn für die Arbeiter der Stadt.
19 Was aber die Arbeiter der Stadt betrifft, so sollen darin arbeiten aus allen Stämmen Israels.
20 Der ganze geweihete Platz soll fünf und zwanzig tausend (Ellen Länge), und fünf und zwanzig tausend (Ellen Breite) in's Gevierte haben; diesen sollet ihr zum Platz des Heiligthumes darbringen, (und) zum Besitzthum der Stadt.
21 Und was übrig ist auf beiden Seiten des Platzes des Heiligthumes, und des Besitzthumes der Stadt, ein Fläche von fünf und zwanzig tausend (Ellen) an der Grenze des geweiheten Platzes gegen Morgen, und gegen Abend, eine Fläche von fünf und zwanzig tausend (Ellen) an der Grenze gegen Abend, neben den andern Erbtheilen, das soll dem Fürsten gehören; so daß der geweihete Platz, und das Heiligthum des Tempels in dessen Mitte liegen.
22 Und was von dem Besitzthum der Leviten, und von dem Besitzthum der Stadt in der Mitte dessen, was dem Fürsten gehört, zwischen der Grenze Juda's und zwischen der Grenze Benjamin's liegt, das soll dem Fürsten gehören.
23 Und die übrigen Stämme (folgen also): Von Morgen gegen Abend Benjamin, einer.
24 Und an der Grenze Benjamin's, von Morgen gegen Abend, Simeon, einer.
25 Und an der Grenze Simeon's, von Morgen gegen Abend, Issaschar, einer.
26 Und an der Grenze Issaschar's, von Morgen gegen Abend, Sebulon, einer.
27 Und an der Grenze Sebulon's, von Morgen gegen Abend, Gad, einer.
28 Und an der Grenze Gad's, gegen Mittag, da ist die Grenze von Thamar bis zum Haderwasser Kadesch, zu dem Strome hin, bis an das große Meer.
29 Dieses ist das Land, das ihr durch das Loos als Eigenthum unter die Stämme Israels vertheilen sollet; und dieses sind ihre Erbtheile, spricht der Herr Jehova.
30 Und diese sind die Ausgänge der Stadt von der Seite gegen Mitternacht: Vier tausend und fünf hundert (Ellen) soll das Maß seyn.
31 Und die Thore der Stadt sollen nach dem Namen der Stämme Israels genannt werden. Gegen Mitternacht sollen drei Thore seyn: das Thor Ruben's, eins; das Thor Juda's, eins; das Thor Levi's, eins.
32 Und von der Seite gegen Morgen: vier tausend und fünf hundert (Ellen), und drei Thore: das Thor Joseph's, eins; das Thor Benjamin's, eins; das Thor Dan's, eins;
33 Und von der Seite gegen Mittag: vier tausend und fünf hundert (Ellen) soll das Maß seyn, und drei Thore: Das Thor Simeon's, eins; das Thor Issaschar's, eins; das Thor Senbulon's, eins;
34 Von der Seite gegen Abend: vier tausend und fünf hundert, drei Thore: das Thor Gad's, eins; das Thor Asser's, eins; das Thor Naphtali's, eins.
35 Der Umkreis soll acht zehn tausend (Ellen) haben; und der Name der Stadt soll von dem Tage an seyn: Jehova Schamma, (Jehova daselbst.)