1 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
2 Das ist das Gesetz über den Aussätzigen, wenn er soll gereinigt werden. Er soll zum Priester kommen.
3 Und der Priester soll aus dem Lager gehen und besehen, wie das Mal des Aussatzes am Aussätzigen heil geworden ist,
4 und soll gebieten dem, der zu reinigen ist, daß er zwei lebendige Vögel nehme, die da rein sind, und Zedernholz und scharlachfarbene Wolle und Isop.
5 Und soll gebieten, den einen Vogel zu schlachten in ein irdenes Gefäß über frischem Wasser.
6 Und soll den lebendigen Vogel nehmen mit dem Zedernholz, scharlachfarbener Wolle und Isop und in des Vogels Blut tauchen, der über dem frischen Wasser geschlachtet ist,
7 und besprengen den, der vom Aussatz zu reinigen ist, siebenmal; und reinige ihn also und lasse den lebendigen Vogel ins freie Feld fliegen.
8 Der Gereinigte aber soll seine Kleider waschen und alle seine Haare abscheren und sich mit Wasser baden, so ist er rein. Darnach gehe er ins Lager; doch soll er außerhalb seiner Hütte sieben Tage bleiben.
9 Und am siebenten Tage soll er alle seine Haare abscheren auf dem Haupt, am Bart, an den Augenbrauen, daß alle Haare abgeschoren seien, und soll seine Kleider waschen und sein Fleisch im Wasser baden, so ist er rein.
10 Und am achten Tage soll er zwei Lämmer nehmen ohne Fehl und ein jähriges Schaf ohne Fehl und drei zehntel Semmelmehl zum Speisopfer, mit Öl gemengt, und ein Log Öl.
11 Da soll der Priester den Gereinigten und diese Dinge stellen vor den HERRN, vor der Tür der Hütte des Stifts.
12 Und soll das eine Lamm nehmen und zum Schuldopfer opfern mit dem Log Öl; und soll solches vor dem HERRN weben
13 und darnach das Lamm schlachten, wo man das Sündopfer und Brandopfer schlachtet, nämlich an heiliger Stätte; denn wie das Sündopfer, also ist auch das Schuldopfer des Priesters; denn es ist ein Hochheiliges.
14 Und der Priester soll von dem Blut nehmen vom Schuldopfer und dem Gereinigten auf den Knorpel des rechten Ohrs tun und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes.
15 Darnach soll er von dem Log Öl nehmen und es in seine, des Priesters, linke Hand gießen
16 und mit seinem rechten Finger in das Öl tauchen, das in seiner linken Hand ist, und sprengen vom Öl mit seinem Finger siebenmal vor dem HERRN.
17 Vom übrigen Öl aber in seiner Hand soll er dem Gereinigten auf den Knorpel des rechten Ohrs tun und auf den rechten Daumen und auf die große Zehe seines rechten Fußes, oben auf das Blut des Schuldopfers.
18 Das übrige Öl aber in seiner Hand soll er auf des Gereinigten Haupt tun und ihn versöhnen vor dem HERRN.
19 Und soll das Sündopfer machen und den Gereinigten versöhnen seiner Unreinigkeit halben; und soll darnach das Brandopfer schlachten
20 und soll es auf dem Altar opfern samt dem Speisopfer und ihn versöhnen, so ist er rein.
21 Ist er aber arm und erwirbt mit seiner Hand nicht so viel, so nehme er ein Lamm zum Schuldopfer, zu weben, zu seiner Versöhnung und ein zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, zum Speisopfer, und ein Log Öl
22 und zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, die er mit seiner Hand erwerben kann, daß eine sei ein Sündopfer, die andere ein Brandopfer,
23 und bringe sie am achten Tage seiner Reinigung zum Priester vor die Tür der Hütte des Stifts, vor den HERRN.
24 Da soll der Priester das Lamm zum Schuldopfer nehmen und das Log Öl und soll's alles weben vor dem HERRN
25 und das Lamm des Schuldopfers schlachten und Blut nehmen von demselben Schuldopfer und es dem Gereinigten tun auf den Knorpel seines rechten Ohrs und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes,
26 und von dem Öl in seine, des Priesters, linke Hand gießen
27 und mit seinem rechten Finger vom Öl, das in seiner linken Hand ist, siebenmal sprengen vor dem HERRN.
28 Von dem übrigen aber in seiner Hand soll er dem Gereinigten auf den Knorpel seines rechten Ohrs und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes tun, oben auf das Blut des Schuldopfers.
29 Das übrige Öl aber in seiner Hand soll er dem Gereinigten auf das Haupt tun, ihn zu versöhnen vor dem HERRN;
30 und darnach aus der einen Turteltaube oder jungen Taube, wie seine Hand hat mögen erwerben,
31 ein Sündopfer, aus der andern ein Brandopfer machen samt dem Speisopfer. Und soll der Priester den Gereinigten also versöhnen vor dem HERRN.
32 Das sei das Gesetz für den Aussätzigen, der mit seiner Hand nicht erwerben kann, was zur Reinigung gehört.
33 Und der HERR redete mit Mose und Aaron und sprach:
34 Wenn ihr in das Land Kanaan kommt, das ich euch zur Besitzung gebe, und ich werde irgend in einem Hause eurer Besitzung ein Aussatzmal geben,
35 so soll der kommen, des das Haus ist, es dem Priester ansagen und sprechen: Es sieht mich an, als sei ein Aussatzmal an meinem Hause.
36 Da soll der Priester heißen, daß sie das Haus ausräumen, ehe denn der Priester hineingeht, das Mal zu besehen, auf daß nicht unrein werde alles, was im Hause ist; darnach soll der Priester hineingehen, das Haus zu besehen.
37 Wenn er nun das Mal besieht und findet, daß an der Wand des Hauses grünliche oder rötliche Grüblein sind und ihr Ansehen tiefer denn sonst die Wand ist,
38 so soll er aus dem Hause zur Tür herausgehen und das Haus sieben Tage verschließen.
39 Und wenn er am siebenten Tage wiederkommt und sieht, daß das Mal weitergefressen hat an des Hauses Wand,
40 so soll er die Steine heißen ausbrechen, darin das Mal ist, und hinaus vor die Stadt an einen unreinen Ort werfen.
41 Und das Haus soll man inwendig ringsherum schaben und die abgeschabte Tünche hinaus vor die Stadt an einen unreinen Ort schütten
42 und andere Steine nehmen und an jener Statt tun und andern Lehm nehmen und das Haus bewerfen.
43 Wenn das Mal wiederkommt und ausbricht am Hause, nachdem man die Steine ausgerissen und das Haus anders beworfen hat,
44 so soll der Priester hineingehen. Und wenn er sieht, daß das Mal weitergefressen hat am Hause, so ist's gewiß ein fressender Aussatz am Hause, und es ist unrein.
45 Darum soll man das Haus abbrechen, Steine und Holz und alle Tünche am Hause, und soll's hinausführen vor die Stadt an einen unreinen Ort.
46 Und wer in das Haus geht, solange es verschlossen ist, der ist unrein bis an den Abend.
47 Und wer darin liegt oder darin ißt, der soll seine Kleider waschen.
48 Wo aber der Priester, wenn er hineingeht, sieht, daß dies Mal nicht weiter am Haus gefressen hat, nachdem das Haus beworfen ist, so soll er's rein sprechen; denn das Mal ist heil geworden.
49 Und soll zum Sündopfer für das Haus nehmen zwei Vögel, Zedernholz und scharlachfarbene Wolle und Isop,
50 und den einen Vogel schlachten in ein irdenes Gefäß über frischem Wasser.
51 Und soll nehmen das Zedernholz, die scharlachfarbene Wolle, den Isop und den lebendigen Vogel, und in des geschlachteten Vogels Blut und in das frische Wasser tauchen, und das Haus siebenmal besprengen.
52 Und soll also das Haus entsündigen mit dem Blut des Vogels und mit dem frischen Wasser, mit dem lebendigen Vogel, mit dem Zedernholz, mit Isop und mit scharlachfarbener Wolle.
53 Und soll den lebendigen Vogel lassen hinaus vor die Stadt ins freie Feld fliegen, und das Haus versöhnen, so ist's rein.
54 Das ist das Gesetz über allerlei Mal des Aussatzes und Grindes,
55 über den Aussatz der Kleider und der Häuser,
56 über Beulen, Ausschlag und Eiterweiß,
57 auf daß man wisse, wann etwas unrein oder rein ist. Das ist das Gesetz vom Aussatz.
1 Und Jehova redete zu Mose und sprach:
2 Dieß ist das Gesetz für den Aussätzigen am Tage seiner Reinigung: Man bringe ihn zum Priester.
3 Dann gehe der Priester vor das Lager hinaus; und es besehe ihn der Priester; und siehe! ist das Ausschlagsmal geheilt an dem Aussätzigen;
4 so gebiete der Priester, daß man für den, der sich reinigen läßt, zwei lebendige, reine Vögel nehme, und Cedernholz, und Koccus, und Ysop.
5 Und der Priester gebiete, daß man den einen Vogel schlachte, in ein irdenes Gefäß, über fließendem Wasser.
6 Den lebenden Vogel nehme er, und das Cedernholz, und den Koccus, und Ysop, und tauche dieses mit dem lebenden Vogel in das Blut des über fließendem Wasser geschlachteten Vogels;
7 und er sprenge auf den, der sich vom Aussatze reinigen läßt, siebenmal; so reinige er ihn; und entlasse den lebenden Vogel über das Feld hin.
8 Dann wasche der, der sich reinigen läßt, seine Kleider, und scheere alle seine Haare ab, und bade sich im Wasser, so ist er rein; und nachher komme er in's Lager, doch bleibe er außerhalb seines Zeltes sieben Tage.
9 Und es geschehe am siebenten Tage, da scheere er alle seine Haare, sein Haupt, und seinen Bart, und seine Augenbrauen, und all sein Haar scheere er, und wasche seine Kleider, und bade seinen Leib im Wasser; so ist er rein.
10 Und am achten Tage nehme er zwei fehlerlose Lämmer, und ein jähriges fehlerloses Mutterlamm, und drei Zehntel Mehl zum Speisopfer, mit Oel übergossen, und ein Log Oel.
11 Dann stelle der Priester, der rein erklärt, den Mann, der sich rein erklären lassen will, mit jenen Dingen vor Jehova, an den Eingang des Versammlungszeltes.
12 Dann nehme der Priester das eine Lamm, und bringe es dar, als Schuldopfer, und das Log Oel, und bewege sie hin und her zum Webopfer vor Jehova.
13 Und er schlachte das Lamm, an dem Orte, wo man das Sündopfer und das Brandopfer schlachtet, am heiligen Orte; denn wie das Sündopfer, so gehört das Schuldopfer dem Priester; hochheilig ist es.
14 Dann nehme der Priester vom Blute des Schuldopfers, und der Priester streiche es an den rechten Ohrzipfel dessen, der sich reinigen läßt, und an den Daumen seiner rechten Hand, und an die große Zehe seines rechten Fußes.
15 Dann nehme der Priester vom Log Oel, und gieße es auf des Priesters linke Hand;
16 und der Priester tauche seinen rechten Finger in das Oel, das in seiner linken Hand ist, und sprenge vom Oel mit seinem Finger siebenmal vor Jehova.
17 Und vom übrigen Oel in seiner Hand streiche der Priester an den rechten Ohrzipfel dessen, der sich reinigen läßt, und an den Daumen seiner rechten Hand, und an die große Zehe seines rechten Fußes, über das Blut des Schuldopfers.
18 Und das übrige Oel auf der Hand des Priesters gieße er auf das Haupt dessen, der sich reinigen läßt;
19 so versöhne ihn der Priester vor Jehova. So opfere der Priester das Sündopfer, und versöhne den, der sich reinigen läßt, von seiner Unreinigkeit, und darnach schlachte er das Brandopfer.
20 Dann opfere der Priester das Brandopfer, und das Speisopfer auf dem Altare; so versöhne ihn der Priester, und er ist rein.
21 Und wenn er arm ist, und sein Vermögen nicht ausreicht; so nehme er ein Lamm als Schuldopfer zum Webopfer, das man ihn versöhne; und ein Zehntel feines Mehl, mit Oel begossen, zum Speisopfer, und ein Log Oel,
22 und zwei Turteltauben, oder zwei junge Tauben, wozu sein Vermögen reicht; und die eine sey zum Sündopfer, und die andere zum Brandopfer;
23 und bringe sie am achten Tage zu seiner Reinigung dem Priester vor die Thüre des Versammlungszeltes, vor Jehova.
24 Und es nehme der Priester das Lamm zum Schuldopfer, und den Log Oel, und der Priester bewege sie hin und her, zum Webopfer vor Jehova.
25 Dann schlachte der Priester das Lamm des Schuldopfers, und nehme vom Blut des Schuldopfers, und streiche es an den rechten Ohrzipfel dessen, der sich reinigen läßt, und an den Daumen seiner rechten Hand, und an die große Zehe seines rechten Fußes.
26 Und von dem Oele gieße der Priester in die linke Hand des Priesters.
27 Dann sprenge der Priester mit seinem rechten Finger vom Oel, das in seiner linken Hand ist, siebenmal vor Jehova.
28 Dann streiche der Priester von dem Oel, das in seiner Hand ist, an den rechten Ohrzipfel dessen, der sich reinigen läßt, und an den Daumen seiner rechten Hand, und an die große Zehe seines rechten Fußes, auf die Stelle, wo das Blut des Schuldopfers ist.
29 Und was vom Oel in der Hand des Priesters übrig ist, gieße er auf das Haupt dessen, der sich reinigen läßt, um ihn zu versöhnen vor Jehova.
30 Und er opfere die eine von den Turteltauben, oder von den jungen Tauben, wozu sein Vermögen reicht;
31 die eine zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer, neben dem Speisopfer; so versöhne der Priester den, der sich reinigen läßt, vor Jehova.
32 Dieß ist das Gesetz für den, der den Ausschlag hat, dessen Vermögen nicht zureicht bei seiner Reinigung.
33 Und Jehova redete zu Mose und zu Aaron und sprach:
34 Wenn ihr in's Land Kanaan kommet, das ich euch zum Besitz gebe, und ich verhänge einen Ausschlag über ein Haus im Lande eures Besitzes;
35 so komme der, welchem das Haus gehört, und zeige es dem Priester an, und spreche: Wie ein Ausschlag zeigt sich's in meinem Hause.
36 Und der Priester gebiete, daß sie das Haus aufräumen, ehe der Priester hineinkommt, den Ausschlag zu besehen, damit nicht Alles, was im Hause ist, unrein werde; und alsdann gehe der Priester hinein, um das Haus zu besehen.
37 Und besieht er den Ausschlag; und siehe! es ist der Ausschlag an den Wänden des Hauses, Vertiefungen, gelblich, oder röthlich, die tiefer liegen als die Wand,
38 so gehe der Priester hinaus vor die Thüre des Hauses, und verschließe das Haus sieben Tage.
39 Und am siebenten Tage komme der Priester wieder, und besehe es; und siehe! der Ausschlag hat um sich gegriffen an den Wänden des Hauses;
40 so gebiete der Priester, daß man die Steine herausreiße, an denen der Ausschlag ist; und sie vor die Stadt hinaus, an einen unreinen Ort werfe.
41 Und das Haus schabe man inwendig ringsum ab, und man werfe den abgeschabten Lehmen vor die Stadt hinaus an einen unreinen Ort.
42 Dann nehme man andere Steine, und bringe sie an die Stelle jener Steine; und anderen Lehmen nehme man, und übertünche das Haus.
43 Wenn aber der Auschlag wiederkehret, und im Hause hervorkommt, nachdem man die Steine herausgerissen, und nachdem man das Haus abgeschabt und übertüncht hat;
44 so komme der Priester, und besehe es; und siehe! der Ausschlag hat um sich gegriffen im Hause; so ist dieß ein bösartiger Aussatz am Hause; es ist unrein.
45 Da reiße man das Haus nieder, seine Steine, und sein Holz, und allen Lehmen des Hauses, und bringe sie vor die Stadt hinaus an einen unreinen Ort.
46 Und wer in das Haus geht, so lange es verschlossen ist, der sey unrein bis zum Abend.
47 Und wer im Hause schläft, der wasche seine Kleider; und wer im Hause ißt, wasche seine Kleider.
48 Und kommt der Priester, und besieht es; und siehe! der Ausschlag hat nicht um sich gegriffen im Hause, nachdem das Haus übertüncht ist; so erkläre der Priester das Haus für rein; denn der Ausschlag ist geheilt.
49 Und er nehme, um das Haus zu entsündigen, zwei Vögel und Cedernholz, und Koccus, und Ysop,
50 und schlachte den einen Vogel in ein irdenes Gefäß über fließendem Wasser,
51 und nehme das Cedernholz, und den Ysop, und den Koccus, und den lebenden Vogel, und tauche sie in das Blut des geschlachteten Vogels, und in das fließende Wasser, und sprenge gegen das Haus siebenmal;
52 und entsündige das Haus durch das Blut des Vogels, und durch das fließende Wasser, und durch den lebenden Vogel, und durch das Cedernholz, und durch den Ysop, und durch den Koccus;
53 und entlasse den lebenden Vogel vor die Stadt hinaus über das Feld hin; so versöhne er das Haus, und er ist rein.
54 Dieß ist das Gesetz für jeden Ausschlag, und für den Grind,
55 und für den Aussatz an Kleidern, und an Häusern;
56 und für Geschwulst, und für Schorfartiges, und für den Weißblasenausschlag;
57 um zu zeigen, an welchem Tage man unrein erklären, und an welchem Tage man rein erklären soll. Dieß ist das Gesetz für den Aussatz.